Beschaffung eines TSF-W und eines MLF für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Montabaur
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-montabaur.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines TSF-W und eines MLF für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Verbandsgemeinde Montabaur beschafft für Ihre Feuerwehr ein TSF-W nach DIN 14530-17 11/2019 10 neu und ein Feuerwehrfahrzeug Typ MLF nach DIN 14530-25 11/2019 10 neu.
Die Vergabe wird in 2 Losen durchgeführt und zwar Los 1: Fahrgestell & Aufbau für ein TSF-W und Los 2: Fahrgestell & Aufbau für ein MLF.
Lieferung von Fahrgestell & Aufbau für ein TSF-W
VG Montabaur
Lieferung von Fahrgestell & Aufbau für ein TSF-W nach DIN 14530-17 11/2019 10 neu
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Fahrgestell & Aufbau für ein MLF
VG Montabaur
Lieferung Fahrgestell & Aufbau für ein MLF nach DIN 14530-25 11/2019 10 neu
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelregisterauszug; DIN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätssicherungssystem mit entsprechendem Zertifikatskopie im Angebot
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 4 LTTG.
Abschnitt IV: Verfahren
keinen Personen gem. VGV befugt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]