CCXIV-1-2022-TR-RWM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
CCXIV-1-2022-TR-RWM
Rahmenvereinbarung über den Austausch von vorhanden Rauchwarnmeldern in unserem Wohnungsbestand.
Mainz/ Diverse Stadtteile
Mit dieser Rahmenvereinbarungen wird die Bereitstellung von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern, sowie die regelmäßigen Prüf- und Wartungsdienstleistungen zum Erhalt der Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder der Wohnbau Mainz (in der Regel bewohnt) im Stadtgebiet geregelt.
Es sind bis 31.07.2022, 995 Häuser (ca. 9.600 Mieteinheiten) mit Schätzungsweise 28.000 Rauchwarnmeldern (RWM) neu auszustatten. Des Weiteren folgen im Rahmen der Vertragslauzeit ca. 70 Gebäude (ca. 700 Mieteinheiten) mit schätzungsweise 2.000 Rauchwarnmeldern.
Der konkrete Inhalt und Umfang der Leistung sowie Ort und Zeitpunkt ihrer Erbringung gehen aus dem jeweiligen Auftrag hervor.
Bei Bedarf und Wunsch des Auftraggebers (AG) werden auch Treppenhäuser und der Zugang zu den Kellerräumen mit RWM ausgestattet. Gewerbeeinheiten werden nicht ausgestattet.
Die Arbeiten werden in gesellschaftseigenen, sowie verwalteten Wohnhäusern in Mainz und Vororten ausgeführt.
Die geschätzten RWM werden an ein Unternehmen vergeben. Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen.
Der AN hat keinen Anspruch auf einen Mindest-Jahresumsatz. Eine Mindestanzahl von RWM wird nicht garantiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw.
Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; anderenfalls vergleichbarer Nachweis; dieser darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2) Eigenerklärungen des Bieters, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-10 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben 4) Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:
- Personenschäden (für die einzelne Person), Sach- und Vermögensschäden 2.500.000, --€ und das diese Deckungssummen jeweils für
mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Geforderte Eignungsnachweise (§§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5) Darstellung der Zahl, der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten,
festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte).
6) Der AN hält für die Wohnbau Mainz mindestens folgende fachlich qualifizierte Personalstärke vor, welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht:
- 2 eigene Fachkräfte für Rauchwarnmelder gem. DIN 14676-2 während der üblichen Geschäftszeiten (Mo.- Fr. 07:00 – 16:00 Uhr) Diese
müssen einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern besitzen (mit 5-jähriger Aktualisierung) - 1 Notdienstmonteur (365 Tage/Jahr 24h)
7) Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
8) Vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Angaben:
- 1 Referenzen aus der Erbringung von Leistungen für die Ausstattung und Wartung von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern größer
25.000 Stück in der Wohnungswirtschaft. Die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort
- Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Beschreibung der Art und des Leistungsumfanges
- Angabe des Auftragssumme (brutto)
- Angabe des Ausführungszeitraums (von/bis)
Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so kann dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz führen. Als Referenz nicht ausreichend ist der Nachweis des Abschlusses eines Rahmenvertrages, wenn aus diesem nicht hervorgeht, welche Leistungen genau vom Bewerber ausgeführt wurden. - Sprache (Deutsch) - Eigene Kräfte.
siehe auch III.1.1)
siehe auch III.1.1)
siehe auch III.1.1)
Die vorstehend genannten Anforderungen 1. – 8. sind Mindeststandards
Eingetragen im Berufs- oder Handelsregister (Siehe auch III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Wohnbau Mainz GmbH, Hauptverwaltung
Mitarbeiter der Vergabestelle der Wohnbau Mainz GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen können Sie diese bis zum 26.04.2022 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft über subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse https://www.subreport.de/E63227468 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de