Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Radladern 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: A10-22-001-B I/18
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Radladern 2022
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Lieferung von Radladern sowie Zubehör, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer).
LBM Rheinland-Pfalz Zentrale Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Diverse Meistereien/Zentralwerkstätten im Zuständigkeitsbereich des LBM RLP
entfällt
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
Siehe Abschnitt "Vertragsverlängerung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Eignung oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
- das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
- die Eintragung in das Berufsregister
- die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Insolvenzverfahren und Liquidation
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eigung" oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Einzureichende Unterlagen:
- Referezen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei
Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Einzureichende Unterlagen:
- LTTG - Eigenerklärung nach Muster 3 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nach § 3 Abs.1 des LTTG, wenn wegen fehlender, für allgemein verbindlich erklärter Tarifverträge keine Tariftreue gefordert werden kann
- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch im vollständig webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/.
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist zwingend eine Registrierung erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 1. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YYRYB1Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.lbm.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.lbm.rlp.de