Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005342
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der in Rheinland-Pfalz die elektronische Durchführung der schriftlichen zweiten juristischen Staatsprüfung (2JSP) ab der Herbstkampagne 2022 bis einschließlich der Frühjahrskampagne 2024, sowie die elektronische Durchführung der schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung (STAPF) ab der Herbstkampagne 2023 bis einschließlich der Frühjahrskampagne 2024 - jeweils optional maximal verlängerbar bis einschließlich der Frühjahrskampagne 2026 - von technischer Seite sicherstellt.
Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz (LPA), Ernst-Ludwig-Str. 6 - 8, 55116 Mainz. Für die Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) der staatlichen Pflichtfachprüfung:
Je Prüfungskampagne an den Standorten Mainz und Trier in jeweils einem bzw. mehreren Prüfungsraum/Prüfungsräumen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb eines Standortes verschiedene Liegenschaften angemietet werden müssen.
Für die Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) der zweiten juristischen Staatsprüfung:
Je Prüfungskampagne an den Standorten Mainz, Frankenthal (Pfalz) und Trier in jeweils einem bzw. mehreren Prüfungsraum/Prüfungsräumen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb eines Standortes verschiedene Liegenschaften angemietet werden müssen.
Der Dienstleister muss aus einer Hand eine zur Klausurbearbeitung geeignete Software und die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur sowie Hardware zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss er den Support vor und während der Prüfung, erforderlichenfalls während der Korrekturphase nach den Prüfungen sowie in der Zeit möglicher Prüfungsanfechtungen sowie etwaiger vorgelagerter Übungsmöglichkeiten der eingesetzten Prüfungssoftware übernehmen.
Näheres ergibt sich insbesondere aus Teil B Leistungsbeschreibung.
Optional besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um ein Jahr (bis zum 30.06.2025 bzw. bis zum 30.06.2026) durch den Auftraggeber. Bei der Wahl der optionalen elektronischen Korrektur erfolgt ggf. ebenfalls eine Verlängerung der Vertragsdauer bis zum Abschluss der Korrektur derjenigen Prüfungskampagne, für welche die elektronische Korrektur gewählt wurde. Die Korrekturphase dauert drei (STAPF) bis vier (2JSP) Monate nach Beendigung des schriftlichen Prüfungsteils.
Es besteht die zweimalige Option der Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber.
Positionen werden (gemäß Preisblatt) tw. optional abgefragt.
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.1.5) bzw. nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen unverbindlichen geschätzten Maximalwert dar.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz (LPA).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unter-nehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt.
Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten
Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens einer Referenz, vorzugsweise drei, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers. Näheres ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, Nr. 2.
(4) In einem Sicherheitskonzept ist ausführlich und umfassend die angebotene Leistung darzustellen. Dabei sind alle wesentlichen Komponenten der Leistung und die Schritte in der Abwicklung zu berücksichtigen und ein detaillierter Einblick in die Leistungsabwicklung zu ermöglichen. Das Gesamtsystem muss hinsichtlich der Informationssicherheit in den Kategorien Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit den Stand der Technik erfüllen. Für die von den Prüflingen erstellten Klausurbearbeitungen besteht bis zum Ausdruck ein hoher Schutzbedarf hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit (siehe Teil B Leistungsbeschreibung, insbesondere nebst Anlage 5 Schutzbedarf der Leistungsbeschreibung). Diesem hohen Schutzbedarf ist durch gesonderte Sicherheitsmaßnahmen Rechnung zu tragen, die in einem Sicherheitskonzept vom Auftragnehmer darzustellen sind. Für die Übungsmöglichkeiten besteht ein normaler Schutzbedarf.
Der Bieter hat sein entsprechendes Sicherheitskonzept darzustellen und dabei insbesondere auch auf die Mechanismen zur Prüfungs- und Manipulationssicherheit einzugehen.
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tarif-treue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(3) Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter:innen einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV.2.2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Teil B Anlage_01_Fragenkatalog
- Teil B Anlage_02_Preisblatt
- Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung nebst Anlagen
- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und den geforderten Kriterien (insbesondere zur Bewertung der B-Kriterien gemäß Teil B Anlage 03_ Bewertungsmatrix)
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4L3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.