Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF) (HLF 20 angepasst) Referenznummer der Bekanntmachung: KAN-HEN-2022/26
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-kandel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF) (HLF 20 angepasst)
Die Verbandsgemeinde Kandel beschafft ein Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14 530-11 als Vorführfahrzeug für die Feuerwehr Kandel. Es werden auch Fahrzeuge akzeptiert, die als HLF 20 (gebaut wurden und durch den Ausbau der technischen Hilfebeladung zu einem LF 20 nach DIN 14 530-11 umgebaut werden ) gebaut wurden.
Ort des Auftragnehmers
Die Verbandsgemeinde Kandel beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14 530-11 als Vorführfahrzeug für die Feuerwehr Kandel. Es werden auch Fahrzeuge akzeptiert, die als HLF 20 gebaut wurden und durch den Ausbau der technischen Hilfebeladung zu einem LF 20 nach DIN 14 530-11 umgebaut werden. In den freien Räumen sollen Kisten und Halterungen verbaut werden, um beigestelltes Material der Feuerwehr Kandel zu lagern.
Die Richtlinien für Vorführfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sind einzuhalten:
- Fahrzeug nicht älter als 18 Monate
- nicht mehr als 20.000 km gefahren
- Bereifung und Lackierung neuwertig
- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wird
- der Lieferant eine Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet
Das Fahrzeug muss über folgende weitere Ausstattungen verfügen:
Fahrgestell:
1. Allradantrieb 2. Automatisches oder automatisiertes Getriebe 3. Motorleistung: mind. 220 KW/299 PS Aufbau:
1. Löschwasserbehälter mit mindestens 2000 Liter Inhalt 2. Schaumtank mit mindestens 120 Liter Inhalt 3. Normaldruckpumpe FPN 10-3000 Folgende Funktionen müssen bei der Pumpensteuerung mindestens vorhanden sein:
- Hydrantenfüllleitung mit automatischer Niveauregulierung
- Automatische Druckreglung des Pumpenausgangsdrucks
- Kavitationsüberwachung
- Automatische Temperaturüberwachung, Automatische Entwässerung
4. Lagerung von vier Atemschutzgeräten im Innenraum, damit diese auf der Anfahrt angelegt werden können 5. Leiterentnahmehilfe für eine 4 teilige Steckleiter 6. Leiterentnahmehilfe für eine 3 teilige Schiebeleiter 7. Klappauftritte über der Hinterachse 8. Aufprotzvorrichtung für zwei Einpersonenhaspeln Beladung:
1. Die auf dem Fahrzeug gelagerte Beladung, die ebenfalls für ein LF 20 als Normbeladung verwendet werden kann, muss mitangeboten werden.
Das Fahrzeug muss bei der Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz vorgeführt und durch diese abgenommen werden. Das Fahrzeug muss alle Vorschriften für eine LF 20 in Rheinland-
Pfalz erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Fahrzeug nicht beschafft werden (Ausschluss).
Das Fahrzeug ist Januar 2023 an die Feuerwehr Kandel auszuliefern.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen Eigenerklärung Formblatt 124 oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.
3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-,
Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen wegen:
Bildung krimineller Vereinigung (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland, (§ 129b StGB),
Terrorismusfinanzierung (§ 89 a Abs. 2 Nr. 2 und 89c StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB),
Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB ggfls. i.V.m. 335a StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter in Bezug auf internationalem Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung int.
Bestechung), Menschenhandel oder Förderung Menschenhandels (§§ 232, 233, 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung dass kein Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und/oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist, vorliegt. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrunden wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften fur alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de.
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen. Die Deckungssumme für Personen und Sachschäden muss mindestens 2 Mio Euro betragen.
Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr (über FB 124 oder EEE) Zur Eignungsprüfung kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verlangt werden. Diese sind innerhalb der genannten Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber,
dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
• Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem das Unternehmen ansässig ist, nicht älter als ein Jahr.
• Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug).
• Nachweis zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge/Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr
Es müssen mindestens 3 Referenzen über gelieferte Fahrzeuge des ausgeschriebenen Fahrzeugs aus den letzten 5 Jahren mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Die entsprechenden Kontaktadressen der belieferten Feuerwehren sind zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
hinreichend begründete Dringlichkeit zur Verkürzung des Verfahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV auf Grund der Marktsituation, Materialknappheit und den zeitnahen Bedarf der Feuerwehr in Kandel
Es dürfen keine Bieter teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
§ 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/