Ersatzneubau Kita Wuselkiste (EKW) in Bingen-Büdesheim - Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Lph. 1-9, Anlagengruppen 1-5, 7-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 41/2020-20-64
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bingen am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Kita Wuselkiste (EKW) in Bingen-Büdesheim - Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Lph. 1-9, Anlagengruppen 1-5, 7-8
Die Stadt Bingen beabsichtigt auf dem städtischen Grundstück Nuits-St.George-Straße in Bingen-Büdesheim einen Neubau für die Kita Wuselkiste zu errichten.
Ausgeschrieben werden die Leistungen der technischen Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Lph. 1-9, Anlagengruppen 1-5, 7-8 . Die Leistungen werden nicht stufenweise beauftragt.
Hinweis: In einem separaten Verfahren wurden bereits die Leistungen der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI, Lph. 1-9 (Gebäude und Innenräume) sowie Ausstattung für Innenräume (Tische, Stühle, Spielburgen, Kochküche, etc.) vergeben.
Bingen-Büdesheim
Neubau der Kindertagesstätte Wuselkiste mit gleichzeitiger Erweiterung um eine Regelgruppe und zwei integrativen Gruppen, auf dem städtischen Gelände in der Nuits-St.George-Straße, 55411 Bingen-Büdesheim. Die Stadt Bingen beabsichtigt auf dem städtischen Grundstück Nuits-St.George-Straße in Bingen-Büdesheim einen Neubau für die Kita Wuselkiste zu errichten. Grund dafür ist, dass die vorhandenen Kapazitäten an Kindertagesstättenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für die folgenden Kindergartenjahre, nach dem Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Mainz-Bingen nicht ausreichen. Derzeit wird darüber hinaus ein städtischer Leitfaden erstellt, der spätestens bei Beauftragung zur Verfügung stehen wird und bei der Planung zu berücksichtigen sein wird. Besonderer Wert wird bei der Planung auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gelegt.
Geplant ist, nach dem Neubau der Kita, den Hort im jetzigen städtischen Gebäude der Wuselkiste, „Altbau“, zu betreiben. Die bestehenden vier Kindergartengruppen sollen um eine weitere Regelgruppe und zwei integrative Gruppen erweitert werden. Ob letztendlich Hort und Kita Betrieb organisatorisch getrennt werden ist noch zu entscheiden. Der Neubau umfasst die Unterbringung von sieben Gruppen.
Es sind 7 Gruppenräume, 7 Ruhe-/Rückzugsräume und 7 Funktionsräume sowie ein teilbarer Mehrzweckraum und 1 Besprechungsraum vorgesehen. Ein Büro für die Einrichtungsleitung (2 Arbeitsplätze), Personalbüro (3 Arbeitsplätze) sowie entsprechender Personalraum und Personalumkleide mit Spinden sind ebenfalls vorgesehen. Aufgrund des neuen Kita-Gesetzes wird es zukünftig in den Einrichtungen einen Anspruch auf eine sieben Stunden Betreuung am Stück und auf ein warmes Mittagessen geben. Eine entsprechende Kochküche ist einzuplanen.
Für den integrativen Bereich ist weiterhin noch ein Therapieraum und ein Snoozelraum geplant. Nachdem die Förderkindergärten im Land-Rheinland-Pfalz mit dem Ziel geschlossen wurden, die Kinder im Rahmen der Inklusion in den Regeleinrichtungen zu betreuen, ist der Bedarf an integrativen Plätzen stark angestiegen. Bereits in der am 01.09.2017 eröffneten Kita Farbenfroh in Bingen-Büdesheim wurden zwei integrative Gruppen angesiedelt. Ausreichende Sanitärräume sowie Nebenräume und Technikräume werden ebenfalls vorgehalten.
Die Kosten der geförderten Baumaßnahme betragen laut Kostenschätzung rd. 4,64 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 200 bis 700). Die Planung soll direkt nach der Beauftragung beginnen.
Sofern es die Projektbearbeitung erforderlich macht, ist die Verlängerung der Laufzeit des Vertrags grundsätzlich denkbar, aber zunächst nicht vorgesehen. Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
— Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen,
— Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen,
— Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien,
— Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 VgV durch Los getroffen werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Hinweis zu den Zuschlagskriterien: In einem ersten Schritt werden die Qualitätskriterien gemäß II.2.5) zu insgesamt 100% bewertet.
Anschließend werden die daraus resultierenden Nutzwerte den Kosten in einer „Kosten-Nutzen Präferenzmatrix“ gegenüber gestellt. Dabei werden die Kosten zu 45 % und der Nutzen zu 55% angesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens/federführenden Büros. Nachweis: Auszug aus dem gerichtlichen Register
(Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
— Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe „Anl_BGE“ des Bewerbungsbogens),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
— Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die
Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben. Dem Teilnahmeantrag ist ergänzend beizufügen:
— Nachunternehmererklärung (siehe „Anl_NU“ des Bewerbungsbogens),
— im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBl. 1, S. 547) im Auftragsfall.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.1.b) Nachweis gem. § 45 Abs.4 (4) VgV – Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers für entsprechende Leistungen in den letzten 3
Jahren in Euro netto. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. § 46 Abs. 3 (2 u. 8) VgV – Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure/-innen. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 4 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen in den Bereichen HLS und ELT (jeweils 2 Referenzen). Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Ingenieure/-innen gemäß den ausgeschriebenen Leistungsbildern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 4 zu verwenden. Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen
bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5) Evtl. auftretende Fragen sind bis spätestens 5 Tage vor Schlusstermin in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3)
genannte Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform.
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die angegebene e-vergabe-Plattform einzureichen.
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, eine verkürzte Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) in Anspruch zu nehmen. Diese Frist gemäß § 17 Abs. 7 VgV reduziert sich in diesem für alle Bewerber von 30 Tagen auf 20 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).