Erneuerung Fahrleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 30016203

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2022-0020
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2022-0020
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Fahrleitungsanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 30016203
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung der Fahrleitungsanlage im Rahmen des Projektes Grunderneuerung Straßenbahnnetz Mainz Gonsenheim-Finthen zwischen den Haltestellen "Gemarkungsgrenze" und "Römerquelle" - Lieferungen und Montagearbeiten zur Erneuerung der Fahrleitungsanlage

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234121 Straßenbahnarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens sind die Lieferungen und Montageleistungen zur Erneuerung einer Fahrleitungsanlage im Schienennetz der MVG.

Von der Haltestelle Gemarkungsgrenze bis zur Wendeschleife Römerquelle wird die bestehende Fahrleitungsanlage (Einfachfahrleitung) demontiert und durch eine neue Fahrleitungsanlage (Hochkettenfahrleitung / Einfachfahrleitung) ersetzt. Der Fahrbetrieb wird auf diesem Streckenast für die Montagearbeiten eingestellt. Der an der Weiche Gemarkungsgrenze geradeausführende Streckenast in Richtung Haltestelle Wendeschleife Poststraße bleibt in Betrieb. Hier wird nur für den Umbau der Weiche der Betrieb kurzzeitig eingestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/05/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gemäß Bewerbungsbedinungen (BWB) Anhang 1

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Gemäß Bewerbungsbedinungen (BWB) Anhang 1

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

- Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10% Bruttoauftragssumme

- Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5% Bruttoabrechnungssumme

- Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Gemäß - Abteilung C - Vertragsbedingungen der Ausschreibungsunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gemäß Bewerbungsbedingungen BWB, Nr. 7 und Anhang 1, II g.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/04/2022
Ortszeit: 13:00
Ort:

Mainz

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Diensttuende Mitarbeiter KBE 1 - Beschaffung der Mainzer Netze GmbH.

Via Internet: e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

***Durchführung des Verfahrens***

Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung bei dem e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts und Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen.

Die Abgabe eines Angebots erfolgt, entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, über das Vergabeportal.

Zugelassene Kommunikationswege im Rahmen der Angebotseinholung sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.

Die Angebote sind in der vorgeschriebenen Form einzureichen.

***Verfahrensterminplan***

a. Absendung der Bekanntmachung 10.03 2022

b. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 04.04.2022

c. Abgabeschluss Angebote 11.04.2022; 12:00 Uhr

d. Bietergespräche/ Aufklärung bei Erfordernis ca. KW 16, 2022

e. Mitteilung gem. § 134 GWB ab ca. KW 17, 2022

f. Zuschlags- u. Bindefrist 31.05.2022

***Ausschlusskriterien***

Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnehmeranträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:

(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.

(2) Das Fehlen der Unterschriften (die Anerkenntnis) der Teilnehmeranträge bzw. Angebots-Unterlagen (jeweils inkl. Anerkennung der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.

(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).

(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.

(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB

***Sonstiges***

Alle durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.

Bis zum Ende der Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der vereinbarten Bindefrist an sein Angebot gebunden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nachprüfverfahren:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen

Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach

Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss

möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,

verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden

sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform

informieren.

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der

Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.

Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:

(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig,

sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach

Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt

wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Formvorschrift gem. §161 GWB:

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er

soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2022

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