Ausbildungsunterstützung fliegerische Ausbildung TORNADO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
80412000 Ausbildung in Flugschulen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der Bedarf beträgt ab dem 01.10.2022 7.084 Stunden pro Jahr, voaussichtlich ab dem 01.08.2023 7.734 Stunden pro Jahr.
Beschreibung der Optionen: Ausbildungsunterstützung über einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren mit der Option zur Verlängerung um weitere 3 Jahre
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:Formular BAAINBw-B-V 034/10.2019. Das Formular ist online abrufbar unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe. Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 23 VSVgV behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 24 VSVgV auszuschließen.Ein Ausschluss kann gemäß § 147 GWB auch dann erfolgen, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen..Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis, dass der Bewerber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht in der Lage ist, den zu vergebenden Auftrag zu erfüllen, muss er über einen ausreichenden Gesamtumsatz verfügen. Es wird angenommen, dass der Bewerber über einen ausreichenden Gesamtumsatz verfügt, wenn er in der Lage ist, seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und sonstigen Gläubigern nachzukommen.Der Bewerber muss über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügen, die ihn vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch seine betriebliche bzw. industrielle Tätigkeit verursacht werden, schützt. Der Bewerber wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten.
Hierzu werden folgende Nachweise verlangt:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Ausbildungsunterstützung für öffentliche Auftraggeber), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Abgabe einer Bankerklärung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über hinreichende Eigenmittel verfügt bzw. die notwendige Kreditwürdigkeit besitzt, um den Vertrag zu erfüllen.
- Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken (Personen,- Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen beizufügen.
Hinweis: Die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen werden. Die o.a. Nachweise sind von jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Allgemeine Angaben zum Bewerber, nachgewiesen durch Eigenerklärungen:
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten fünf Jahre.
- Nachweis der Erfahrung in der Erbringung von Ausbildungsunterstützungsleistungen für öffentliche Auftraggeber durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen und Lieferungen mit Rechnungswert und Leistungszeit innerhalb der letzten drei Jahre.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen beizufügen.
Hinweise: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Eine Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikationen der für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personen ist im Rahmen des Teilnahmeantrages noch nicht erforderlich. Die unter Ziffer III.3.2) der Auftragsbekanntmachung genannte Bedingung ist als Hinweis auf die Anforderungen in späteren Phasen des Vergabeverfahrens zu verstehen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit