Abbruch bzw. Rückbau des Mittel- und Südbaus der IGS Kandel
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch bzw. Rückbau des Mittel- und Südbaus der IGS Kandel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten an dem Mittel- und Südbau der IGS Kandel im Zuge des Ersatzneubaus.
Integrierte Gesamtschule (IGS) Kandel, Jahnstraße 20, 76870 Kandel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung aller erforderlichen Leistungen zum vollständigen Abbruch bzw. Rückbau der oberirdischen sowie unterirdischen Bausubstanzen der Gebäudeteile Mittel- und Südbau einschließlich des Verbindungsgangs zwischen Alt- und Neubau sowie der Überdachung des Mittelgangs zur Sporthalle. Dabei entstehende Baugruben sind zu verfüllen.
Vor dem Rückbau der mineralischen Bausubstanz sind zudem umfangreiche Schadstoffsanierungen (Asbest, alte Mineralwolle, PCB, usw.) und Entkernungen der Gebäude durchzuführen. Entsprechende Ergebnisse von Gebäudeschadstoffuntersuchungen liegen der Ausschreibung bei.
Die Leistung umfasst ebenfalls die Entsorgung sämtlicher, anfallender Abfälle. Die anfallenden Baurestmassen (mineralische und nicht mineralische Abfälle, gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) sind dabei extern zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124); Alternativ: Angabe der Präqualifikationsnummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Register (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellt (VHB 124); der Auftraggeber fordert einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister bei der zuständigen Stelle an
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (VHB 124); auf gesondertes Verlangen sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls der Bieter beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124); auf gesondertes Verlagen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung über das Bestehen eines Versicherungsschutzes (KVG 9); auf gesondertes Verlangen ist der entsprechende Versicherungsnachweise vom Bieter vorzulegen | Mindeststandard: Mindest-Deckungssumme je Schadensfall in nachfolgender Höhe: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 2.000.000 €, für Umweltschäden 1.000.000 € und für Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind, 500.000 €
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
- Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters im Bereich Rückbau und Schad-/Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen | Mindeststandard: min. 3.000.000 € netto Umsatz pro Jahr (bei Bietern mit Nachunternehmern: Summe Bieter + Summe Nachunternehmer)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (VHB 124); auf gesondertes Verlangen sind drei Referenzen aus dem Bereich Rückbau und Schad-/Gefahrstoffsanierung aus den letzten drei Kalenderjahren (Projektabschluss 2018 bis 2021) vom Bieter anzugeben | Mindeststandard: max. zwei DIN A4-Seiten je Referenz (zzgl. Fotos); Auftragsvolumen mind. 750.000 € brutto; Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung hervorgeht, vor allem mit Ausführungen zum Entsorgungsumfang, den Schadstoffgebieten und der Art der Anlage; die im Formblatt „VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, vom Bieter anzugeben | min. folgende Kategorien ausgewiesen: Facharbeiter für Gebäudeschadstoffsanierung mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Grundsätzen G1.2, G26 und G40, Poliere/Vorarbeiter mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Grundsätzen G1.2, G26 und G40, Maschinisten, Bauleiter sowie Bürokräfte | Mindeststandard: frei verfügbare Personalkapazität von min. 20 Mitarbeitern (inkl. Nachunternehmer) für die Entkernung und Gebäudeschadstoffsanierung, welche auf der Baustelle gleichzeitig eingesetzt werden können und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß den Grundsätzen G1.2, G26, G40 besitzen (Einsatz in Schwarzbereich für Asbestsanierung)
- Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 3 | Mindeststandard: min. 10 % der Gesamtbeschäftigten auf der Baustelle
- Eigenerklärung über die Anzahl an Beschäftigten mit Sachkundenachweis gemäß DGUV Regel 101-004 / TRGS 524 | Mindeststandard: min. 10 % der Gesamtbeschäftigten auf der Baustelle
- aktuelle und gültige Zulassung nach Gefahrstoff-Verordnung für Tätigkeiten an schwach gebundenem Asbest
- Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG (LSJV 2) oder Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (LSJV 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).