Verhandlungsrunde 1: Quartiersmanagement Alzeyer Osten Referenznummer der Bekanntmachung: 20211029

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzey.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verhandlungsrunde 1: Quartiersmanagement Alzeyer Osten

Referenznummer der Bekanntmachung: 20211029
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.

Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiers-managements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskultur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Hauptort der Ausführung:

Alzeyer Osten 55232 Alzey

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Alzey wurde 2018 mit dem Gebiet "Alzeyer Osten" in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" bzw. "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen und hat hierzu ein ISEK erarbeitet. Das Konzept stellt den zentralen Leitfaden zur Umsetzung des quartiersbezogenen Entwicklungsprozesses dar, der in den kommenden zehn bis zwölf Jahren vor Ort durchlaufen werden soll, um das Quartier der "Sozialen Stadt - Alzeyer Osten" städtebaulich aufzuwerten. Neben den baulichen Maßnahmen stehen dabei auch Ansatz-punkte und Projekte im Fokus, die das soziale Miteinander vor Ort intensivieren und die Beteiligung der Öffentlichkeit forcieren sollen.

Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.

Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiersmanagements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskul-tur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Akteursmanagement / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konfliktmanagement / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Strategie zur Mittelakquise / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 25 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre. Der Auftrag kann um acht weitere Jahre verlägert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.

Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 238-627455
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20211029
Bezeichnung des Auftrags:

Quartiersmanagement Alzeyer Osten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.

Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRUZ3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2022

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