Neubau Hallenbad Altenkirchen - Edelstahlbecken und Hubboden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Altenkirchen - Edelstahlbecken und Hubboden
Hallenbad mit - 25m- Sport-/ Sprungbecken mit Sprunganlage 1m+ 3m, Wasserfläche ca. 320qm - Lehrschwimmbecken mit Hubboden, Wasserfläche ca. 125qm
- Kleinkindbereich
57610 Altenkirchen
- 1 St. Statische Berechnung,
- 1 St. Werk- und Montageplanung,
- 1 St. Kursbecken aus Edelstahl b x l x t = ca. 10,00 x 12,50 x 2,60 m,
- 45 m Versenkte Stehstufe,
- 7 St. Beckensteigleitern,
- 2 St. Beckentreppen,
- 125 m Abdeckroste,
- 1 St. Sportbecken aus Edelstahl b x l x t = ca. 12,50 m x 25,40 m x 1,20-3,50 m
- 125 Tauchstreifen,
- 10 St. Startsockel,
- 4 St. Schwimmbadleinen Länge je 25 m,
- 1 St. Fehlstartanlage,
- 10 St. Anschlagwände,
- 1 St. Hubboden für Kursbecken,
- 1. St. Schwimmbadlifter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kressbronn
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 88079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.