Neubau Integratives Schulprojekt Schweich – VE 321c Tischlerarbeiten – Ausbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Integratives Schulprojekt Schweich – VE 321c Tischlerarbeiten – Ausbau
Neubau Integratives Schulprojekt Schweich, bestehend aus Schulbau, Schwimmbad, 3-Feld-Sporthalle, BRI 66.969 m³; BGF 13.574 m²,VE 321c Tischlerarbeiten - Ausbau;
ca. 980 m² Innenwandverkleidungen, Zementfaserplatten mit Metallunterkonstruktion liefern und montieren;
ca. 515 Stück Metallspinde liefern und aufstellen;
ca. 125 m Sitzbänke Esche liefern und montieren;
ca. 270 m Innenfensterbänke Esche liefern und montieren;
ca. 650 m Holzhandläufe;
D - 54338 Schweich
Neubau Integratives Schulprojekt Schweich, bestehend aus Schulbau, Schwimmbad, 3-Feld-Sporthalle, BRI 66.969 m³; BGF 13.574 m²,VE 321c Tischlerarbeiten - Ausbau;
ca. 980 m² Innenwandverkleidungen, Zementfaserplatten mit Metallunterkonstruktion liefern und montieren;
ca. 515 Stück Metallspinde liefern und aufstellen;
ca. 125 m Sitzbänke Esche liefern und montieren;
ca. 270 m Innenfensterbänke Esche liefern und montieren;
ca. 650 m Holzhandläufe;
Ausführungszeiten: 04.09.2022 bis 31.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (s. Ziffer 1.3). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung.
2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern sind elektronisch per E-Mail oder über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport bei der unter Ziffer 1.3) genannten Kontaktstelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die allgemeinen Bieterinformationen zum Ausschreibungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle unter https://subreport.de/E78488822 geführt. Die Vergabestelle bittet darum, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens Bieteranfragen frühzeitig der Vergabestelle zur Beantwortung vorgelegt werden.
3.) Angebotsabgabe: Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist für Einreichung der Angebotsunterlagen zwingend die Vergabeplattform https://subreport.de/E78488822 zu nutzen. Eine Abgabe von Papierangeboten ist seit dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und diese Angebote müssen ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1.) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3.) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.