Lieferung von Müllgroßbehälter für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-alzey-worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Müllgroßbehälter für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung von Müllgefäßen für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2024. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre schätzen wir das Auftragsvolumen auf ca. insgesamt 15.500 Gefäße.
Robert-Bosch-Straße 10, 67292 Kirchheimbolanden Bei der o.g. Anschrift handelt es sich um das Firmengelände der Entsorgungsfirma Remondis Nordpfalz-GmbH-Kirchheimbolanden.
Bei Bedarf erfolgt die Anlieferung zur Remondis GmbH, Region Südwest BS Gundersheim, An der Weidenmühle 10, 67598 Gundersheim.
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung von Müllgefäßen für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2024. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre schätzen wir das Auftragsvolumen auf ca. insgesamt 15.500 Gefäße.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Müllgroßbehältern mit einem Volumen von 60, 120 und 240 Liter in verstärkter Ausführung nach DIN EN 840 (bei den 60 Litern Restabfallbehälter beträgt die Mindestanforderung an die Rumpfwandstärke von ≥ 3,9 mm) für die Dauer von 24 Monaten. Die Behälter müssen zur Aufnahme über marktübliche Kammschüttungen nach DIN 30731 geeignet sein und sollen den Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/14 entsprechen. Die Lieferung erfolgt nach Abruf, je nach Bedarf in Teilmenge, an die jeweils von uns angegebene Lieferanschrift der Firma Remondis.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Vorlage ihrer Präqualifizierung nachweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen weisen Ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch die Abgabe der Eigenerklärung - "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124" nach.
Das entsprechende Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Vorlage ihrer Präqualifizierung nachweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen weisen Ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch die Abgabe der Eigenerklärung - "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124" nach.
Das entsprechende Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 Abs.2 VgV wird die Öffnung der Angebote, unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist, von mindestens zwei Vertretern der Kreisverwaltung Alzey-Worms gemeinsam in einer Eröffnung vorgenommen. Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.