CVIS Software

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gk.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenhaus

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CVIS Software

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814400 Klinisches Informationssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll eine CVIS-Software angeschafft werden, in dem die Untersuchungsergebnisse und die Befundung, mit Durchgriff auf die Patientenakte des KIS System Orbis dokumentiert werden.

Hierdurch sollen die Anforderungen der Qualitätssicherung, als auch die Dokumentation der Materialien, ohne Medienbruch realisiert werden.

Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die benötigten Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48516000 Softwarepaket für den Datenaustausch
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll eine CVIS-Software angeschafft werden, in dem die Untersuchungsergebnisse und die Befundung, mit Durchgriff auf die Patientenakte des KIS System Orbis dokumentiert werden.

Die folgenden Anforderungen gem. Leistungsverzeichnis wurden als Ausschlusskriterien definiert und können nach eingehender Prüfung ausschließlich durch einen Anbieter am Markt erfüllt werden:

1. Automatische Befüllung der Qualitätssicherungsbögen durch die Eingriffsdokumentation

Der Auftraggeber nutzt zur verpflichtenden Qualitätssicherung eine in das KIS ORBIS integrierte Lösung.

Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:

Während der Eingriffsdokumentation werden Parameter erhoben und dokumentiert, die ebenfalls in der nachgelagerten QS-Dokumentation benötigt werden. Damit diese Parameter nicht doppelt (in der Eingriffsdokumentation und in der QS-Dokumentation) manuell erfasst werden müssen, wurde die automatische Übernahme der betreffenden Parameter aus der Eingriffsdokumentation in die QS-Dokumentation als Ausschlusskriterium in dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers definiert.

Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:

Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.

2. Integration der ORBIS Materialwirtschaft (MAWI) zur automatischen Warenabgangsbuchung und Nachbestellung

Der Auftraggeber nutzt zur Materialverwaltung und für die Bestellprozesse die in ORBIS integrierte Materialwirtschaft.

Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:

Während eines Eingriffs werden medizinische Materialien (z.B. Stents) verwendet, deren Dokumentation im Rahmen der Eingriffsdokumentation gemeinsam mit ihren begleitenden Informationen (z.B. Chargen) erfolgen muss. Um Fehleingaben zu vermeiden, sollen diese Materialien mit Hilfe von Handscannern erfasst werden. Da die verwendeten Materialien in der Materialwirtschaft mitsamt ihren Begleitinformationen (z.B. Chargennummern) verfügbar sind, können diese Informationen automatisch in die Eingriffsdokumentation übernommen werden. Darüber hinaus ermöglicht eine Integration der ORBIS MAWI die automatische Übernahme der der verwendeten Materialien in den Prozess der Warenabgangsbuchung, sobald ein Material in der Dokumentation als „verwendet“ gekennzeichnet wird. Aus dieser Warenabgangsdokumentation, kann anschließend eine Neubestellung der verbrauchten Materialien ausgelöst werden, ohne dass ein Medienbruch notwendig ist.

Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:

Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es soll eine CVIS-Software angeschafft werden, in dem die Untersuchungsergebnisse und die Befundung, mit Durchgriff auf die Patientenakte des KIS System Orbis dokumentiert werden.

Die folgenden Anforderungen gem. Leistungsverzeichnis wurden als Ausschlusskriterien definiert und können nach eingehender Prüfung ausschließlich durch einen Anbieter am Markt erfüllt werden:

1. Automatische Befüllung der Qualitätssicherungsbögen durch die Eingriffsdokumentation

Der Auftraggeber nutzt zur verpflichtenden Qualitätssicherung eine in das KIS ORBIS integrierte Lösung.

Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:

Während der Eingriffsdokumentation werden Parameter erhoben und dokumentiert, die ebenfalls in der nachgelagerten QS-Dokumentation benötigt werden. Damit diese Parameter nicht doppelt (in der Eingriffsdokumentation und in der QS-Dokumentation) manuell erfasst werden müssen, wurde die automatische Übernahme der betreffenden Parameter aus der Eingriffsdokumentation in die QS-Dokumentation als Ausschlusskriterium in dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers definiert.

Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:

Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.

2. Integration der ORBIS Materialwirtschaft (MAWI) zur automatischen Warenabgangsbuchung und Nachbestellung

Der Auftraggeber nutzt zur Materialverwaltung und für die Bestellprozesse die in ORBIS integrierte Materialwirtschaft.

Beschreibung des prozessualen Sachverhaltes:

Während eines Eingriffs werden medizinische Materialien (z.B. Stents) verwendet, deren Dokumentation im Rahmen der Eingriffsdokumentation gemeinsam mit ihren begleitenden Informationen (z.B. Chargen) erfolgen muss. Um Fehleingaben zu vermeiden, sollen diese Materialien mit Hilfe von Handscannern erfasst werden. Da die verwendeten Materialien in der Materialwirtschaft mitsamt ihren Begleitinformationen (z.B. Chargennummern) verfügbar sind, können diese Informationen automatisch in die Eingriffsdokumentation übernommen werden. Darüber hinaus ermöglicht eine Integration der ORBIS MAWI die automatische Übernahme der der verwendeten Materialien in den Prozess der Warenabgangsbuchung, sobald ein Material in der Dokumentation als „verwendet“ gekennzeichnet wird. Aus dieser Warenabgangsdokumentation, kann anschließend eine Neubestellung der verbrauchten Materialien ausgelöst werden, ohne dass ein Medienbruch notwendig ist.

Beschreibung der technischen Gründe, die einen Wettbewerb ausschließen:

Der Auftraggeber hat während der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bei dem Anbieter Dedalus, Hersteller des beim Auftraggeber eingesetzten KIS ORBIS, eine Liste mit am Markt befindlichen Anbietern angefragt, zu denen eine Schnittstelle existiert, die die oben beschriebene Anforderung erfüllen können. Der Antwort von Dedalus ist zu entnehmen, dass kein Anbieter am Markt diese Anforderung erfüllen kann, da bislang keine solche Schnittstelle zwischen ORBIS und einer anderen CVIS-Lösung existiert. Auch werde eine solche Schnittstelle nicht im Rahmen eines Projektes programmiert. Somit ist die Anforderung ausschließlich durch die CVIS-Lösung von Dedalus umzusetzen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Biter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB

innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotabgabe

gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15

Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2022

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