Verhandlungsrunde 1: Quartiersmanagement Alzeyer Osten Referenznummer der Bekanntmachung: 20211029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzey.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsrunde 1: Quartiersmanagement Alzeyer Osten
Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.
Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiers-managements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskultur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.
Alzeyer Osten 55232 Alzey
Die Stadt Alzey wurde 2018 mit dem Gebiet "Alzeyer Osten" in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" bzw. "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen und hat hierzu ein ISEK erarbeitet. Das Konzept stellt den zentralen Leitfaden zur Umsetzung des quartiersbezogenen Entwicklungsprozesses dar, der in den kommenden zehn bis zwölf Jahren vor Ort durchlaufen werden soll, um das Quartier der "Sozialen Stadt - Alzeyer Osten" städtebaulich aufzuwerten. Neben den baulichen Maßnahmen stehen dabei auch Ansatz-punkte und Projekte im Fokus, die das soziale Miteinander vor Ort intensivieren und die Beteiligung der Öffentlichkeit forcieren sollen.
Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.
Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiersmanagements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskul-tur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre. Der Auftrag kann um acht weitere Jahre verlägert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersmanagement Alzeyer Osten
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRUZ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union