Revitalisierung PFAFF-Gelände Kaiserslautern, Erschließungsmaßnahme EX.1.3 – Beleuchtung und „Smarte“ Beleuchtung der Verkehrswege im Rahmen der inneren Erschließung des PFAFF-Areals. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 0005-0-6-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kaiserslautern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung PFAFF-Gelände Kaiserslautern, Erschließungsmaßnahme EX.1.3 – Beleuchtung und „Smarte“ Beleuchtung der Verkehrswege im Rahmen der inneren Erschließung des PFAFF-Areals. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 0005-0-6-2022
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden.
Die Entwurfsplanung zur verkehrstechnischen Erschließung ist weitgehend fortgeschritten. Ausgeschrieben werden Ingenieurleistungen zur Realisierung der Beleuchtung und einer „smarten“ Beleuchtung.
Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Revitalisierung PFAFF-Gelände Kaiserslautern, Erschließungsmaßnahme EX.1.3 – Beleuchtung und „Smarte“ Beleuchtung der Verkehrswege im Rahmen der inneren Erschließung des PFAFF-Areals.
Ingenieurleistungen nach § 56 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9, Örtliche Bauüberwachung, besondere Leistungen im Zusammenhang mit „smarten“ Lichtmasten (Bedarfsanalyse, Organisation, Durchführung und Auswertung eines Workshops).
Die notwendigen freiberuflichen Leistungen zur Planung und Bauüberwachung für eine Standardbeleuchtung mit einer zusätzlichen smarten Ausstattung auf dem gesamten Pfaff-Areal sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und innovative Einsatzmöglichkeiten der aktuellen technischen Entwicklungen zu prüfen.
Denkbar ist die Realisierung folgender smarter Möglichkeiten:
• Möglichkeiten an festgelegten Punkten (Anfang/Ende), die Beleuchtung hochzuschalten. Dabei würde das System nach einer gewissen Zeit zur Energieeinsparung selbständig zurückfahren, wobei die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht,
• BOS-Beleuchtung: Bei Einsatz- von Ordnungs- und Rettungskräften kann auf „Flutlichtcharakter“ eingestellt werden,
• Fußgängerzählung: Die Daten werden auf externen Servern der installierenden Firma gespeichert und können über eine App eingesehen und runtergeladen werden,
• Durch eine App sind die Lichtmasten durch die zuständigen Stellen der Stadt Kaiserslautern steuerbar,
• Notrufknöpfe mit Kameraeinschaltung (Unfälle, Kriminalität).
Die smarte Beleuchtung soll in einem Workshop erarbeitet werden (Bedarfsanalyse), um eine sinnvolle und wirtschaftliche Ausführung der „smarten“ Beleuchtung zu erreichen.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen. Die Realisierung der Beleuchtung erfolgt in einzelnen Bauabschnitten.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:
- Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), für die Planung und Bauüberwachung von Beleuchtungsanlagen für Verkehrswege,
- Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), für die Planung und Bauüberwachung von "smarten" Beleuchtungsanlagen für Verkehrswege
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Nachunternehmern werden die Referenzen addiert.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
- Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), für die Planung und Bauüberwachung von Beleuchtungsanlagen für Verkehrswege
- Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), für die Planung und Bauüberwachung von "smarten" Beleuchtungsanlagen für Verkehrswege
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen von Projektleitung und stellvertretender Projektleitung werden zusammengezählt, auch bei identischen Projekten.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder gleichwertig) oder eigenes QM-System.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de