Rudolf-Harbig-Anlage - Objektplanung Gebäude und Freiflächen - Neuausschreibung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünstadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gruenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rudolf-Harbig-Anlage - Objektplanung Gebäude und Freiflächen - Neuausschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbilder Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage-Grünstadt. Im. Rahmen der Objektplanung Gebäude wurde die Leistungsphase 1 vollständig und Teile der Leistungsphase 2 bereits erbracht.
67296 Grünstadt
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbilder Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage-Grünstadt.
Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um eine im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
Bundespolitische Ziele und Kriterien des Programms sind u.a., dass das geförderte Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 und 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI sowie § 39 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI ) zuzuordnen sind.
Gegenstand ist zudem der Teilabbruch des Bestandsgebäudes.
Die Weiternutzung des Bestandsgebäudes während der Bauzeit ist erforderlich. Ein Teilabbruch kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen.
Die Freianlagenplanung umfasst die Herstellung der erforderlichen Zugangsbereiche zum Neubau und der direkt an den Neubau angrenzenden Flächen, die Wiederherstellung der durch die Bauarbeiten beeinträchtigten Flächen im Bereich des Neubaus (z.B. Baugruben und Leitungsgräben) sowie die Auffüllung nach Teilabbruch inkl. Herstellung einer provisorischen Fläche auf Geländeniveau.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Kostenberechnung vom 21.09.2021, beigefügt als Anlage A, zu entnehmen.
Raumprogramm:
• 7 Umkleidekabinen davon 5 im OG nicht barrierefrei, 2 im EG schwellenlos erreichbar • 1 barrierefreier Umkleide-/Sanitätsraum • Besprechungs-/Gemeinschaftsraum • Teeküche • 2 oder 3 Schiedsrichterräume mit Dusche • WC-Damen • WC-Herren • Behinderten-WC • Putzmittel • Abstellraum • Hausanschlussraum • Treppenraum, Flure • Raum für Platzwart • Raum für Stadionsprecher • Technikräume Klimaschutz und Energieeinsparung • Beheizung mittels BHKW oder Wärmepumpe • Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung • PV-Anlage • Energieeffiziente Beleuchtung mit Bewegungsmeldern • Regenwassernutzung Barrierefreiheit • 1 barrierefreier Umkleideraum/Sanitätsraum • 2 Umkleideräume im EG schwellenlos erreichbar • Barrierefreies WC • Barrierefrei erreichbarer Mehrzweckraum • Gebäudezugänge und Zuwegungen barrierefrei Die Beauftragung der Objektplanung sowie der Optionen (SiGeKo und Wärmeschutz) erfolgt einheitlich in Leistungsstufen.
Bei der Objektplanung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Bei den Optionen SiGeKo und Wärmeschutz werden die Leistungen zugeordnet zu den Leistungsphasen der Objektplanung zunächst vergeben und sodann entsprechend des Baufortschrittes die weiteren Leistungsbestandteile.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Ausschreibungen vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung (in zwei Ausschreibungsverfahren).
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende voraussichtliche Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Die Grundleistungen der Stufe 1 - Leistungsphasen 2 bis 4 sollen bis 15.10.2022 vollständig erbracht werden.
- Mit den Grundleistungen der Stufe 2 – Leistungsphasen 5 bis 9 soll am 01.12.2022 begonnen werden.
- mit der Ausführung der für den Neubau erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden;
- die für den Neubau erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis zum 31.03.2024 fertig gestellt werden (Bauende);
- Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes sowie die Herstellung der Freianlagen sollen unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen und bis 31.05.2024 fertiggestellt sein.
Der Auftragnehmer hat spätestens nach Auftragserteilung bis 15.07.2022 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er soll die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens 15.10.2022 fertig zu stellen und insbesondere den erforderlichen Bauantrag spätestens bis 15.10.2022 einzureichen (Endfertigstellungstermin 1. Stufe).
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Neuausschreibung. Das ursprüngliche Verfahren (Abl. 2022/S 026-066580) wurde aufgehoben, da keine Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz,
entscheidet das Los.
Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt einheitlich in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 für Objektplanung beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Objektplanung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen,
sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen,
die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind,
kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Optional sind auch die SiGeKo sowie der Wärmeschutz anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1):
Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr zweifach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2):
Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend öffentlich zugängigen Umkleide- und Funktionsgebäuden für Schulen,
Sportanlagen gemäß Anlage 7.
Beruft sich ein/e Bewerber/in hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise einer/ eines Dritten/Nachunternehmerin/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweis für die/den Dritte/n/ Nachunternehmer/in gesondert beizufügen. In diesem Fall muss die Bewerberin eine Verpflichtungserklärung der/des Dritte/n/Nachunternehmerin/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber/innen haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen.
Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen;
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2019 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Zu 1): Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:
Es muss mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Inhalt des Referenzprojektes ist die Objektplanung Gebäude für den Neubau von öffentlich zugängigen Umkleide- und Funktionsgebäuden für Schulen, Sportanlagen o. ä. oder die Erweiterung solcher Anlagen um Umkleide- und Funktionsgebäude. Vorteilhaft wäre zudem, dass bei dem Referenzprojekt auch Maßnahmen der Energieeffizienz einbezogen waren.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI, wobei nicht zwingend alle Leistungsphasen in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen.
- Das Projekt wurde nach dem 01.01.2013 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es müssen über den Zeitraum von 2019 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens 2 Architekt/innen dem Unternehmen angehören.
Zugelassen ist für die Objektplanung, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratende/r) Architekt/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Personen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Architekt:in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei entsprechende (beratende) Architekt:innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss für die Objektplanungsleistungen nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlagenberechtigt sein oder eine/n bauvorlageberechtigte/n Architekten/in als Nachunternehmer hinzuziehen.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/