Aufgabenorientierte Ausstattung Teilprojekt SMC: Sprechsätze mit Gehörschutz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56703
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE9 Niedersachsen,DE6 Hamburg,DEF Schleswig-Holstein,DE5 Bremen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Ziel und Zweck dieser Beschaffung ist ein Gehörschutz mit Kompatibiltät zur Ausrüstung des Soldaten (Schutzbereich Kopf: Gefechtshelm, Schießbrille, usw.), der dem Soldaten einen maximalen Schutz bietet, die Gefahr einer dauerhaften Gehörschädigung minimiert sowie die Kommunikation unter den Bedingungen beim Schießen mit Handwaffen/Panzerabwehrhandwaffen gewährleistet und die Wahrnehmung von Umweltgeräuschen zulässt.
Dabei soll der Sprechsatz mit Gehörschutzfunktion in erster Linie für abgesessene Kräfte bzw. den infanteristischen Einsatz außerhalb von Fahrzeugen geeignet sein.
Eine direkte Abhängigkeit / Beziehung besteht zu dem aoA-Teilprojekt "Gefechtshelm", zu dem der Sprechsatz mit Gehörschutzfunktion kompatibel sein muss. Des Weiteren ergeben sich Schnittstellen zu allen weiteren Ausrüstungsgegenständen des Schutzbereichs Kopf, dem Gefechtshelm mit Anbauteilen, der Schießbrille und der ABC-Schutzmaske. Zudem soll der Sprechsatz mit Gehörschutzfunktion (SMG) mit den aktuell in Nutzung befindlichen Fernmeldesystemen (vordergründig Hand-FuGer und BV-Anlagen) kompatibel sein.
Leistung- und Liefergegenstand ist die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Kapselgehörschutz, Soldaten-PTT, Führungs-PTT und Anschlusskabel einschließlich aller Komponenten, Zubehörteile, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien.
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall,
- Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergeminschaft,
- ein bevollmächtigter Vertreter
- und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen,
ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Der Bewerber muss
den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nach-unternehmern im Voraus informieren und diese mit dem Auftraggeber abstimmen. Der Auftraggeber muss seine Zustimmung erteilen.
Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt werden wird.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer 2. Angaben zur Eigentümerstruktur 3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung 4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) 5. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) 6. Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Auf-forderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert.7. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter (und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft) und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Bewerbergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formblatt BAAINBw-B-V 047) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden: - Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mailadresse - Benennung des bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der FirmaDie Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.Die Formulare stehen zum Download unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen. - Verpflichtung der an der Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots beteiligten Mitarbeiter auf die Einhaltung der Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts. (Formlose Eigenerklärung)
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer:- Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung - Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) - Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Un-terauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) Die Formulare stehen zum Download unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre2. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis der Eignung ist ein jährlicher Mindestumsatz von 144.000.000,00 € erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
3. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 30 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
4. Eignungsleihe (§ 26 Abs. 3 VSVgV)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers ist durch Vorlage von Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001/27000 oder vergleichbar, nachzuweisen.
2. Insbesondere ist die technische Leistungsfähigkeit durch die Beschreibung von Referenzprojekten mit Streitkräften in dem Bereich Sprechsätze mit Gehörschutzfunktion nachzuweisen. Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte sollten nicht älter als fünf Jahre sein. Neben einer Kurzbeschreibung des Projektes ist die Dauer und das Auftragsvolumen jeder Referenz anzugeben.
3. Der Bewerber muss gemäß EU-PSA-Verordnung 2016/425 von einer notifizierten Stelle zertifiziert sein.
4. Die Sprechsätze mit Gehörschutzfunktion inklusive Zubehör müssen ITAR-frei sein.
5. Eignungsleihe (§ 27 Abs. 4 VSVgV)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S 225-554831 vom 13.11.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
NICHT ÖFFNEN - EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BU/R8542
Schlusstermin: 02.05.2022
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Hinweise zur e-Vergabe für Unternehmen finden sich unter: "Information zur elektronischen Vergabe (e-Vergabe)" im Internet-Auftritt des BAAINBw. Bitte beachten Sie das Begleitschreiben zur e-Vergabe BAAINBw B-V 039.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung des Auftrags (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 21.04.2022 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 (GWB) Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.baainbw.de