Lieferung von Besprechungstischen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-021-EU-HVW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Besprechungstischen
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist es, hochwertige Besprechungstische zu erhalten, deren Kosten dazu in einem adäquaten Verhältnis stehen. Als Berufsgenossenschaft legt die Auftraggeberin einen besonderen Wert auf die Qualität der ausgeschriebenen Besprechungstische.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für den Leistungszeitraum von bis zu vier Jahren netto ca. [Betrag gelöscht] Euro.
Die Aufteilung der Lose gestaltet sich wie folgt:
Los 1: ca. 230 Staffeltische geschätzt [Betrag gelöscht] Euro
Los 2: ca. 50 Klapptische geschätzt [Betrag gelöscht] Euro
Staffeltische
Die Lieferorte für die Besprechungstische sind die verschiedenen Dienststellen und Bildungsstätten der Auftraggeberin, insbesondere:
- Hauptverwaltungsstandorte: Düsseldorf, Hannover, Mainz, München, Stuttgart
- Bildungsstätten: Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm, Sennfeld
- sonstige Dienststellen: Alsfeld, Berlin, Bielefeld, Bremen, Dessau-Roßlau, Dortmund, Dresden, Erfurt, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Köln, Leipzig, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken, Traunstein
Die genannten Lieferorte können sich während der Vertragslaufzeit ändern.
Die Anforderungen an die Staffeltische müssen durch den Bieter mittels verbindlicher Eigenerklärung und/oder einer entsprechenden Produktbeschreibung belegt werden.
Dem Angebot beigefügte Produktbeschreibungen, Prospekte, Datenblätter und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Wird der Nachweis der Erfüllung einer Anforderung vom Bieter nicht erbracht, führt dies zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
a) Die Tische sind gemäß dem Stand der Technik in guter fachlicher Ausführung für hohe Beanspruchungen in Besprechungsräumen geeignet.
b) Für die Beschichtung der Oberfläche der Tische sind lichtechte, nicht glänzende Dekor-Materialien anzubieten. Echtholzplatten oder Echtholzfurniere sind ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Die kunststoffbeschichteten Flächen sind beidseitig mit Melaminharzoberfläche in der Abriebbeständigkeit 3A nach DIN EN14322 gefertigt.
d) Sämtliche eingesetzte Materialien sind physiologisch einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich.
e) Alle gängigen Dekore müssen verfügbar sein: z.B. Lichtgrau/Hellgrau (RAL 7035), Mittelgrau, Weiß, Ahorn, Buche
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Dokument 03, Leistungsverzeichnis, Kapitel 2
Generelle Anforderungen an die Besprechungstische
a) Die Bieter, welche alle geforderten Eignungskriterien erfüllen, sollen die Qualität der Besprechungstische in einer kostenfreien Musterstellung (siehe Details hierzu in Dokument „03a_Bewertung und Zuschlag“) nachweisen.
b) Garantieverlängerung auf 5 Jahre
- Verlängerung der Garantie auf 5 Jahre für den Fall, dass kein Fremdverschulden vorliegt oder Defekte, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht wurden.
- Innerhalb dieser Garantieverlängerung wird ein Möbelstück kostenlos ausgetauscht oder kostenlos repariert (Vollgarantie).
- Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Falle von Mängeln (also Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) werden durch die vorstehende Erklärung nicht eingeschränkt.
c) Jeder Tisch ist auf der Unterseite mit nachstehenden Angaben in dauerhafter Ausführung gut lesbar zu kennzeichnen:
- BGHM
- Unsere Auftragsnummer
- Ihre Auftragsnummer
- Ihre Artikelnummer
- Lieferdatum oder Herstellungsdatum: Monat/Jahr
d) Reparaturen erfolgen innerhalb einer Woche nach Beauftragung und Avisierung.
a. Sämtliche Bauteile/Ersatzteile und Beschläge der gelieferten Besprechungstische sind für die Dauer von mindestens 10 Jahren nachlieferbar und bei Bedarf innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung zu stellen.
b. Die Reparaturen erfolgen grundsätzlich vor Ort.
Klapptische
Die Lieferorte für die Besprechungstische sind die verschiedenen Dienststellen und Bildungsstätten der Auftraggeberin, insbesondere:
- Hauptverwaltungsstandorte: Düsseldorf, Hannover, Mainz, München, Stuttgart
- Bildungsstätten: Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm, Sennfeld
- sonstige Dienststellen: Alsfeld, Berlin, Bielefeld, Bremen, Dessau-Roßlau, Dortmund, Dresden, Erfurt, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Köln, Leipzig, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken, Traunstein
Die genannten Lieferorte können sich während der Vertragslaufzeit ändern.
Die Anforderungen an die Klapptische müssen durch den Bieter mittels verbindlicher Eigenerklärung und/oder einer entsprechenden Produktbeschreibung belegt werden.
Dem Angebot beigefügte Produktbeschreibungen, Prospekte, Datenblätter und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Wird der Nachweis der Erfüllung einer Anforderung vom Bieter nicht erbracht, führt dies zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
a) Die Tische sind gemäß dem Stand der Technik in guter fachlicher Ausführung für hohe Beanspruchungen in Besprechungsräumen geeignet.
b) Für die Beschichtung der Oberfläche der Tische sind lichtechte, nicht glänzende Dekor-Materialien anzubieten. Echtholzplatten oder Echtholzfurniere sind ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Die kunststoffbeschichteten Flächen sind beidseitig mit Melaminharzoberfläche in der Abriebbeständigkeit 3A nach DIN EN14322 gefertigt.
d) Sämtliche eingesetzte Materialien sind physiologisch einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich.
e) Alle gängigen Dekore müssen verfügbar sein: z.B. Lichtgrau/Hellgrau (RAL 7035), Mittelgrau, Weiß, Ahorn, Buche
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Dokument 03, Leistungsverzeichnis, Kapitel 2
Generelle Anforderungen an die Besprechungstische
a) Die Bieter, welche alle geforderten Eignungskriterien erfüllen, sollen die Qualität der Besprechungstische in einer kostenfreien Musterstellung (siehe Details hierzu in Dokument „03a_Bewertung und Zuschlag“) nachweisen.
b) Garantieverlängerung auf 5 Jahre
- Verlängerung der Garantie auf 5 Jahre für den Fall, dass kein Fremdverschulden vorliegt oder Defekte, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht wurden.
- Innerhalb dieser Garantieverlängerung wird ein Möbelstück kostenlos ausgetauscht oder kostenlos repariert (Vollgarantie).
- Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Falle von Mängeln (also Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) werden durch die vorstehende Erklärung nicht eingeschränkt.
c) Jeder Tisch ist auf der Unterseite mit nachstehenden Angaben in dauerhafter Ausführung gut lesbar zu kennzeichnen:
- BGHM
- Unsere Auftragsnummer
- Ihre Auftragsnummer
- Ihre Artikelnummer
- Lieferdatum oder Herstellungsdatum: Monat/Jahr
d) Reparaturen erfolgen innerhalb einer Woche nach Beauftragung und Avisierung.
a. Sämtliche Bauteile/Ersatzteile und Beschläge der gelieferten Besprechungstische sind für die Dauer von mindestens 10 Jahren nachlieferbar und bei Bedarf innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung zu stellen.
b. Die Reparaturen erfolgen grundsätzlich vor Ort.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Staffeltische
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klapptische
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag
unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber
jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem
Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§
15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu
berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag
nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische
Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche
Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss
einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen
Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des Wettbewerblichen Dialogs mit
den Bietern.