Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zurverfügungstellung einer Video-Plattform für die Datenübertragung von Ton und Bild, Aufzeichnung, Veröffentlichung, Evaluation von Sitzungen und Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: Landtag RLP_Livestream_Dienstleistungen_LRP101

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.rlp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1ARJLX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1ARJLX
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zurverfügungstellung einer Video-Plattform für die Datenübertragung von Ton und Bild, Aufzeichnung, Veröffentlichung, Evaluation von Sitzungen und Veranstaltungen

Referenznummer der Bekanntmachung: Landtag RLP_Livestream_Dienstleistungen_LRP101
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung einer Video-Plattform für die Datenübertragung von Ton und Bild inkl. Aufzeichnung, Veröffentlichung und Evaluation von Plenar- und Ausschusssitzungen sowie mittelbar parlamentarischer Veranstaltungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
72416000 Anbieter von Anwendungen
72318000 Datenübertragung
64228000 Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen
64228100 Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

"Der Landtag verhandelt öffentlich", heißt es in Artikel 86 der Verfassung von Rheinland-Pfalz. Doch nur wenige Menschen können tatsächlich dabei sein, wenn die Abgeordneten in Mainz tagen. Deshalb überträgt der Landtag alle Plenarsitzungen sowie einige öffentliche Ausschusssitzungen live, unkommentiert und regelmäßig in voller Länge. Außerdem überträgt der Landtag auch ausgewählte mittelbar parlamentarische Veranstaltungen. Für die Übertragung und die Aufzeichnung der oben genannten (zukünftigen) Veranstaltungen und für die Veröffentlichung der Aufzeichnungen und für die Bereitstellung von Material zur Weiterbearbeitung und für die Evaluation sucht die Landtagsverwaltung ein Unternehmen, welches die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungen (je nach Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung) ab 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 erbringt. Die Rahmenvereinbarung kann einseitig durch den öffentlichen Auftraggeber jeweils um ein weiteres Jahr ver-längert werden, jedoch spätestens bis einschließlich zum 30. Juni 2026.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung einer Video-Plattform für die Datenübertragung von Ton und Bild inkl. Aufzeichnung, Veröffentlichung und Evaluation von Plenar- und Ausschusssitzungen sowie mittelbar parlamentarischer Veranstaltungen.

Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" nebst Anlage 818 "Anhang zur Leistungsbeschreibung (Styleguide)" sowie auf die Anlage 906 "Rahmenvereinbarung".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/05/2022
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung kann einseitig durch den öffentlichen Auftraggeber jeweils um ein (1) weiteres Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier (4) Jahre, damit endet die Rahmenvereinbarung spätestens zum 30. Juni 2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die oben unter Kapitel 5.6 enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:

1. Bietergemeinschaften

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

- dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend handelt gemäß § 1 GWB.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.

2. Ausschlussgründe

2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB

Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters

a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens

- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;

- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden;

b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,

bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.

Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.

Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz

Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstleistungen über die Echtzeitübertragung von Ton- und Videosignalen (Live-Streaming)) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.

Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in Summe (kumuliert) in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstleistungen über die Echtzeitübertragung von Ton- und Videosignalen (Live-Streaming)).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.

Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

2. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des tätigkeitsbezogenen Jahresumsatzes die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

(Dienstleistungen über die Echtzeitübertragung von Ton- und Videosignalen (Live-Streaming)) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe (kumuliert) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3) abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.

Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens drei (3) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) der letzten drei (3) abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021).

Beispiel:

2019 = 1 Führungskraft

2020 = 1 Führungskraft und 1 Mitarbeiter

2021 = 1 Führungskraft und 5 Mitarbeiter

9 (Gesamtzahl) / 3 (Jahre) = 3 (durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl)

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl = 3 (die Mindestanforderung wird gerade so erfüllt)

Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) in Summe der verschiedenen Mitglieder (zusammengerechnet) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

2. Unternehmensbezogene Referenzen

Mit dem Angebot sind mindestens drei (3) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstleistungen über die Echtzeitübertragung von Ton- und Videosignalen (Live-Streaming)) jeweils mit einem Auftragswert von mindestens 25.000,- EUR (netto) im Referenzzeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe

- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens);

- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Dienstleistungen über die Echtzeitübertragung von Ton- und Videosignalen (Live-Streaming));

- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);

- des Auftragswerts (mindestens 25.000,- EUR (netto) zwischen dem 01.01.2019 und dem Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren);

- des Erbringungszeitraums (Datum - von ... bis ...);

- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggebers).

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).

Kann ein Bieter nicht mindestens drei (3) Referenzprojekte angeben, führt das zwingend zum Ausschluss des Angebots. Die Referenzprojekte sind nur dann geeignet, wenn diese jeweils einen Auftragswert von mindestens 25.000,- EUR (netto) beinhaltet haben. Das bedeutet, dass der Referenznehmer mindestens 25.000,- EUR (netto) vereinnahmt hat.

Die Referenzprojekte sind folglich nur dann geeignet, wenn Dienstleistungen in dem Referenzprojekt zwischen dem 01.01.2019 und dem Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht worden sind, deren Auftragswert mindestens 25.000,- EUR (netto) betragen hat. Nur diejenigen Referenzprojekte, die diese Anforderungen erfüllen, sind geeignet.

Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) geeignete Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

3. Hinweis

Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte

Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.

Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

2. Unternehmensbezogene Referenzen

Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.

Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Rahmenvereinbarung

Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] geschlossen.

2. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.

3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/04/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Auf der Vergabeplattform (DTVP).

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1ARJLX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2022

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