Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-nr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in 6 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung:
Los 1: Verwertung von Altholz,
Los 2: Verwertung von Sperrmüll,
Los 3: Verwertung von Baumischabfall,
Los 4: Verwertung von PPK,
Los 5: Verwertung von Haushaltsschrott,
Los 6: Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Lose 1 bis 4 werden mit jeweils 2 Transportalternativen (Alternative mit Transport („m. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz; Alternative ohne Transport („o. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer Übernahmestelle des Auftragnehmers), Los 3 zudem in 2 Laufzeitalternativen (Alternative A: 2 Jahre; Alternative B: 6 Jahre) ausgeschrieben. Lose 5 und 6 werden ohne Alternativen (Laufzeit 4 Jahre, inkl. Transport bzw. Sammlung) ausgeschrieben.
Verwertung von Altholz
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des AG, Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 2.800 bis 4.400 Mg/a an Altholz Klasse I-III sowie ca. 500 bis 900 Mg/a an Altholz Klasse IV. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport („m. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz.
Alternative ohne Transport („o. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n) (die im Angebot benannten Verwertungsanlagen). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Verwertung von Sperrmüll
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des AG, Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellender(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 5.000 bis 10.600 Mg/a an Sperrmüll. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport („m. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz.
Alternative ohne Transport („o. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n) (die im Angebot benannten Verwertungsanlagen). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Verwertung von Baumischabfall
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des AG, Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellender(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 1.700 bis 3.600 Mg/a an Baumischabfällen beginnend ab dem 01.01.2023. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport („m. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz.
Alternative ohne Transport („o. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n) (die im Angebot benannte(n) Verwertungsanlage(n)). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Die Leistung wird zudem in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 2 Jahre (d. h. 01.01.2023 bis 31.12.2024) und Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2023 bis 31.12.2028).
Verwertung von Altpapier (PPK)
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des AG, Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellender(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 7.000 bis 15.000 Mg/a an Altpapier (PPK). Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport („m. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz.
Alternative ohne Transport („o. T.“): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n) (Umladestationen oder Verwertungsanlagen). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Transport und Verwertung von Haushaltsschrott
Die Abfälle sind an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz zu übernehmen.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 500 bis 1.100 Mg/a an Haushaltsschrott. Die Abfälle sind an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Sammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
Die Abfälle sind im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied zu sammeln.
Die Leistung umfasst die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von ca. 200 bis 300 Mg/a an schadstoffhaltigen Abfällen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen des Bieters:
- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt zu haben,
- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,
- während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,
- zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
- nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch den Unterauftragnehmer erbracht werden soll (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Entsorgung / Verwertung von Abfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Lose 1 bis 5: entsorgte Abfallmenge pro Jahr; Los 6: Anzahl der Einwohner im Entsorgungsgebiet).
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen je Los:
Lose 1: Verwertung von Altholz (AVV 200137*), Los 2: Verwertung von Sperrmüll (AVV 200307), Los 3: Verwertung von Baumischabfall (AVV 170904), Los 4: Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder Papier und Pappe (AVV 150101/ 200101) oder Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 150101/ 200101), Los 5: Verwertung von Altmetall (AVV 200140), Los 6: Sammlung und Beförderung von Farben, Druckfarben etc. (AVV 20 01 27*);
Sofern der Bieter eine neue Betriebsstätte einrichten möchte, die noch nicht vom Zertifikat erfasst ist, hat er jeweils glaubhaft zu machen, dass auch diese die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen wird.
— Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters:
a) Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, sowie Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
b) Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität;
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten* vorzulegen für:
Los 1: die Verwertung von Altholz (AVV 200137*/200138), mit einer Verwertungsmenge von mindestens 1.000 Mg/a;
Los 2: die Verwertung von Sperrmüll (AVV 200307), mit einer Verwertungsmenge von mindestens 1.000 Mg/a;
Los 3: Verwertung von Baumischabfall (AVV 170904), mit einer Verwertungsmenge von mindestens 1.000 Mg/a;
Los 4: Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (AVV 150101/ 200101) im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern, mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a;
Los 5: Verwertung von Altmetall (AVV 200140), mit einer Verwertungsmenge von mindestens 500 Mg/a;
Los 6: Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle, in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 40.000 Einwohnern.
* Die Anforderung der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten ist auch erfüllt, sobald das Ende des entsprechenden Vertrages innerhalb der letzten 3 Jahre liegt. Soweit der Referenzzeitraum innerhalb der letzten drei Jahre liegt und in Summe mindestens 12 Monate beträgt, sind Unterbrechungen zulässig.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen) zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG),
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
● Lose 1 bis 6: Konzept der Leistungserbringung je angebotenem Los, bei Transportalternative ohne Transport (o.T.) inkl. Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) (Lose 1 bis 3: die im Angebot benannte(n) Verwertungsanlage(n), Los 4: erste Zielanlage(n)), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage;
● Lose 1 bis 3 und 5 je angebotenem Los:
- Kennblatt der vorgesehen Anlage bzw. Anlagen zur Verwertung der übernommenen Abfälle,
- Anlagenfließbild(er) der in den Anlagenkennblättern benannten Anlage(n) unter Benennung der Input- und Outputströme;
- Übersicht der weiteren nachgeordneten Verwertungs- und Behandlungsanlagen, in denen Abfälle im Nachgang der Verwertung in der/ den in den Anlagenkennblättern benannten Anlage(n) verwertet oder beseitigt werden;
● Los 4:
- Anlagenkennblatt der vorgesehenen ersten Zielanlage(n) der zu übernehmenden PPK-Abfälle (Umschlaganlage, Lager, Behandlungs- oder Verwertungsanlage);
- Anlagenkennblatt zu ggf. weiteren vorgesehenen Anlagen für Umschlag, Lagerung, Behandlung, Verwertung der übernommenen Abfälle (soweit bereits bekannt);
● Los 6:
- Angaben bezüglich Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge, Fahrzeugbesatzung und Aufbauten sowie Nachweis der Verfügbarkeit durch Eigenerklärung;
- Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweis der Verfügbarkeit durch Eigenerklärung;
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Fahrzeugausstattung der mobilen Sammelstelle den Richtlinien der TRGS 520 und die Fahrzeugausrüstung den Richtlinien der GGVS entspricht;
- Eigenerklärung des Bieters über den vorgesehenen Einsatz von ausgebildetem Personal nach den Richtlinien der TRGS 520 und der GGVS sowie über den Einsatz von arbeitsärztlich untersuchtem und überwachtem Personal
(Bescheinigungen sind zusätzlich nach Auftragsvergabe einzureichen);
- Kennblatt des vorgesehen Zwischenlagers zur Übernahme der zu entsorgenden Problemabfälle;
- Kennblatt der vorgesehenen, dem Zwischenlager nachgeordneten Verwertungs-/ Behandlungsanlagen.
● auf Verlangen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen sowie Verfügbarkeits- und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der in den Formblättern C-1-A bis C-6-A benannten Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter;
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen/ dem Vergabeverfahren: 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.