Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0369
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen Objektplanung Gebäude für den Umbau (inkl. nichttragender Abbruch) der ehemaligen Postschalterhalle in der Polizeiliegenschaft Trier zwecks Nutzung für das neue zentrale Notruf- u. Einsatzmanagement (zNuE) des Polizeipräsidiums Trier. Es sind die Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 34 HOAI zu erbringen (aufgrund von Eigenleistungen des LBB in Teilbereichen auch Wegfall von Grund- bzw. Teilleistungen). Die Grundleistungen werden durch besondere Leistungen ergänzt, insbes.
- Einarbeitung in Vorplanung
- Bestandsaufnahme
- Planung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung u. Dokumentation der Schadstoffsanierung
- Übertragung Planungs- u. Kostendaten in digitale Erhebungsformulare gem. RLBau
- Abstimmen der eizubauenden Materialien mit einem Baubiologen
- Überwachen u. Fortschreiben von differenzierten u. verknüpften Terminplänen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11).
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Für das Polizeipräsidium in Trier soll ein neues zentrales Notruf- und Einsatzmanagement (zNuE) in der Polizeiliegenschaft Kürenzerstraße 3 (ehemaliges Postareal) entstehen. Zu diesem Zweck soll die ehemalige Schalterhalle der Post (Bauteil 1) umgebaut werden.
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Das Bestandsgebäude Bauteil 1 soll bis auf den Rohbau/die Tragstruktur zurückgebaut werden.
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Es soll ein hochtechnisiertes Gebäude entstehen, welches es in enger Abstimmung mit den technischen Gewerken umzusetzen gilt.
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Die Vorgaben des Landeskriminalamts (LKA) und die polizeispezifischen Vorgaben der qualitativen Bedarfsanforderung sind in allen Planungsschritten zugrunde zu legen. Die Vorgaben des LKAs werden dem AN in Form der sicherungstechnischen Stellungnahme bei Vertragsschluss zu Verfügung gestellt. Das geforderte Raumprogramm wurde im Rahmen der Vorplanung mit der Polizei bereits abgestimmt. In der "Grobkostenschätzung" der Baumaßnahme (August 2021) wurde die Vorplanung konkretisiert. Diese dient als Grundlage für die weitere Planung.
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Das umzubauende Gebäude ist zweigeschossig und besteht aus dem Untergeschoss (UG) und dem Erdgeschoss (EG) mit Flachdach. Der Bestand ist überwiegend in einem guten Zustand. Die tragende Außenwandkonstruktion im EG besteht aus Stahlbetonstützen und -wänden. Im Inneren sind kaum tragende und aussteifende Elemente vorhanden. Die tragenden Außen- und Innenwände im UG bestehen aus Stahlbeton oder Mauerwerk. Die Decken über dem EG und dem UG bestehen ebenfalls aus Stahlbeton.
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Das UG wird von außen freigelegt und erhält ggf. eine neue Abdichtung und Außendämmung nach Erfordernis.
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Die zurückgebauten Bauteile und Materialien müssen fachgerecht durch vom AG beauftragte Unternehmen entsorgt werden. Mit der Schadstoffuntersuchung und der Erstellung eines Schadstoffkatasters wird ein externer Fachplaner vom AG beauftragt. Falls bei den Schadstoffuntersuchungen Schadstoffe gefunden werden sollten, müssen Planung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und Dokumentation der Schadstoffsanierung anhand der Vorgaben des zur Verfügung gestellten Schadstoffkatasters erfolgen.
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Ob die im UG vorhandenen Sanitäranlagen weiter genutzt werden können, muss in den weiteren Planungsschritten überprüft werden.
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Im UG sind noch Schutzbunkeranlagen vorhanden. Diese bleiben unverändert erhalten und werden keiner neuen Nutzung zugeführt.
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Auf der Stirnseite des Gebäudes wird über die komplette Gebäudebreite, unter dem bestehenden Vordach im Bereich der bestehenden Stützenkonstruktion, ein Technikraum hinzugefügt.
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Das bestehende Flachdach soll in Anlehnung an den zweiten, bereits abgeschlossenen Bauabschnitt eine zusätzliche Dämmung und neue Abdichtung erhalten. Ggf. wird eine extensive Begrünung (wie auf Gebäudeteil 3 und 4 der Liegenschaft) ausgeführt.
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Neue Innenwände sollen in Trockenbauweise und/oder in Stahl- Glaskonstruktion (nötige Sichtverbindungen) ausgeführt werden. Ein Doppelboden ist wegen der hohen Installationsdichte bzw. deren Nachinstallationsmöglichkeit notwendig.
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Vom Architekten ist insbesondere die Anbindung des Bauteils 1 im UG und EG an den Bauteil 2 zu berücksichtigen.
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Die Baumaßnahme erfordert in hohem Maß die Koordination der technischen Gewerke (z.B. Umsetzung der DIN EN 50518 - Alarmempfangsstellen Elektrotechnik, Klimatisierung/Kühlung Versorgungstechnik etc.).
