Planungsleistungen Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim, 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: FR 01-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freinsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-freinsheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim, 2. Bauabschnitt
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für die Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim, 2. Bauabschnitt. Die Maßnahmen umfassen Instandsetzungen an Mauerwerk und Holzbauteilen. Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für die Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim, 2. Bauabschnitt. Die Maßnahmen umfassen Instandsetzungen an Mauerwerk und Holzbauteilen (Geschossdecken und Dachstuhl). Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.
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Die Ende des 15. Jahrhunderts errichtete Stadtmauer des pfälzischen Stadt Freinsheim prägt mit ihren beiden Stadttoren und zahlreichen Türmen bis heute das Stadtbild.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist der zweite Bauabschnitt. Dieser umfasst das »Haintor« und die beiden anschließenden Kurtinen 11 (Haintor – Von-Busch-Hof) und 12 (Von-Busch-Hof-Hauptstraße). Vorgesehen ist eine Gesamtinstandsetzung des Turmes sowie die Mauerwerksinstandsetzung an den Kurtinen.
Haintor: Mauerwerk und Dach müssen umfassend saniert werden. Die Innenräume sollen künftig öffentlich genutzt werden. Die geplanten Ausbaumaßnahmen umfassen Maßnahmen an Fenstern und Türen, die Ertüchtigung von Außenzugang und Binnenerschließung im Hinblick auf Barrierefreiheit, die Errichtung eines externen Treppenhauses als zweiter Fluchtweg, Innenausbau und neue Haustechnik
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Die Projektziele der Gesamtmaßnahme sind:
1. Bauliche Maßnahmen
a. Instandsetzung der vorhandenen Anlagen unter größtmöglicher Beibehaltung der Originalsubstanz.
b. Nachhaltigkeit der Instandsetzungsmaßnahmen
c. Nach der Instandsetzung soll ein denkmalgerechter und wirtschaftlicher Bauunterhalt möglich sein
2. Organisatorische / planerische Maßnahmen
Erwartet wird eine Durchführung von Planung, Ausschreibung und Überwachung der Ausführung der Baulichen, Handwerklichen und Restauratorischen Maßnahmen bei Einhaltung des vereinbarten Rahmenterminplans.
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Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.
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Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Planung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro gesucht.
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Baukosten
Für die Maßnahme wurde in einer Voruntersuchung ein Gesamtkostenrahmen (Baukosten, im wesentlichen KG 300-400) von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) ermittelt, bei einer Gesamtlaufzeit von ca. 3 Jahren.
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Durchführungszeitraum/ Rahmentermine:
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Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe im September 2022 erfolgen.
Bis Herbst 2025 muss die Maßnahme abgeschlossen sein und schlussgerechnet werden.
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Der Auftraggeber beabsichtigt die abschnitts- und stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 1-9, ergänzt durch Besondere Leistungen. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen: 1. Stufe Besondere Leistung: Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen, ggf. Teilleistungen LPH 1, LPH 2. Stufe Leistungen der LPH 2-3, 3. Stufe Leistungen der LPH 4, 4. Stufe Leistungen der LPH 5-9 / Tragwerksplanung 5-6 und besondere Leistungen der LPH 8.
Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung insgesamt 10 v.H.,
1.1 Unterkriterium Personalstruktur Objektplanung, Wichtung 5 v.H.
≥ 3 Personen = 3 Punkte
= 2 Personen = 2 Punkte
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1.2 Unterkriterium Personalstruktur Tragwerksplanung, Wichtung 5 v.H.
≥ 3 Personen = 3 Punkte
= 2 Personen = 2 Punkte
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium (WK) 1 PL Objektplanung 10 v.H.
WK 2 PL Objektplanung 5 v.H.
WK 1 PL Tragwerksplanung 10 v.H.
WK 2 PL Tragwerksplanung 5 v.H.
WK 1 BL 10 v.H.
WK 2 BL 5 v.H
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von PL Objektplanung, PLTragwerksplanung und BL, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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WK 1 PL Objektplanung 10 v.H.
WK 2 PL Objektplanung 5 v.H.
WK 1 PL Tragwerksplanung 10 v.H.
WK 2 PL Tragwerksplanung 5 v.H.
WK 1 BL 10 v.H.
WK 2 BL 5 v.H
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Für PL Objektplanung, PLTragwerksplanung und BL jeweils:
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Wertungskriterium:
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Erfahrungen Projekt Denkmalpflege mit folgenden Planungsschwerpunkten:
Instandsetzung/ Umbau/ Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes mit Mauerwerksinstandsetzung, Gesamtkosten KG 300/400 mind. 0,2 Mio. EUR brutto
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A.
Mauerwerkinstandsetzung, statische Sicherung, tw. Putzfassung = 3 Punkte
Mauerwerkinstandsetzung, statische Sicherung = 2 Punkte
Mauerwerkinstandsetzung allgemein = 1 P.
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B.
≥ 1,0 Mio. € Gesamtkosten KG 300/400 brutto = 3 Punkte
≥ 0,6 Mio. € und < 1,0 Mio. € = 2 P.
≥ 0,2 Mio. € und < 0,6 Mio. € = 1 P.
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Wertungskriterium 2:
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Erfahrungen Projekt Denkmalpflege mit folgenden Planungsschwerpunkten:
Instandsetzung/ Umbau/ Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes, historische Holzkonstruktion mit vergleichbaren Anforderungen
Gesamtkosten KG 300 mind. 25.000.EUR brutto
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A.
Instandsetzung historische Holzkonstruktion (Decken und Dachstuhl) mit Erhaltung der historischen Struktur = 3 Punkte
Instandsetzung historische Holzkonstruktion mit Erhaltung der historischen Struktur = 2 Punkte
Instandsetzung historische Holzkonstruktion allgemein = 1 P.
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B.
≥ 75.000 € Gesamtkosten KG 300 brutto = 3 Punkte
≥ 50.000 € und < 75.000 € = 2 P.
≥ 25.000 € und < 50.000 € = 1 P.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Nachweis der entsprechenden Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR für sonstige: [Betrag gelöscht] EUR oder Bestätigung eines Haftpflichtversicherers, dass ein entsprechender Vertrag geschlossen werden kann. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie Projektleitung (PL) und Bauleitung (BL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung muss eine pers. Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für die Projektleitung Objektplanung die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, für die Projektleitung Tragwerksplanung und für die Bauleitung die Leistungsphase 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt Leistungen der LPH 8 müssen nach 2017 erbracht worden sein.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für PL Objektplanung und Tragwerk und für BL ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung, „Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder Bachelor Architektur/Ingenieurwesen berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur(in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Freinsheim statt.
- Die Präsenz in Freinsheim ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.