Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg_Gewerk: Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02 BüHa Mainz-Lerchenberg_Förderanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-buergerhaeuser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg_Gewerk: Förderanlagen
Fördertechnik
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Hebbelstraße 2 55127 Mainz
Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG saniert im Stadtteil Mainz-Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und brandschutztechnisch und erweitert das Bestandsgebäude um zwei Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub). Das Baugrundstück mit dem umzubauenden Bürgerzentrum und den Neubauten KiTa befindet sich in der Hebbelstraße 2. Das Grundstück wird an der Nordseite durch die Hebbelstraße, auf der Westseite durch die Bücherallee und auf der Südseite durch die Hermann - Hesse- Straße begrenzt. Die Ostseite grenzt an nachbarliche Wohnbebauung an (getrennt durch einen Weg). Das Nahfeld des Baugrundstücks ist überwiegend geprägt durch Wohnbebauung.
Das Gebäude wird in seiner Grundstruktur erhalten, Flächen werden neu geordnet, um bessere Synergieeffekte in der Nutzung zu erreichen und um einen optimalen internen Ablauf zu gewährleisten. Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrums und eine optionale Gastronomie. Das Wohngebäude wird komplett zurück gebaut. Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut. Bürgerhaus und Kita funktionieren völlig autonom voneinander. Der Neubau ist eingeschossig und mit einem Flachdach vorgesehen. Dem Bestandsgebäude wird quer zur Hauptausrichtung im Süden die Halle des Tanzsportzentrums "Rot - Weiß" angeschlossen.
Gebäudedaten:
Höhen Kindertagesstätte:
UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN
UG OKRD -3,29 = +227,05üNN
EG OKFF +0,04 = +230,38üNN
EG OKRD -0,12 = +230,22üNN
Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse
Höhen Bürgerhaus:
UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN
UG OKRD -3,28 = +227,06üNN
EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
EG OKRD -0,10 = +230,24üNN
OG OKFF +3,48 = +233,82üNN
OG OKRD +3,37 = +233,71üNN
Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse
Der Leistungsumfang beinhaltet neu zu errichtende Aufzugsanlagen im Gebäude wie folgt:
- 2 Aufzüge im Bürgerhaus
- 1 Aufzug in der KiTa
Für das Bürgerhaus sind folgende Personen-Aufzüge geplant:
- 2 Aufzüge für den Transport von Personen einschließlich Rollstuhlfahrern und von Lasten für den Gastro-Bereich, barrierefrei nach DIN EN 81-70
- 3 Haltestellen
- Schachtzugänge auf einer Schachtseite
- Einbau innerhalb eines neuen massiven Aufzugsschachtes aus Beton-/Mauerwerk
- Lage im Gebäude: 1x Treppenhaus, 1x Einzelschacht über mehrere Brandabschnitte
- Antrieb oben im Schacht, kein separater Triebwerksraum
- Aufstellung der Steuerung ist im 1.OG neben der Schachttür vorgesehen.
- Die Lüftung des Aufzugsschachtes erfolgt über eine Öffnung im Schachtkopf direkt ins Freie. Die Öffnung ist temporär mit einer zugelassenen Lamellenklappe verschlossen
Für die Kindertagesstätte ist folgende Ausführung geplant:
- 1 Aufzug für den Transport von Personen einschließlich Rollstuhlfahrern,
barrierefrei nach DIN EN 81-70
- Schachtzugänge auf einer Schachtseite
- 2 Haltestellen
- Einbau innerhalb eines neuen massiven Aufzugsschachtes aus Beton-/Mauerwerk für Einzel-Aufzug
- Antrieb oben im Schacht, kein separater Triebwerksraum
- Die Entrauchung/Lüftung des Aufzugsschachtes erfolgt über eine Öffnung im Schachtkopf direkt ins Freie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RGKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.