Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal Referenznummer der Bekanntmachung: 22-04-07-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönenberg-Kübelberg
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66901
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgog.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Im Rahmen des zu erstellenden Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes sollen gemeinsam mit der Verwaltung, den Bürger*innen und weiteren Beteiligten wie Gefahrenabwehr, Forst- und Landwirtschaft, Industrie- und Gewerbebetrieben und Fachbehörden alle Themen der Starkregenvorsorge besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotenzials - auch im privaten Bereich - aufgezeigt werden. Das Konzept soll die aufgetretenen und möglichen spezifischen Probleme sowie Gefahrenschwerpunkte und hohe Gefahrenpotenziale berücksichtigen, gangbare Lösungen aufzeigen und Maßnahmen konkret benennen. Dazu gehören u. a. auch eine Überprüfung der kritischen Infrastrukturanlagen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung sowie der Befahrbarkeit von Verkehrswegen bei Überflutung.
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Folgende Bereiche sollen durch die Konzepterstellung abgedeckt werden:
- Aktueller Stand der Hochwasser- und Starkregenvorsorge im Untersuchungsgebiet mit Defizitanalyse und Risikobewertung
- Darstellung der gefährdeten Bereiche
- Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung, Information und Motivierung zur Eigenvorsorge
- Bürgerbeteiligung: Erfahrungsaustausch und Maßnahmenvorschläge
- Beratungsangebot für Vorsorgemaßnahmen und Elementarschadenversicherung
- Erarbeitung von technischen und nichttechnischen Vorsorgemaßnahmen, Priorisierung und Verortung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal (155,95 qkm) weist im Bereich des Oberlaufs des Glan Flachlandcharakter auf. Der Großteil der Verbandsgemeinde befindet sich ansonsten im Hügel- und Bergland mit teilweise deutlichen Reliefunterschieden. Die Ortsgemeinden, für die Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte aufgestellt werden sollen, liegen hauptsächlich in den Bachtälern des Glan, und seiner Nebenbäche wie Ohmbach und Kohlbach, einige Ortsgemeinden und Ortsteile aber auch auf den Wasserscheiden in Höhenlage zwischen den Tälern. Alle Ortsgemeinden können durch Starkregen betroffen sein. Es können dabei Straßenzüge und Gebäude durch Sturzfluten, und im Extremfall, Schlamm- und Geröllabgänge bedroht sein. Die Talgemeinden sind zusätzlich von Bachhochwasser bedroht. Die Starkregengefährdungskarte der VG Oberes Glantal und die Hochwassergefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz für den Glan weisen potenzielle Überflutungsbereiche und die allgemeine Gefährdungssituation aus.
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Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal möchte daher für alle Ortsgemeinden und die Stadt Waldmohr ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen. Extremereignisse wie Hochwasser machen nicht vor Gemeindegrenzen halt. Aus diesem Grund sieht man die Notwendigkeit einer umfassenden Betrachtung des Stands der Vorsorge in allen Bereichen sowie deren Weiterentwicklung.
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Im Rahmen der Vorsorgekonzepte sollen gemeinsam mit der Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern auch weitere Beteiligte wie Gefahrenabwehr, Landnutzer, Fachbehörden, einbezogen werden. Die Themen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge werden besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Schadensminderung - auch im privaten Bereich - aufgezeigt. Das Konzept soll die Probleme bei Extremereignissen und Gefahrenschwerpunkte berücksichtigen, gangbare Lösungen aufzeigen und Maßnahmen konkret benennen.
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Insbesondere auch im Hinblick auf Starkregen zu prüfende, und bei Relevanz zu bearbeitenden Themen sind:
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- Optimierung der Warnung vor Extremwetter (Wo kann ich mich informieren?)
- Optimierung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Alarm- und Einsatzplanung, Ausstattung der Feuerwehren (z. B. Pumpen, Material, etc.), Maßnahmen des VG-Bauhofs zur Verbesserung der Abflusswege und Abflusslenkung
- Freihaltung der Abflussquerschnitte vor Brücken und Durchlässen.
