Kanalnetzunterhaltung in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 22-05-03-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalnetzunterhaltung in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Die Stad Bad Neuenahr ist verantwortlich für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassernetz) im Stadtgebiet. Die Stadt unterhält die öffentliche Kanalisation mit einer Gesamtlänge (Hauptkanäle) von ca. 191 km sowie ca. 61 km Hausanschlussleitungen. Von der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren etwa 132 km Hauptkanäle betroffen. Nach dem Flutereignis im Juli 2021 sollen alle flutbetroffenen Hauptkanäle sowie die Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich mittels TV-Untersuchung befahren und bewertet (Zustandklassifikation) werden. Teilweise wurden erste Befahrungen und Bewertungen bereits umgesetzt. In folgendem Umfang stehen diese noch aus:
- Hauptkanäle: ca. 122 km
- Anschlussleitungen: ca. 26.000 Stück
Bad Neuenahr-Ahrweiler 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Wesentlichen:
- die Vorbereitung der TV-Inspektion
- die Betreuung der Durchführung der Inspektion
- die ingenieurmäßige Bewertung der inspizierten Schäden und deren Einteilung in Zustandsklassen
- die Untersuchung der technischen Möfglichkeiten zur Schadensbeseitigung
- die Ermittlung der voraussichtlichen Sanierungskosten (Kostenschätzung)
- die Erstellung von Sanierungsprioritäten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber/Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird;
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, nachgewiesen werden,
Die geforderten Nachweise sind zwingend mit dem Angebot in Textform einzureichen.
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Mindestanforderung an die personelle Ausstattung des Projektteams:
Das Projektteam muss aus mindestens 8 Mitgliedern bestehen, davon:
- Mind. 1 Gesamtprojektkoordinator mit Qualifikation als Bauingenieur oder Bauwirtschaftsingenieur mit mind 5 Jahren Berufserfahrung in der Projektsteuerung und -koordination vergleichbarer Projekte für die Zustandserfassung, -klassifizierung und -bewertung von Kanalnetzen.
- Mind. 3 Ingenieure/M.Sc. aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbar mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Kanalzustandsbewertung und der Erstellung von Sanierungskonzepten.
- Mind. 2 Staatl. gepr. Bautechniker mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Kanalzustandsbewertung und der Erstellung von Sanierungskonzepten.
- Mind. 2 Ingenieure/M.Sc. aus dem Bereich Geoinformationstechnologie oder vergleichbar (z.B. Ingenieure oder Techniker mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in Aufbau und Pflege sowie Datentransfer von digitalen Kanaldatenbanken im Austauschformat nach DWA 149-2, XML).
- Unter den vor genannten Mitgliedern des Projektteams muss mindestens 1 Mitglied die Ausbildung zum zertifizierten Kanalsanierungsberater mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung besitzen.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist zwingend mit dem Angebot durch Ausbildungsnachweise und nachprüfbare Referenzen/Arbeitsnachweise zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
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Juristische Personen sind als Auffragnehmer zugelassen. wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters:
Der Bewerber/Bieter hat seine besondere Erfahrung mit vergleichbaren Projekten für die Zustandserfassung, -klassifizierung und -bewertung von Kanalnetzen, die termingerecht abgewickelt wurden, nachzuweisen.
Insgesamt ist eine Mindestleistung für die Zustandserfassung, -klassifizierung und -bewertung einschließlich der Koordinierung der TV-Befahrung von Kanalnetzen mit einer Länge von 80 km pro Jahr nachzuweisen, dies jeweils in den Jahren 2019 - 2021. Die jährliche Mindestleistung kann durch Addition mehrerer Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern nachgewiesen werden.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist zwingend mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
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Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber/Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers/Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
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Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
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Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 fest, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVR3GD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.