CVIS Software
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gk.de
Abschnitt II: Gegenstand
CVIS Software
Es soll eine CVIS-Software angeschafft werden, in dem die Untersuchungsergebnisse und die Befundung, mit Durchgriff auf die Patientenakte des KIS System Orbis dokumentiert werden.
Hierdurch sollen die Anforderungen der Qualitätssicherung, als auch die Dokumentation der Materialien, ohne Medienbruch realisiert werden.
Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die benötigten Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.
Es soll eine CVIS-Software angeschafft werden, in dem die Untersuchungsergebnisse und die Befundung, mit Durchgriff auf die Patientenakte des KIS System Orbis dokumentiert werden.
Die folgenden Anforderungen gem. Leistungsverzeichnis wurden als Ausschlusskriterien definiert und können nach eingehender Prüfung ausschließlich durch einen Anbieter am Markt erfüllt werden:
1. Automatische Befüllung der Qualitätssicherungsbögen durch die Eingriffsdokumentation
Der Auftraggeber nutzt zur verpflichtenden Qualitätssicherung eine in das KIS ORBIS integrierte Lösung.
Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:
Während der Eingriffsdokumentation werden Parameter erhoben und dokumentiert, die ebenfalls in der nachgelagerten QS-Dokumentation benötigt werden. Damit diese Parameter nicht doppelt (in der Eingriffsdokumentation und in der QS-Dokumentation) manuell erfasst werden müssen, wurde die automatische Übernahme der betreffenden Parameter aus der Eingriffsdokumentation in die QS-Dokumentation als Ausschlusskriterium in dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers definiert.
Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:
Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.
2. Integration der ORBIS Materialwirtschaft (MAWI) zur automatischen Warenabgangsbuchung und Nachbestellung
Der Auftraggeber nutzt zur Materialverwaltung und für die Bestellprozesse die in ORBIS integrierte Materialwirtschaft.
Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:
Während eines Eingriffs werden medizinische Materialien (z.B. Stents) verwendet, deren Dokumentation im Rahmen der Eingriffsdokumentation gemeinsam mit ihren begleitenden Informationen (z.B. Chargen) erfolgen muss. Um Fehleingaben zu vermeiden, sollen diese Materialien mit Hilfe von Handscannern erfasst werden. Da die verwendeten Materialien in der Materialwirtschaft mitsamt ihren Begleitinformationen (z.B. Chargennummern) verfügbar sind, können diese Informationen automatisch in die Eingriffsdokumentation übernommen werden. Darüber hinaus ermöglicht eine Integration der ORBIS MAWI die automatische Übernahme der der verwendeten Materialien in den Prozess der Warenabgangsbuchung, sobald ein Material in der Dokumentation als „verwendet“ gekennzeichnet wird. Aus dieser Warenabgangsdokumentation, kann anschließend eine Neubestellung der verbrauchten Materialien ausgelöst werden, ohne dass ein Medienbruch notwendig ist.
Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:
Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es soll eine CVIS-Software angeschafft werden, in dem die Untersuchungsergebnisse und die Befundung, mit Durchgriff auf die Patientenakte des KIS System Orbis dokumentiert werden.
Die folgenden Anforderungen gem. Leistungsverzeichnis wurden als Ausschlusskriterien definiert und können nach eingehender Prüfung ausschließlich durch einen Anbieter am Markt erfüllt werden:
1. Automatische Befüllung der Qualitätssicherungsbögen durch die Eingriffsdokumentation
Der Auftraggeber nutzt zur verpflichtenden Qualitätssicherung eine in das KIS ORBIS integrierte Lösung.
Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:
Während der Eingriffsdokumentation werden Parameter erhoben und dokumentiert, die ebenfalls in der nachgelagerten QS-Dokumentation benötigt werden. Damit diese Parameter nicht doppelt (in der Eingriffsdokumentation und in der QS-Dokumentation) manuell erfasst werden müssen, wurde die automatische Übernahme der betreffenden Parameter aus der Eingriffsdokumentation in die QS-Dokumentation als Ausschlusskriterium in dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers definiert.
Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:
Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.
2. Integration der ORBIS Materialwirtschaft (MAWI) zur automatischen Warenabgangsbuchung und Nachbestellung
Der Auftraggeber nutzt zur Materialverwaltung und für die Bestellprozesse die in ORBIS integrierte Materialwirtschaft.
Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:
Während eines Eingriffs werden medizinische Materialien (z.B. Stents) verwendet, deren Dokumentation im Rahmen der Eingriffsdokumentation gemeinsam mit ihren begleitenden Informationen (z.B. Chargen) erfolgen muss. Um Fehleingaben zu vermeiden, sollen diese Materialien mit Hilfe von Handscannern erfasst werden. Da die verwendeten Materialien in der Materialwirtschaft mitsamt ihren Begleitinformationen (z.B. Chargennummern) verfügbar sind, können diese Informationen automatisch in die Eingriffsdokumentation übernommen werden. Darüber hinaus ermöglicht eine Integration der ORBIS MAWI die automatische Übernahme der der verwendeten Materialien in den Prozess der Warenabgangsbuchung, sobald ein Material in der Dokumentation als „verwendet“ gekennzeichnet wird. Aus dieser Warenabgangsdokumentation, kann anschließend eine Neubestellung der verbrauchten Materialien ausgelöst werden, ohne dass ein Medienbruch notwendig ist.
Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:
Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Biter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB
innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der Vergabekammer einzureichen.