V-31-2016-BM WOHA Messdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
V-31-2016-BM WOHA Messdienstleistungen
Die Wohnbau Mainz GmbH errichtet auf dem Gelände der ehemaligen Peter-Jordan-Schule vier mehrgeschoßiges Wohngebäude mit Tiefgarage.
Das Wohngebäude verfügt über 4 Hauseingänge. Alle verfügen über vier überirdische Geschosse. Die Gebäude sind über die Tiefgarage und das Kellergeschoß miteinander verbunden .
Mit diesem Leistungsverzeichnis wird um Angebot für das Gewerk Messdienstleistungen gebeten.
Es handelt sich hierbei um einen 10-Jahres Vertrag Beginn der Einbauarbeiten von Zählern: 15.05.2022 Einde der Einbauarbeiten von Zählern: 30.05.2022
Wohnen am Hartenberg (Judensand 76) in 55122 Mainz
Der Bauherr beabsichtigt, die komplette Messdienstleistung zu vergeben. Es ist geplant, diese Dienstleistung längerfristig zu vergeben.
Anzubieten sind die Leistungen für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.
Anzubieten ist der Kostenaufwand für ein Jahr.
Alle für den ordnungsgemäßen Mess- und Berechnungsdienst erforderlichen notwendigen Daten und Abrechnungen der Versorgungsunternehmen werden durch den Bauherren dem AN zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Novellierung der Heizkostenverordnung zum Stillstand gekommen ist. Daher muss damit gerechnet werden, dass die Verordnung ab dem 01.01.2022 in Kraft treten kann. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
In den Angebotspreis sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren.
Insbesondere sind dies:
- Lieferung, Montage, Programmierung, Wartung und Eichung der Mess- und Erfassungsgeräte
- sowie die Anzeigepflicht beim zuständigen Eichamt nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Miete alternativ Mietkauf aller notwendigen Mess- und Erfassungsgeräte einschließlich dergegebenenfalls erforderlichen
Zwischen- und Distanzringe bei der Meßkapselmontage in die vorhandenen Montageblöcke 2" koaxial Universalgewinde -
Technische Dokumentation - Qualitätssicherung (Überprüfung der Messausstattung- Aufnahme der Objektdaten und allgemeinen Liegenschaftsdaten
- Aufnahme der Heizungs- und Sanitäranlage mit den technisch erforderlichen Daten und Messgruppen - der jährlichen
Disposition der Hauptablesung (Terminplanung, Ableseeinsatzplanung, etc.) - monatliche Verbrauchsinformation gemäß neuer Heizkostenverordnung ab dem 01.01.2022
- Rückübertragung der Ablesewerte in die Abrechnungssysteme
- Zwischen- und Endablesung
- technischer Kundendienst zur Bearbeitung von Zählertausch, Reparaturaufträge oder Erfassung von geänderten oder neuen
Heizkörpern bzw. Sanitärverbrauchern - Plausibilitätsprüfung von Kundendaten
- Erstellung von Heizungs- und Trinkwasserabrechnungen
- separate Ausgabe der Abrechnung für Wärme und Wasser an den Hauseigentümer bzw. Verwalter gegliedert in
Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung - Aufbau und Form der Einzelabrechnungen geeignet zur Weiterleitung an den Wohnungsnutzer
bzw. -eigentümer - Die Abrechnung muss in der sog. integrierten Abrechnung erfolgen.
Unser ERPS-System ist WODIS sigma 11 von Aareon.
- Dem Angebot ist ein Musterblatt zur Ausgabe der Abrechnungswerte und ein Mustervertrag beizulegen.
- Das z. Zt. gültige Mess- und Eichgesetz (MessEG), sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind einzuhalten
Das LTTG ist einzuhalten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen, können Sie diese bis zum 17.12.2021 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft nur über die Vergabeplattform von Subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse https://www.subreport.de/E42963365 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit.
Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Rügefristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt GWB.
Bei Vertragsabschluss gelten die Datenschutzbestimmungen der Wohnbau Mainz GmbH. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.wohnbau-mainz.de/datenschutz/.
Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, diesen erreichen Sie unter [gelöscht] .
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de