Mietvertrag Verwundetensimulatoren taktisch (VwuSim takt) Referenznummer der Bekanntmachung: 6001771314-BAAINBw U2.1C
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mietvertrag Verwundetensimulatoren taktisch (VwuSim takt)
Miete von 45 Sätzen Verwundetensimulator, taktisch (VwuSimTakt) für 5 Jahre.
Der VwuSimTakt ist eine Puppe in lebensechter Größe, welche die Verletzungen und Verwundungen von Soldaten realitätsecht darstellt. Das Sanitätspersonal übt an dem VwuSimTakt die Versorgung verwundeter Soldaten auf dem Gefechtsfeld.
Die Leistung des Auftragnehmers gliedert sich wie folgt:
• Bereitstellung von 45 Sätzen VwuSimTakt verpackt in Transport- und Lagerbehältern (TulBeh) in 14 Dienststellen der Bundeswehr
• Wartung und Instandsetzung während des gesamten Mietzeitraums
• Konzipierung und Durchführung der Ausbildung
• Erstellung und Überarbeitung der erforderlichen Materialgrundlagen
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Miete von 45 Sätzen Verwundetensimulator, taktisch (VwuSimTakt) für 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mietvertrag Verwundetensimulatoren taktisch (VwuSim takt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit