Haus der Vereine Bann - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 220404
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bann
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66851
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Vereine Bann - Objektplanung
Die Ortsgemeinde Bann beabsichtigt im Rahmen der Dorferneuerung die Modernisierung und Herstellung der Barrierefreiheit des heutigen "Haus der Vereine" als Teil des Gebäudekomplexes aus Grundschule und Sporthalle und möchte die dazugehörigen Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 5-9 für die Modernisierung des Hauses der Vereine in Bann extern zu vergeben.
Das Haus der Vereine soll modernisiert und barrierefrei gestaltet werden, da viele Bauteile ihre Lebensdauer erreicht haben, das Gebäude einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand fordert und die ein zeitgerechter Standard hergestellt werden soll. Insbesondere durch die barrierefreie Gestaltung soll die Nutzbarkeit für alle Bewohner der Ortsgemeinde sichergestellt werden, wodurch alle Generationen profitieren.
Haus der Vereine Schillerstraße 66851 Bann
Die Ortsgemeinde Bann beabsichtigt im Rahmen der Dorferneuerung die Modernisierung und Herstellung der Barrierefreiheit des heutigen "Haus der Vereine" als Teil des Gebäudekomplexes aus Grundschule und Sporthalle und möchte die dazugehörigen Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 5-9 für die Modernisierung des Hauses der Vereine in Bann extern zu vergeben.
Das Haus der Vereine soll modernisiert und barrierefrei gestaltet werden, da viele Bauteile ihre Lebensdauer erreicht haben, das Gebäude einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand fordert und die ein zeitgerechter Standard hergestellt werden soll. Insbesondere durch die barrierefreie Gestaltung soll die Nutzbarkeit für alle Bewohner der Ortsgemeinde sichergestellt werden, wodurch alle Generationen profitieren.
Auf den für die vorliegende Aufgabenstellung bereits erbrachten Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 soll aufgebaut werden (vgl. Abb. 1). Die Planungen werden z.T. bereits mit Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Als Eigentümerin des Hauses der Vereine schreibt die Ortsgemeinde Bann vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Modernisierung und Herstellung der Barrierefreiheit mit den Leistungsphasen 5-9 aus.
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
- nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers
- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters
- nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenz-leistung des Bewerbers, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berück-sichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu prio-risieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.
Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
Kriterium "Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe"
Ab Kindergarten / Kindertagesstätte 1 Punkt
Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten 3 Punkte
Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Ge-bäude 5 Punkte
Kriterium "Art der Planungsaufgabe"
Neubau 1 Punkt
Sanierung / Modernisierung/ Umbau 3 Punkte
Kriterium "Komplexität der Planungsaufgabe"
Ab Honorarzone II 1 Punkt
Ab Honorarzone III oder höher 2 Punkte
Kriterium "Bauvolumen KG 200 bis 700 netto" des Vorhabens
Ab EUR 5,0 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt
Ab EUR 7,5 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte
Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"
LP 1 bis 4 1 Punkt
Ab LP 5 bis 9 2 Punkte
Kriterium "Aktualität der Planungsaufgabe"
Referenz aus dem Jahr 2017 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2018 / 2019 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2020 / 2021 oder später 3 Punkte
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des Projektleiters"
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des Projektleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entspre-chend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertreten-den Projektleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters"
Ab technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des Bauleiters"
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des Bauleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entspre-chend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:
Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"
Ab LP 8 und 9 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 98 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchs-ten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwen-dung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Be-scheinigung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Ein-tragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versiche-rungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaf-tung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedin-gungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Be-werbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenz-leistungen im Bereich Objektplanung - Gebäude und Innenräume - gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eig-nung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektlei-ter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
4. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird
hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument
abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXDA1N
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRGLL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.