Planung und Bauüberwachung eines neuen Mastes und Rückbau von vorhandenen Masten für die Mainzer Netze GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 100-265249
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-netze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bauüberwachung eines neuen Mastes und Rückbau von vorhandenen Masten für die Mainzer Netze GmbH
Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewehrleisten, ist in Mainz Hechtsheim eine Änderung der Trassenführung um das UW Hechtsheim geplant. Hierzu soll ein neuer Mast errichtet werden und vorhandene Masten entfernt werden.
Aus diesem Grund sind ein Konzept, eine Entwurfs-, eine Ausführungs- und eine Genehmigungsplanung zu erstellen mit dem Ergebnis einer positiven Freistellung nach §43f EnWG und der Erstellung der vollständigen Ausschreibungsunterlagen zum Bau und Rückbau der Masten.
Um den Bau im laufenden Betrieb möglich machen zu können, ist ein Provisorium detailliert (mit Ablaufplan mit Abschaltplan der Freileitungen) zu planen und in den Ausschreibungsunterlagen vorzusehen.
Nach der Planung und Ausschreibung ist der Bau als Bauleitung zu Überwachen.
Planung eines neuen Mastes und Rückbau von vorhandenen Masten für die Mainzer Netze GmbH
Mainz Hechtsheim
Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewehrleisten, ist in Mainz Hechtsheim eine Änderung der Trassenführung um das UW Hechtsheim geplant. Hierzu soll ein neuer Mast errichtet werden und vorhandene Masten entfernt werden.
Aus diesem Grund sind ein Konzept, eine Entwurfs-, eine Ausführungs- und eine Genehmigungsplanung zu erstellen mit dem Ergebnis einer positiven Freistellung nach §43f EnWG und der Erstellung der vollständigen Ausschreibungsunterlagen zum Bau und Rückbau der Masten.
Um den Bau im laufenden Betrieb möglich machen zu können, ist ein Provisorium detailliert (mit Ablaufplan mit Abschalt-plan der Freileitungen) zu planen und in den Ausschreibungsunterlagen vorzusehen.
Die in der Angebotsphase anzugebenden Zeiträume (Fertigstellen der Unterlagen zum Einreichen der Genehmigung, Fertigstellen der Unterlagen für die Ausschreibung) gelten als verbindliche Zeitpunkte/Termine und werden Vertragsbestandteil. Sie gelten unter Anrechnung einer Toleranz von +2 Wochen.
Bauüberwachung im Zuge des Neu- und Rückbau der vorhandenen Masten für die Mainzer Netze GmbH
Mainz Hechtsheim
Bauüberwachung im Zuge des Neu- und Rückbau der vorhandenen Masten für die Mainzer Netze GmbH
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für dieses Verhandlungsverfahren wurde am 21.05.2021 eine regelmäßige nichtverbindlichen Bekanntmachung Sektoren (Bekanntmachungs-nummer im ABl. 2021/S 100-265249) über die e-Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes und gleichzeitig unter der vorläufigen Referenz TED91-0108/2021-600599 des Internetportal eNotices (TED - tenders electronic daily), dem Online-Tool zur Erstellung von Bekannt-machungen für das öffentliche Auftragswesen und deren Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.