Ausbildungsausstattung Wasserrettungspuppe Referenznummer der Bekanntmachung: Q/S2AI/NA003/NB647
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbildungsausstattung Wasserrettungspuppe
Für die realitätsnahe Ausbildung der Rolle "Person über Bord" sämtlicher Besatzungen der schwimmenden Einheiten der Deutschen Marine und an diversen Landanlagen der Bundeswehr ist eine Wasserrettungspuppe zu beschaffen.
Diese Wasserrettungspuppe muss in Gestalt, Schwimmverhalten, Abmaßen und Gewicht einer im Wasser treibenden Person entsprechen. Sie wird dazu genutzt, um sämtliche Maßnahmen zu üben, die notwendig sind, um eine über Bord gefallene Person wiederzufinden und zu bergen.
Bundeswehr Depot Wilhelmshaven
130 SE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.