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Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema "Sicherheit" besonders hervorzuheben. Die spezifischen Vorgaben der Polizei und die sicherheitstechnischen Vorgaben des LKAs sind bei der Planung und Durchführung der Maßnahme zu beachten. Sollte es bezüglich dieser Anforderungen Probleme bzgl. der Ausführung geben, hat der AN erforderlichenfalls bei einer Lösungsfindung mitzuwirken.
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Der AN ist verpflichtet, ab der LPH 8 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme ein vom AG bereitgestelltes Baustellenbüro ausreichend zu besetzen. Er hat durch mind. einen fachlich geeigneten Mitarbeiter während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein.
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BGF/BRI/Nutzflächen (aus Grobkostenschätzung):
BGF: ca. 950 m²
BRI: ca. 4 500 m³
NUF 1-7: ca. 680 m²
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Geschätzte Baukosten nach DIN 276 (Grobkostenschätzung), brutto:
KG 200: ca.[Betrag gelöscht] Euro
KG 300: ca.[Betrag gelöscht] Euro
KG 400: ca.[Betrag gelöscht] Euro
KG 500: ca.[Betrag gelöscht] Euro
KG 600: ca.[Betrag gelöscht] Euro
= Gesamtkosten (KG 200-600): ca. 5,6 Mio. Euro
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Voraussichtliche Termine:
Bauunterlage: 09/22 - 06/23
Genehmigungsplanung: 07/23
Ausführungsplanung und LV Erstellung: 03/24 - 03/25
Vergabe Gewerke: 12/24 - 11/25
Bauausführung: 12/25 - 07/27
Inbetriebnahme: 07/27 - 10/27
Nutzungsbeginn: 11/27
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Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz (Objektplanung Gebäude), Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude, Umbau und Modernisierung von Gebäuden), Beschäftigtenzahl (Bereich Objektplanung Gebäude), Anzahl und Qualität der Referenzen.
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Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe (LS) 1 (LPH 2, 3 u. 4), LS 2 (LPH 5 und 6), LS 3 (LPH 7), LS 4 (LPH 8) und LS 5 (LPH 9).
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Mit Vertragsschluss soll zunächst nur die Leistungsstufe 1 beauftragt werden, jedoch ohne die Besondere Leistung Planung der Schadstoffsanierung, die vorbehaltlich des Ergebnisses der Schadstoffuntersuchung optional abgerufen werden soll.
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Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
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Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsbestätigung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (geforderte Mindestdeckungssummen und Maximierung sind von jedem Mitglied vorzuweisen), wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft / ARGE) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz (Objektplanung Gebäude) und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude im Bereich Umbau und Modernisierung von Gebäuden). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Aus der Versicherungbestätigung muss eindeutig hervorgehen, dass beide Schadenskategorien (im Auftragsfall) nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen (geforderte Mindestdeckungssummen und Maximierung sind von jedem Mitglied vorzuweisen), wenn und soweit jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
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Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Objektplanung Gebäude) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
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An den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude im Bereich Umbau und Modernisierung von Gebäuden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sind keine Mindestanforderungen gestellt, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gewertet wird dieser aber nur, wenn er im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr beträgt.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter,
- der Bauleiter.
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung und -beschreibung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung),
d) Angabe zu erhöhten Sicherheitsanforderungen,
d) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
e) Baukosten,
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Schwierigkeitsgrad (Honorarzone),
h) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 8 sowie der Bauausführung.
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (inklusive BüroinhaberIn, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) des Bewerbers im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung in der Fachrichtung Architektur von mind. 5 Jahren nach Studienabschluss nachweisen.
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Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung in der Fachrichtung Architektur von mind. 5 Jahren nach Studienabschluss nachweisen, davon mindestens 3 Jahre in der Bauleitung (Baustellenpraxis).
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Bewerber/Unternehmen/Büro
Wertungskriterium 1
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 nach § 34 HOAI) für den Neubau, Umbau und/oder die Sanierung eines Gebäudes mit einer BGF von mind. 300 qm und einem Schwierigkeitsgrad von mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Wertungskriterium 2
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 gem. § 34 HOAI) eines Gebäudes mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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2. Projektleiter
Wertungskriterium 1
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 nach § 34 HOAI) für den für den Neubau, Umbau und/oder die Sanierung eines Gebäudes mit einer BGF von mind. 300 qm und einem Schwierigkeitsgrad von mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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3. Bauleiter
Wertungskriterium 1
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 nach § 34 HOAI) für den für den Neubau, Umbau und/oder die Sanierung eines Gebäudes mit einer BGF von mind. 300 qm und einem Schwierigkeitsgrad von mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Wertungskriterium 2
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 gem. § 34 HOAI) eines Gebäudes mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Die Referenzen des Bewerbers/des Unternehmens, des Projektleiters sowie des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen.
Referenzprojekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (inklusive BüroinhaberIn, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) des Bewerbers im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten drei Jahren muss mind. 4 Beschäftigte betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
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Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
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Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Innerhalb der Liegenschaft der Polizei sind die Zugangsbestimmungen, Sicherheits- u. Ordnungsvorschriften zu beachten.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0J3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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