Helium Refrigerator System: 15/19 K Refrigerator Referenznummer der Bekanntmachung: 11099672-23-FIN1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Helium Refrigerator System: 15/19 K Refrigerator
Helium Refrigerator System: 15/19 K Refrigerator
Johannes Gutenberg-Universität Mainz Saarstr. 21 55122 Mainz Genauer Aufstellort bitte den Vergabeunterlagen entnehmen
Für das P2-Experiment am MESA-Beschleuniger der Johannes Gutenberg-Universität Mainz soll ein Helium-Kühlsystem angeschafft werden.
Das Helium-Kühlsystem soll kaltes Heliumgas für einen Wärmetauscher liefern, um Wasserstoff in einem geschlossenen Kreislauf für das Target des P2-Experiments zu verflüssigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotssammelstelle der Johannes Gutenberg-Univeristät Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Vorauszahlung i.H.v. maximal 30% ist gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft einer deutschen Bank möglich.
Alternativ ist auch ein Zahlungsplan anhand eines Meilensteinplans möglich.
Grundsätzlich ist ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto erwünscht.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEY4NQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hwk-rheinhessen.de
§ 5 Einleitung einer Nachprüfung
(1) Beanstandet 1. ein Bieter oder Bewerber nach der Information nach § 4 Abs. 1 und vor Ablauf der nach § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Frist oder 2. ein Bewerber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach der Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung unter Angabe der Gründe schriftlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, hat dieser den Bieter oder Bewerber hierüber in Textform nach § 126 b BGB zu unterrichten. Der Auftraggeber legt der Vergabeprüfstelle die Beanstandung und die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung vor, sofern der Bieter oder Bewerber nicht auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle verzichtet hat. Nach Eingang der Beanstandung informiert die Vergabeprüfstelle unverzüglich die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens. Der Auftraggeber darf vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle den Zuschlag nicht erteilen. § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Ein Bieter oder Bewerber kann beim Auftraggeber trotz erteiltem Zuschlag die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften auch dann schriftlich nach § 126 BGB beanstanden, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nach § 4 Abs. 1 nicht nachgekommen ist oder den Zuschlag vor Ablauf der in § 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Frist erteilt hat. In diesem Fall muss die Beanstandung spätestens einen Monat seit Kenntnis des Vertragsabschlusses, jedoch nicht später als drei Monate nach Abschluss des Vertrags gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 11 Gebühren des Verfahrens vor der Vergabeprüfstelle
(1) Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungs-aufwands erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens [Betrag gelöscht] Euro und soll den Betrag von [Betrag gelöscht] Euro nicht überschreiten.
(3) Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Nachprüfung ergibt, dass ein Bieter oder Bewerber zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung werden nicht erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.eic-trier.de/