6002284715-BAAINBw E2.4W Referenznummer der Bekanntmachung: 6002284715-BAAINBw E2.4W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 6002284715-BAAINBw E2.4W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002284715-BAAINBw E2.4W
Tasche, Erste-Hilfe-Ausstattung
LOS 1:
Tasche, Erste-Hilfe-Ausstattung (EH A)
gemäß Leistungsbeschreibung, Version 02 vom 11. April 2022
LOS 2:
Tasche, Erste-Hilfe-Ausstattung - Combat First Responder A (CFR), Beintasche, 5-Farbtarndruck
gemäß Leistungsbeschreibung, Version 02 vom 11. April 2022
LOS 3:
Tasche, Erste-Hilfe-Ausstattung - Combat First Responder A (CFR), Hüft-/Bauchtasche, 5-Farbtarndruck
gemäß Leistungsbeschreibung, Version 02 vom 11. April 2022
Los 1: Tasche, Erste-HilfeAusstattung Ersthelfer A
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von 32.685 EATasche, Erste-Hilfe-Ausstattung (EH A)
gemäß Leistungsbeschreibung, Version 02 vom 11. April 2022
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Bieter der drei nach dem Preis wirtschaftlichsten Angeboten aufgefordert, binnen drei Wochen die gem. Leistungsbeschreibung geforderten Muster einzureichen. Nach Eingang der Muster werden die dadurch komplettierten Angebote fachtechnisch geprüft.
Los 2: Tasche, Erste-Hilfe Ausstattung; Beintasche Combat first Responder A
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von 1930 EA Tasche, Erste-Hilfe-Ausstattung - Combat First Responder A (CFR), Beintasche, 5-Farbtarndruck
gemäß Leistungsbeschreibung, Version 02 vom 11. April 2022
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Bieter der drei nach dem Preis wirtschaftlichsten Angeboten aufgefordert, binnen drei Wochen die gem. Leistungsbeschreibung geforderten Muster einzureichen. Nach Eingang der Muster werden die dadurch komplettierten Angebote fachtechnisch geprüft.
Los 3: Tasche, Erste-Hilfe Ausstattung; Hüfttasche Combat first Responder A
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von 1930 EA Tasche, Erste-Hilfe-Ausstattung - Combat First Responder A (CFR), Hüft-/Bauchtasche, 5-Farbtarndruck
gemäß Leistungsbeschreibung, Version 02 vom 11. April 2022
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Bieter der drei nach dem Preis wirtschaftlichsten Angeboten aufgefordert, binnen drei Wochen die gem. Leistungsbeschreibung geforderten Muster einzureichen. Nach Eingang der Muster werden die dadurch komplettierten Angebote fachtechnisch geprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit