Planungsleistung zur Neuauflage eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Katzenelnbogen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-aar-einrich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung zur Neuauflage eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP). Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich besteht seit dem 01.07.2019 und wurde durch die Kommunalreform aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen gebildet. Die neue Verbandsgemeinde umfasst 30 Ortsgemeinden und die Stadt Katzenelnbogen auf einer Gesamtfläche von ca. 160 km². Hier leben rund 19.192 Menschen.
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Nach § 16 Absatz 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen vom 07. Februar 2018, hat die neue Verbandsgemeinde einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen/Fortschreibungen der bestehenden Flächennutzungspläne und Landschaftspläne soll eine Neuauflage erstellt werden.
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Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei getrennten Verfahren Los 1 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Los 2 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes
Gebiet der Verbandsgemeinde Aar-Einrich PLZ 56368
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP). Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich besteht seit dem 01.07.2019 und wurde durch die Kommunalreform aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen gebildet. Die neue Verbandsgemeinde umfasst 30 Ortsgemeinden und die Stadt Katzenelnbogen auf einer Gesamtfläche von ca. 160 km². Hier leben rund 19.192 Menschen.
Durch die Kommunalreform wird die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes notwendig. Ebenso soll der Landschaftsplan neu aufgestellt werden. Die bestehenden Landschaftspläne können als Grundlage herangezogen werden.
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Als Los 1 möchte der Auftraggeber die Flächennutzungsplanung vergeben, in die die Landschaftsplanung zu integrieren ist.
Der Landschaftsplan ist nach § 5 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne zu erstellen und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in den FNP aufzunehmen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vergabe zu Planungsleistungen zu Los 2 für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes gem. § 23 HOAI (Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan) in Verbindung mit Anlage 4 HOAI, und zwar die Leistungsphasen 1-4 sowie erforderlichen Besonderen Leistungen als Vollauftrag.
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Hinweis:
In einem gesonderten Verfahren möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung (Los 01) vergeben, die in den LP zu integrieren ist. Die Auftragsunterlagen zu Los 01 stehen unter https://www.subreport.de/E76867988 für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bewerber wie folgt einzugrenzen:
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Liegen mehr als 5 Bewerber vor, die die Mindestanforderungen in dieser Bekanntmachung erfüllen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag (siehe insb. Anlage A3 des Teilnahmeantrages) zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
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Mindestanforderung zu 4):
Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Falle ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
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Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
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I. Mindestanforderungen an die Bürogröße:
Der Bewerber muss für die Erbringung der Leistung ein Projektteam von mind. 3 Personen nachweisen, wobei die Person des Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Landespflege, Raumplanung, Umwelt- und Landschaftsgestaltung oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Mindestens eine weitere Person (stellv. Projektleiter) im Projektteam muss ebenfalls über o.g. berufliche Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums ausreichend ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Alle Personen, die im Projektteam mitarbeiten, sind mit Namen, ihrer Funktion im Projekt sowie mit Ausbildungsnachweisen zu benennen.
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II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber (das Unternehmen, sowie die Person des Projektleiters) hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung (Änderung) von Landschaftsplänen durch mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen.
Die Referenzen müssen die Neuaufstellung oder Fortschreibung (Änderung) eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1 bis 4 zum Gegenstand haben. Der Planungsbereich aller Referenzen muss eine Flächengröße von mindestens 8.000 ha mit mindestens 10 Gemeinden innerhalb von Rheinland-Pfalz aufweisen.
Die Verfahren müssen fertiggestellt und innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2011 bis zum Abgabetermin abgeschlossen worden sein, wobei sich bei einem Verfahren die Leistungsphase 4 noch in der Bearbeitung befinden darf.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für die Referenzangaben können die entsprechenden Anlagen A 7 bis A 8 des Teilnahmeantrages genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/