Planungsleistung zur Neuauflage eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 065-170966)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Katzenelnbogen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-aar-einrich.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung zur Neuauflage eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP). Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich besteht seit dem 01.07.2019 und wurde durch die Kommunalreform aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen gebildet. Die neue Verbandsgemeinde umfasst 30 Ortsgemeinden und die Stadt Katzenelnbogen auf einer Gesamtfläche von ca. 160 km². Hier leben rund 19.192 Menschen.

.

Nach § 16 Absatz 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen vom 07. Februar 2018, hat die neue Verbandsgemeinde einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen/Fortschreibungen der bestehenden Flächennutzungspläne und Landschaftspläne soll eine Neuauflage erstellt werden.

.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei getrennten Verfahren Los 1 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Los 2 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 065-170966

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).

2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.

Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

I. Mindestanforderungen an die Bürogröße:

Der Bewerber muss für die Erbringung der Leistung ein Projektteam von mind. 3 Personen nachweisen, wobei die Person des Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Landespflege, Raumplanung, Umwelt- und Landschaftsgestaltung oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Mindestens eine weitere Person (stellv. Projektleiter) im Projektteam muss ebenfalls über o.g. berufliche Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums ausreichend ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Alle Personen, die im Projektteam mitarbeiten, sind mit Namen, ihrer Funktion im Projekt sowie mit Ausbildungsnachweisen zu benennen.

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II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers:

Der Bewerber (das Unternehmen, sowie die Person des Projektleiters) hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung (Änderung) von Landschaftsplänen durch mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen.

Die Referenzen müssen die Neuaufstellung oder Fortschreibung (Änderung) eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1 bis 4 zum Gegenstand haben. Der Planungsbereich aller Referenzen muss eine Flächengröße von mindestens 8.000 ha mit mindestens 10 Gemeinden innerhalb von Rheinland-Pfalz aufweisen.

Die Verfahren müssen fertiggestellt und innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2011 bis zum Abgabetermin abgeschlossen worden sein, wobei sich bei einem Verfahren die Leistungsphase 4 noch in der Bearbeitung befinden darf.

Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.

Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.

Für die Referenzangaben können die entsprechenden Anlagen A 7 bis A 8 des Teilnahmeantrages genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

.

muss es heißen:

.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).

2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

3. Der Bewerber (das Unternehmen, sowie die Person des Projektleiters) hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung (Änderung) von Landschaftsplänen durch mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Mindestanforderungen an die vorzulegende Referenz werden in den unten aufgeführten Punkt „II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers“ näher erläutert.

4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.

Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

.

I. Mindestanforderungen an die Bürogröße:

Der Bewerber muss für die Erbringung der Leistung ein Projektteam von mind. 3 Personen nachweisen, wobei die Person des Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Landespflege, Raumplanung, Umwelt- und Landschaftsgestaltung oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Mindestens eine weitere Person (stellv. Projektleiter) im Projektteam muss ebenfalls über o.g. berufliche Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums ausreichend ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Alle Personen, die im Projektteam mitarbeiten, sind mit Namen, ihrer Funktion im Projekt sowie mit Ausbildungsnachweisen zu benennen.

.

II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers:

Der Bewerber (das Unternehmen, sowie die Person des Projektleiters) hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung (Änderung) von Landschaftsplänen durch mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen.

Die Referenzen müssen die Neuaufstellung oder Fortschreibung (Änderung) eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1 bis 4 zum Gegenstand haben. Der Planungsbereich aller Referenzen muss eine Flächengröße von mindestens 8.000 ha mit mindestens 10 Gemeinden oder 10 Ortsteilen aufweisen.

Die Verfahren müssen fertiggestellt und innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2011 bis zum Abgabetermin abgeschlossen worden sein, wobei sich bei einem Verfahren die Leistungsphase 4 noch in der Bearbeitung befinden darf.

Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.

Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.

Für die Referenzangaben können die entsprechenden Anlagen A 7 bis A 8 des Teilnahmeantrages genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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