Beratungsdienste im Rahmen der Maßnahme M2 des EPLR EULLE Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0012#2022/0002-0801 8106
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienste im Rahmen der Maßnahme M2 des EPLR EULLE
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE) die Etablierung eines flächendeckenden Beratungssystems für landwirtschaftliche Betriebe mit dem Ziel, ausgehend von unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebe in den einzelnen Betriebszweigen, eine Anpassung auf wirtschaftlich besserem Niveau zu erreichen. Zur Stärkung der Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse richtet sich das Beratungssystem auch an sonstige Betriebe entlang der Wertschöpfungskette.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem.
Betriebswirtschaftliche Beratung im Betriebszweig Tierhaltung
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in sechs eigenständige Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Betriebswirtschaftliche Beratung im Betriebszweig Pflanzenbau / Grünland
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in sechs eigenständige Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Betriebswirtschaftliche Beratung im Betriebszweig Gemüsebau
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in sechs eigenständige Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Betriebswirtschaftliche Beratung im Betriebszweig Weinbau
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in sechs eigenständige Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Betriebswirtschaftliche Beratung im Betriebszweig im Betriebszweig ökologischer Landbau, Weinbau oder Gartenbau bzw. ökologische Tierhaltung
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in sechs eigenständige Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Beratung zur Diversifizierung und zum Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in sechs eigenständige Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Betriebswirtschaftliche Beratung im Betriebszweig Obstbau
Die Beratungen sind in der Betriebsstätte der zu beratenden landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen.
Das Los ist in vier Beratungsleistungen aufgeteilt.
Die einzelnen Beratungsleistungen sind voneinander abgegrenzt, bauen aufeinander auf und sind untereinander kombinierbar. Sie dürfen sich lediglich geringfügig überschneiden. Die Beratungsleistungen sind in Leistungsstammblättern (siehe Vergabeunterlagen) definiert.
Bewerber können sich um eines oder mehrere der Lose bewerben, wobei jeweils alle Beratungsleistungen eines Loses flächendeckend innerhalb von Rheinland-Pfalz angeboten werden müssen.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Durchführung von Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Dienstleistungskonzession kann bis spätestens 31. August 2025 erfolgen. Der Beginn der Durchführung ist abhängig vom Zeitpunkt des Zuschlags durch den Konzessionsgeber und der angeschlossenen Antragstellung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsstelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Anforderungen an den Beratungsanbieter:
Organisation:
Der Beratungsanbieter muss eine mindestens zweijährige Ausübung der Beratungstätigkeit (zusammenhängender Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Beantragung der Anerkennung) nachweisen oder in geeigneter Weise den Nachweis führen, dass sein Beraterpersonal über eine ausreichende Qualifikation verfügt.
Der Beratungsanbieter muss darlegen, wie er mit dem vorhandenen Beratungspersonal eine umfassende Beratung in den Modulen der jeweiligen Lose sicherstellen wird. Die erforderliche Qualifikation des eingesetzten Beratungspersonals richtet sich nach dem fachlichen Schwerpunkt der Lose.
Der Beratungsanbieter für den Betriebszweig "Ökologischer Land-, Wein-, und Gartenbau inkl. Tierhaltung" muss nachweisbar über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen im ökologischen Landbau verfügen, dazu zählen Kenntnisse zu Anforderungen gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den ökologischen Produktionsbedingungen. Als Nachweise eignen sich hier Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen, Zertifikate und ggf. Studienbescheinigungen.
Der Beratungsanbieter muss darstellen, wie er eine zeitnahe Bearbeitung von Beratungsaufträgen sicherstellen kann.
Beraterpersonal des Beratungsanbieters:
Der Beratungsanbieter versichert, dass folgende Anforderungen an das Beraterpersonal erfüllt werden:
- Regelqualifikation ist ein einschlägiges Fachhochschulstudium (Ing. agr. FH oder Bachelor für Landwirtschaft, Tierproduktion, Weinbau bzw. Gartenbau), mindestens jedoch eine Qualifikation als Meisterin oder Meister oder Technikerin oder Techniker der Fachrichtung Landwirtschaft, Tierproduktion, Weinbau oder Gartenbau, für Los 5 mit Zusatzqualifikationen im ökologischen Land-, Wein- oder Gartenbau.
- eine mindestens zweijährige Ausübung der Beratungstätigkeit kann nachgewiesen werden,
- eine Qualifizierung im Bereich Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung (GQS) kann nachgewiesen werden.
Der Beratungsanbieter verpflichtet sich,
a) dass jede Beratungskraft im ersten Jahr, in dem sie geförderte Beratungsmodule berät, die Module CECRA 1 und CECRA 2 des Certificate for European Consultants in Rural Areas absolvieren muss. In Ausnahmefällen kann eines der Module im zweiten Jahr der Beratungstätigkeit erbracht werden. Bereits besuchte Module und gleichwertige Fortbildungen können angerechnet werden, sofern die Teilnahme innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt ist.
b) dass jede Beratungskraft regelmäßig folgende Weiterbildungen nachweist:
- Fachliche Weiterbildung: Es sind drei Tage fachliche Weiterbildungen pro Jahr nachzuweisen. Darin enthalten sein muss die jährliche GQS-Weiterbildung.
- Methodische Weiterbildung: Die Beratungskräfte müssen im Anschluss an die Grundqualifizierung den Nachweis erbringen, dass mindestens eine Beratungsmethodik-Fortbildung (mind. 2-tägig) innerhalb von drei Jahren besucht wurde.
Der Beratungsanbieter muss über eine feste Niederlassung mit Büroräumen und entsprechender Ausstattung (insbesondere Informations- und Kommunikationstechnik) in Rheinland-Pfalz verfügen oder er verpflichtet sich, im Falle der Konzessionserteilung eine solche zu errichten.
Der Beratungsanbieter hat zu versichern, dass die beratende Person im Zusammenhang mit der einzelbetrieblichen Beratung keine direkte oder indirekte Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für das Unternehmen der Landwirtschaft betreffende Waren oder Dienstleistungen vornimmt und insbesondere keine Rechtsberatung durchführt. Hiervon ausgenommen sind Beratungsdienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Anwendung eines anerkannten Managementsystems stehen. Eine konkrete Produktwerbung ist ausdrücklich untersagt. Die Beratungskräfte verpflichten sich, die im Zusammenhang mit der Beratung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren unterliegt nicht den Regeln des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV, da der maßgebliche Schwellenwert nicht erreicht wird. Gleichwohl wird zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Wahrung des Wettbewerbs die Vergabe europaweit bekannt gemacht und entsprechend den Regeln der KonzVgV verfahren. Der Weg zum Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist allerdings nicht eröffnet.
Im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens werden die Teilnehmer zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und gleichzeitiger Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Hinweis:
Die angegebene Frist "Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote" ist sowohl Teilnahme- als auch Angebotsfrist.
Die Vergabeunterlagen werden unter www.vergabe.rlp.de im Projektraum mit der Bezeichnung "Beratungsdienste im Rahmen der Maßnahme M2 des EPLR EULLE" bereitgestellt.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Andere als elektronische Angebote/Teilnahmeanträge werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Angebote/Teilnahmeanträge in Papierform sind daher unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de