Erstellung eines Umsetzungsfähigen Wasserstoffkonzeptes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Umsetzungsfähigen Wasserstoffkonzeptes
Erstellung eines umsetzungsfähigen übergreifenden Wasserstoffkonzeptes für die Region Mainz mit Konkretisierung und Ausarbeitung der HyLand-Projektskizze MaHYnzExperts in 3 Losen
Projektkoordination
ca. 55 Personentage für Projektkoordinierung
Übergreifendes Wasserstoffkonzept Mainz
292 Personentage für das übergreifende Wasserstoffkonzept Mainz
Netzwerkmanagement/Öffentlichkeitsarbeit
40 Personentage Netzwerkmanagement/Öffentlichkeitsarbeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer verfügt in der voraussichtlichen Dauer des Projektes über ausreichende Mittel zur Erfüllung des Auftrages.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus folgende Nachweise einzureichen:
• Schriftliche Referenzen über Aufträge in vergleichbarer Art und Größe. Neben Referenzen über Aufträge in vergleichbarer Art, sollte die fachliche Eignung für die Projektkoordination (Los 1) auch über eine hochwertige Projektmanagement-Zertifizierung nachgewiesen werden.
• Konzept zur Bearbeitung der Leistungen • Nachweis der fachlichen Eignung Die potenziellen Auftragnehmer sind verpflichtet bei Angebotsabgabe einen Vorschlag von möglichen Methoden zur Lösungsfindung der spezifischen Aufgabenstellungen vorzustellen. Die Methoden können standardisierte oder eigens entwickelte Herangehensweisen beinhalten.
Der Fokus sollte auf einer zielgerichteten, effizienten und lösungsorientierten Methodik liegen.
Für alle technischen Konzeptlösungen gelten die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, wie zum Beispiel DIN EN- und DIN Normen, DGUV, Regeln, Informationen etc. sowie das DVGW bzw. das AGFW-Regelwerk, die TÜV-Merkblätter, die AD 2000-Merkblätter, die VDE-Bestimmungen, die DVS-Richtlinien, technische Bestimmungen, Vorschriften, etc. jeweils in der gültigen Fassung sowie Herstellervorschriften.
Unter Ausführung der Leistungen sind die EU Direktive und die nationale Wasserstoffstrategie zu beachten.
Der Auftragnehmer verfügt in der voraussichtlichen Dauer des Projektes über ausreichende Mittel zur Erfüllung des Auftrages.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus folgende Nachweise einzureichen:
• Schriftliche Referenzen über Aufträge in vergleichbarer Art und Größe. Neben Referenzen über Aufträge in vergleichbarer Art, sollte die fachliche Eignung für die Projektkoordination (Los 1) auch über eine hochwertige Projektmanagement-Zertifizierung nachgewiesen werden.
• Konzept zur Bearbeitung der Leistungen • Nachweis der fachlichen Eignung Die potenziellen Auftragnehmer sind verpflichtet bei Angebotsabgabe einen Vorschlag von möglichen Methoden zur Lösungsfindung der spezifischen Aufgabenstellungen vorzustellen. Die Methoden können standardisierte oder eigens entwickelte Herangehensweisen beinhalten.
Der Fokus sollte auf einer zielgerichteten, effizienten und lösungsorientierten Methodik liegen.
Für alle technischen Konzeptlösungen gelten die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, wie zum Beispiel DIN EN- und DIN Normen, DGUV, Regeln, Informationen etc. sowie das DVGW bzw. das AGFW-Regelwerk, die TÜV-Merkblätter, die AD 2000-Merkblätter, die VDE-Bestimmungen, die DVS-Richtlinien, technische Bestimmungen, Vorschriften, etc. jeweils in der gültigen Fassung sowie Herstellervorschriften.
Unter Ausführung der Leistungen sind die EU Direktive und die nationale Wasserstoffstrategie zu beachten.
Der Auftragnehmer verfügt in der voraussichtlichen Dauer des Projektes über ausreichende Mittel zur Erfüllung des Auftrages.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus folgende Nachweise einzureichen:
• Schriftliche Referenzen über Aufträge in vergleichbarer Art und Größe. Neben Referenzen über Aufträge in vergleichbarer Art, sollte die fachliche Eignung für die Projektkoordination (Los 1) auch über eine hochwertige Projektmanagement-Zertifizierung nachgewiesen werden.
• Konzept zur Bearbeitung der Leistungen • Nachweis der fachlichen Eignung Die potenziellen Auftragnehmer sind verpflichtet bei Angebotsabgabe einen Vorschlag von möglichen Methoden zur Lösungsfindung der spezifischen Aufgabenstellungen vorzustellen. Die Methoden können standardisierte oder eigens entwickelte Herangehensweisen beinhalten.
Der Fokus sollte auf einer zielgerichteten, effizienten und lösungsorientierten Methodik liegen.
Für alle technischen Konzeptlösungen gelten die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, wie zum Beispiel DIN EN- und DIN Normen, DGUV, Regeln, Informationen etc. sowie das DVGW bzw. das AGFW-Regelwerk, die TÜV-Merkblätter, die AD 2000-Merkblätter, die VDE-Bestimmungen, die DVS-Richtlinien, technische Bestimmungen, Vorschriften, etc. jeweils in der gültigen Fassung sowie Herstellervorschriften.
Unter Ausführung der Leistungen sind die EU Direktive und die nationale Wasserstoffstrategie zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote/Bewerbungen nach (§ 53 Abs. 1VgV) zugelassen. Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen stehen -ausschließlich digital -kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber,die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen,wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber,einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland