Rathaussanierung Mainz: Ausbau denkmalgeschützter Ausstattung, Rückbau allgemein und Schadstoffsanierung - DIN 18459, DIN 18299
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/ausschreibungen.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaussanierung Mainz: Ausbau denkmalgeschützter Ausstattung, Rückbau allgemein und Schadstoffsanierung - DIN 18459, DIN 18299
Rathaussanierung Mainz Ausbau denkmalgeschützter Ausstattung, Rückbau allgemein und Schadstoffsanierung - DIN 18459, DIN 18299
Jockel-Fuchs Platz 1, 55116 Mainz;
;
Die Baustelle liegt im Innenstadtbereich.
Ausbau denkmalgeschützter Ausstattung - ohne nachfolgende Restaurierung und Wiedereinbau:
u.a. fest eingebautes Mobiliar, Wandverkleidungen, Türen, Schränke, Wand- und Deckenleuchten, Heiztruhen, Metall-Abhangdecken, Sanitärobjekten:
- ca. 2.600 Stück Wand- und Deckenleuchten,
- ca. 4.000 m² hölzerne Wandverkleidungen,
- ca. 2.200 m² Metall Abhangdecken,
- ca. 170 großformatige Doppeltüranlagen,
- ca. 650 festeingebaute Möbel und Einzelmöbel,
- ca. 860 weitere Ausstattungsteile
und;
Rückbau/Komplettentkernung gemäß DIN 18459; inkl. umfangreicher Schadstoffsanierung, u.a.
- Demontage ELT Beleuchtung
- Rückbau Innenräume, Flurtrennwände, Bürotrennwände mit Türen inkl. Schadstoffsanierung
- Rückbau ca. 20.000 m² Bestandsdecken inkl. KMF-/Schadstoffsanierung
- Rückbau ca. 30 TGA Anlagen, Zentralen und Leitungsnetze inkl. KMF-/Schadstoffsanierung
- Rückbau ca. 3.200 m² Aluminium Glasfassade / Demontage Fassadenbefahranlage inkl. Schadstoffsanierung
- ca. 12.000 m² System- und Gipskarton-Trennwände, inkl. KMF-Sanierung
- ca. 6.000 m asbesthaltige Fugen/Kitte
- ca. 450 m PCB-haltige Fugenabdichtungen
- ca. 6.000 m PAK-haltige Entwässerungsleitungen
- ca. 23.000 m² Bodenbeläge aller Art
- ca. 1.800 m² Abbruch massiver Innenwände aus Mauerwerk/Stahlbeton
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte zu ´Mittel der Nachweisführung´ Hinweise unter Abschnitt VI.3) Buchstaben C) der EU-Bekanntmachung beachten.
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A) Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.;
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B) Angaben/ Eigenerklärung:
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet ;
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB;
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sind vorzulegen;
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist vorzulegen;
Bitte zu ´Mittel der Nachweisführung´ Hinweise unter Abschnitt VI.3) Buchstaben C) der EU-Bekanntmachung beachten.:
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A) Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2020 und 2019), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es muss mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - soweit diese die Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - unter Einschluss der Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, mindestens einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 € netto erzielt werden.
Bitte zu ´Mittel der Nachweisführung´ Hinweise unter Abschnitt VI.3) Buchstaben C) der EU-Bekanntmachung beachten.:
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A) Referenzen:
Die geforderten weiteren Angaben zu den Referenzen, die jedenfalls auch anzugeben sind, nehmen Sie bitte von "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen", die den Verdingungsunterlagen beilegt:
=> Gewerk: Ausbau denkmalgeschützter Ausstattung -> Mindestens 2 Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Restaurierungsvorhaben der letzten 5 Jahre (2017-2021) mit Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers; Hinweis Mindestkriterium: vergleichbare Restaurierungsvorhaben sind Projekte mit einem Auftragsvolumen denkmalgerechter Ausführung (inklusive der Anforderungen eines Aus- und Wiedereinbaus geschützter Ausstattung) von mind. 500.000 € netto. und,
=> Gewerk: Rückbau Allgemein, Schadstoffsanierung DIN 18459 -> Mindestens 2 Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Rückbauvorhaben (Entkernungs- bzw. Abbruchvorhaben) mit Schadstoffsanierung der letzten 5 Jahre (2017-2021) mit mindestens jeweils 2 der folgenden Schadstoffarten: Asbest/KMF/PCB/PAK mit Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers. Hinweis Mindestkriterium: vergleichbare Rückbauvorhaben (Entkernungs-bzw. Abbruchvorhaben) mit Schadstoffsanierung sind Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1.000.000 € netto.
Über alle Referenzen muss in einer kumulierten Betrachtung die Sanierung aller genannten Schadstoffarten (Asbest/KMF/PCB/PAK) nachgewiesen werden.
