Gewässerentwicklung am Glan, Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 5.4/03/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerentwicklung am Glan, Objektplanung
Der Auftrag umfasst die Leistungen Objektplanung Freianlagen §§ 39 ff HOAI „Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, Anlage 11, Nr. 11.2 HOAI „Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung“ – Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen für die Gewässerentwicklung am Glan (Gewässer II. Ordnung), Teilabschnitt „Am Großen Brunnen“, zwischen L356 (Schanzerhof) und L358 (Elschbach), Gemarkungen Elschbach/Hütschenhausen im Landkreis Kaiserslautern.
Der Auftrag umfasst eine stufenweise Vergabe von Leistungen der Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen, siehe Leistungsbeschreibung.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen der Handlungsphasen bzw. Projektphasen besteht nicht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Leistungen Objektplanung Freianlagen §§ 39 ff HOAI „Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, Anlage 11, Nr. 11.2 HOAI „Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung“ – Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen für die Gewässerentwicklung am Glan (Gewässer II. Ordnung), Teilabschnitt „Am Großen Brunnen“, zwischen L356 (Schanzerhof) und L358 (Elschbach), Gemarkungen Elschbach/Hütschenhausen im Landkreis Kaiserslautern.
Der vorgesehene Entwicklungskorridor des Glan (Gewässer II. Ordnung) im Teilabschnitt „Am Großen Brunnen“, zwischen L356 (Schanzerhof) und L358 (Elschbach), Gemarkungen Elschbach/Hütschenhausen im Landkreis Kaiserslautern, gehört zum Fließgewässer „Oberer Glan“, das ökologische Potenzial hat dort derzeit den Status „unbefriedigend“.
Der betreffende Gewässerabschnitt wurde in das Maßnahmenprogramm der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz, zur Umsetzung der Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), aufgenommen und weist eine Strecke von ca. 2,5 km auf.
Natürliche und naturnahe Gewässer sind selten geworden. In der Vergangenheit wurde massiv in die Struktur und in das Ökosystem von Flüssen und Bächen eingegriffen. Dadurch ist der Bestand vieler Arten von Fischen, wirbellosen Tieren, aber auch Wasserpflanzen in diesem Bereich stark zurückgegangen.
Diese Unterhaltungs- und Ausbaupflicht obliegt im betreffenden Gewässerabschnitt des Glans, als Gewässer II. Ordnung, der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Kaiserslautern. Da der Landkreis nicht selbst über geeignetes Personal verfügt, das eine solche Planung erbringen kann, wird für diese Aufgabe der Fachplanung und Bauabwicklung ein versiertes Büro gesucht.
Der Auftrag umfasst eine stufenweise Vergabe von Leistungen der Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen, siehe Leistungsbeschreibung.
Für die durch Dritte durchzuführende FFH-Untersuchung, Bodenanalyse, Kampfmittelsondierung sollen Ausschreibung und Vergabe durchgeführt werden und die Erstellung steuernd begleitet werden. Beauftragungen an Dritte erfolgen jeweils in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung.
Projektziele:
A.
Da die Umweltziele der WRRL und auch die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes erreicht werden sollen, müssen die Unterhaltungs- und Ausbaupflichtigen die Gewässer möglichst in einen naturnahen Zustand zurückversetzen.
Hierzu sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Ufer- und Sohlstrukturen durchführen. Weiterhin ist dafür zu sorgen, die Gewässer in ihrem natürlichen Verlauf wiederherzustellen und ihre Eigendynamik zu fördern oder zu erhalten. Ziel ist die Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Gewässer.
Derzeit steht lediglich die Gewässerparzelle für die Renaturierung zur Verfügung. Die angrenzenden Parzellen teils sehr kleinräumig und sind überwiegend in Privateigentum. Sofern sich Grundstücke besonders eignen, um die Gesamtmaßnahme umzusetzen, sind Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern über den Erwerb zu führen.
Das Berücksichtigen der Belange der Anlieger während der gesamten Maßnahme ist ein wichtiges Ziel. Die dazu nötige Kommunikation und Durchführung soll durch den Auftragnehmer übernommen werden.
B.
Wirtschaftlichkeit, Einhalten der Kostenvorgaben, Nachhaltigkeit
C.
Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz
D.
Einhalten der Terminvorgaben
Durchführungszeitraum:
Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vergabe im 2. Quartal 2022 beginnen.
Beginn baubegleitender Maßnahmen: Herbst 2022
Bauende: Frühjahr 2024
Umfang:
Partielle Maßnahmen innerhalb einer Gewässerlänge von ca. 2.500 m
Die Baukosten (netto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 800.000 € geschätzt.
Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1.Kriterium: Personalstruktur
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Wichtung 10 v.H.
mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
≥ 4 Personen = 3 Punkte
3 Personen = 2 Punkte
2 Personen = 1 Punkt
2. Kriterium: Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
2.1 Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
WK Projektleitung 15 v.H.
WK Bauleitung 15 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Büros/Unternehmens, der Projektleitung und der Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
2.2 Qualität der Referenzen:
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
WK Projektleitung 15 v.H.
WK Bauleitung 15 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / die Projektleitung / die Bauleitung jeweils:
Wertungskriterium:
Erfahrungen in Planung und Realisierung von Projekten zum Ausbau und zur Renaturierung von Gewässern in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mind. [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto.
A.
Renaturierung von Gewässern einschließlich der Wiederherstellung von Rückhalteflächen in den Talauen
= 3 Punkte
Renaturierung von Gewässern = 2 P.
Sonstige Projekte mit naturnaher Gewässer- und Ufergestaltung = 1 P.
Projektziel B.
Baukosten
≥ 950.000 € Baukosten brutto = 3 Punkte
= 200.000 € = 1 Punkt
Zwischenwerte werden interpoliert.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
-Ein Nachweis der entsprechenden Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen unter dem Punkt "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Die Erklärung eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Millionen Euro bei Personenschäden und mindestens 3 Millionen Euro bei sonstigen Schäden bereit ist abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, ist vorzulegen.
Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) und der Bauleiter (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen.
Ein Mitarbeiter*in des Büros / Mitglied des Projektteams muss entsprechend § 103 LWG Landeswassergesetz (LWG) planvorlageberechtigt sein.
Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
Die Referenzprojekte müssen für das Büro mindestens die Leistungsphasen 2-8, für den PL mindestens die Leistungsphasen 2-6 und für den Bauleiter mindestens die Leistungsphase 8 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen, das heißt:
- für Referenzen von Büro/Unternehmen darf die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- für Referenzen der Projektleitung darf die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Für Referenzen der Bauleitung darf die Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2017 begonnen
haben.
Für das Büro/Unternehmen, Projektleiter und für den Bauleiter ist mindestens eine Referenz für Wertungskriterium 1 – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
- Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Landschaftsarchitekten und Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ und/oder „„Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Eng.” und/oder „B.Eng.” oder vergleichbar, und/oder Techniker und/oder Meister. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändet durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine(n) qualifizierten Projektleiter(in) zu benennen, welche(r) gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht
- Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Kaiserslautern oder vor Ort statt
- Die örtliche Präsenz ist in engen Intervallen gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.7) Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Zu II.2.9: Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften
vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix
vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die
höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter
geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote
erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über
die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales
Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt. Nach IV 1.5. kann der Zuschlag
auch bereits auf das Erstangebot -ohne Verhandlungen- erteilt werden.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.)
zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform.
Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der
Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen
Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.