- Einflüsse der Gewässerunterhaltung auf die Hochwasservorsorge, Treibgutrückhalt; Abflussfreihaltung im Gewässerumfeld.
- Anlegen von leistungsfähigen Sand-, Schlamm- und Geröllfängen.
- Wasserrückhalt in der Fläche, wie z. B. erosionsmindernde Flächenbewirtschaftung der Landwirtschaft, Kleinrückhalte in Feldlagen, Waldgebieten.
- technische Schutzmaßnahmen an Bächen und auch bei nur im Starkregenfall wasserführenden Tiefenlinien, z. B. Vergrößerung des Abflussquerschnitts, Entschärfung hydraulischer Engpässe, Rückhaltebecken.
- Schaffen von Notabflusswegen.
- an Hochwasser- und Sturzfluten angepasstes Planen, Bauen und Sanieren im öffentlichen und privaten Bereich.
- Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen.
- Sicherstellung der Ver- und Entsorgung.
- Evakuierungswege
- Versicherungsschutz
- Richtiges Verhalten bei Hochwasser oder Starkregen/Sturzfluten.
- Organisation der Nachbarschaftshilfe.
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Vorhandene Untersuchungen und Planungen in den Ortsgemeinden sind zu berücksichtigen. Dazu gehören die Gewässerpflegepläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler und Schönenberg-Kübelberg, die Maßnahmenpläne der EU-WRRL sowie Versorgungs- und Entwässerungspläne und relevante Ereignisse der Vergangenheit. Die Maßnahmenvorschläge aus dem Hochwasser-Info-Paket der Kommunen sollen berücksichtigt werden.
Erfahrung des Bewerbers mit der Erstellung von Hochwasservorsorgekonzepten anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen. Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden. Bei größerer Entsprechung der Referenzen zu der vorliegenden Planungsaufgabe kann eine bessere Bewertung erzielt werden.
Optional ausgeschriebene Leistungen:
- Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung von zusätzlichen Workshops/Infoveranstaltungen
- Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung von öffentlichen Ortsbegehungen
- Beratung zum Objektschutz von Privatgebäuden mit Begutachtung vor Ort und kurzem Protokoll
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2.) Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3.) Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4.) Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5.) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
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Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR und
für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Diese Mindestdeckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1.) Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen unter Angabe der Namen und der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (Qualifikation). Die Qualifikation ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
3.) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
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Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Mindestanforderung an die personelle Ausstattung des Projektteams:
Der Bewerber muss ein Projektteam benennen, das aus mindestens 3 Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium besteht, davon müssen:
- mind. 1 Mitarbeiter nach Abschluss des Studiums eine mind. 3jährige Berufserfahrung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit / Moderation bei ähnlichen Aufgabenstellungen nachweisen können.
- mind. 2 Mitarbeiter nach Abschluss des Studiums eine mind. 3jährige Berufserfahrung mit der Erstellung vergleichbarer Hochwasservorsorgekonzepte nachweisen können.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorzuliegen und ist durch Ausbildungsnachweise und nachprüfbare Referenzen zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechend qualifizierte Personen benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Planungsleistungen termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Alle Referenzen müssen fachübergreifende Aspekte gemäß den Inhalten des Leistungsspektrums "Rheinland-Pfalz" oder vergleichbar beinhalten (https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/2024/).
- Bei allen Referenzen muss der Abschluss der Leistung nach 01.01.2017 liegen.
- Max. 1 Referenz darf sich noch in der Schlussbearbeitung befinden, der wesentliche Teil der Konzepterstellung und -abstimmung muss abgeschlossen sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, welche Personen/Mitarbeiter beim Berweber die die im Rahmen der Referenzprojekte erbrachten Leistungen erbracht haben. Aus der Referenzbeschreibung muss hervorgehen, inwieweit fachübergreifende Aspekte gemäß den Inhalten des Leistungsspektrums "Rheinland-Pfalz" oder vergleichbar (https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/2024/) bearbeitet wurden. Ebenso ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit der vorliegenden Planungsaufgabe in qualitativer und quantitativer Hinsicht nachvollziehbar zu beschreiben.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
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Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRJ1H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.