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B) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (das Nachunternemerverzeichnis lieg den Vergabeunterlagen bei).
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C) Angabe des für den Auftrag vorgesehenen Personals:
=> Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen ist anzugeben und die für die Leitung vorgesehene Personal ist zu benennen), und,
=> Bestätigung, dass dem Unternehmen die Ausführung der Leistungen folgenden qualifizierten Beschäftigten ausdrücklich zur Verfügung stehen:
1) Gewerk: Ausbau denkmalgeschützter Ausstattung:
- Im Projektteam sind mindestens Fachleute der der Fachrichtungen Holzrestaurierung, Metallrestaurierung und Steinrestaurierung vorzuhalten. Unter Fachleuten versteht der Auftraggeber Personal mit (mindestens) einem Handwerksgesellen- oder Facharbeiterabschluss.
- Mindestens 2 Mitarbeiter des Bieters haben die Qualifikation staatl. geprüfter Restaurator, Restaurator BA, MA oder Dipl. Restaurator nachzuweisen
Die geforderten entsprechenden Abschluss- und Qualifikationsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
und,
2) Gewerk: Rückbau Allgemein, Schadstoffsanierung DIN 18459:
- Sachkundenachweise gemäß TRGS 519, TRGS 524 bzw. DGUV 101-004 / BGR 128
Die geforderten entsprechenden Abschluss- und Qualifikationsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
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D) Erklärung, dass die notwendige Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 und 4 GefStoffV (Ge-werk: „Rückbau Allgemein, Schadstoffsanierung) vorhanden ist. Die Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 und 4 GefStoffV ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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E) Eigenerklärung, dass die erforderlichen Pflicht- und Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV („G-Untersuchungen“) wie G1.3 (künstlicher mineralischer Staub der Kat 1 oder 2), G26 (Atemschutzgeräte) und G40 (krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe) durchführt werden.
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F) Eigenerklärung, dass der Präqualifikationsnachweis - oder Einzelnachweis der Sachkunde für Asbestsanierungsarbeiten zur Verfügung steht. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot enzureichen.;
A) Ab 250.000,00 € Nettoauftragswert hat der Auftragnehmer Sicherheitsleistungen (3 % der Gesamtauftragssumme einschließlich Umsatzsteuer) als Bürgschaft (Vertragserfüllung- und/oder Mängelanspruchsbürgschaft) zu erbringen;
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B) Zusätzliche sonstige Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben sind:
- Nachunternehmerverzeichnis (liegt den Verdingungsunterlagen bei);
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222;
- EFB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird);
- EFB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird);
- Urkalkulation - digital, als kennwortgeschützte, separate PDF-Datei mit dem Angebot zu übermitteln (s.: Abs. 7.6 der BewB-Bau der Stadt -Mainz);
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C) Zusätzliche sonstige Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- EFB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
- EFB 223 - Aufgliederung der Einheitspreis;
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D) Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen werden gemäß Ziff. 12 ZVB-Bau der Stadt Mainz vereinbart.;
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E) Baustellenbesichtigung: Dem Bieter wird empfohlen vor Abgabe des Angebotes umfassend von den Gegebenheiten vor Ort durch eine Ortsbesichtigung zu informieren. Zur Vereinbarung einer Ortsbesichtigung hat sich der Bieter rechtzeitig über die Bieterkommunikation in Subreport an die Vergabestelle der Stadt Mainz zu wenden. Objektbesichtigungen sind grundsätzlich nur bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich.;
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F) Erklärung über Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) ist mit dem Angebot einzureichen (liegt den Vergabeunterlagen bei).;
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G) Nimmt ein Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. §6d EU VOB/A in Anspruch, haften der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.;
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H) Die Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.2 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Mainz) spätestens ab Zuschlagserteilung bestehen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Nach Zuschlagserteilung wird auf gesondertes Verlangen durch AG zur Bestätigung eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorgelegt.;
Abschnitt IV: Verfahren
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Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zwingend über die Vergabeplattform "subreport-ELViS" (s.: Abschnitt. I.3 der EU-Bekanntmachung) zu übermitteln. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten per Fax, per Post oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung zwingend ausgeschlossen.;
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B) Die Landeshauptstadt Mainz als Auftraggeber und als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.;
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
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C) Mittel der Nachweisfürung zur Eignung (Eignungskriterien nach Abschnitt III. der EU-Bekanntmachung):
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag entweder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), und trägt die geforderte Angabe auch in die "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" ein (liegt den Vergabeunterlagen bei), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates (im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter); und ergänzt bei beiden Möglichkeiten durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (diese Nachweise und/oder Bescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
2) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ergänzt bei beiden Möglichkeiten durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer (ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise), unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
3) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind spätestens dann die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vom AG durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ergänzt stets ggf. durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
4) Bescheinigungen und/oder Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: Stiftsstraße 9
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: Stiftsstraße 9
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]