Lieferung von Gleisen und Weichen Referenznummer der Bekanntmachung: 30035410
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gleisen und Weichen
Lieferung von Gleisen und Weichen im Rahmen des Projektes Grunderneuerung Straßenbahnnetz Mainz Gonsenheim-Finthen zwischen den Haltestellen "Gemarkungsgrenze" und "Römerquelle"
Los 1_Lieferleistung Schienen
Los 2_Lieferleistung Weichen
Lieferung von Schienen
Mainz
Erneuerung der Gleistrasse zwischen den Haltestellen Gemarkungsgrenze und Römerquelle. Ca. 1.800 m werksneue Vignolgleise und ca. 120 m werksneue Rillengleise. Die komplette Gleiskonstruktion wird mit Vignolgleis 49E1 und Rillengleis 60R2 auf Spannbetonschwellen ausgeführt.
Lieferung von Weichen
Mainz
Gleiswechsel aus Rillengleis 60R2 auf Spannbetonschwellen.
Abzweig mit zwei Weichen und eine Schienenkreuzung. Werksneue Anlage aus Vignolgleis 49E1 auf Spannbetonschwellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Bewerbungsbedinungen (BWB) Anhang 1
Gemäß Bewerbungsbedingungen (BWB) Anhang 1
- Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10% Bruttoauftragssumme
- Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5% Bruttoabrechnungssumme
- Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Gemäß - Abteilung C - Vertragsbedingungen der Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Bewerbungsbedingungen BWB, Nr. 7 und Anhang 1, II g.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Diensttuende Mitarbeiter KBE 1 - Beschaffung der Mainzer Netze GmbH.
Via Internet: e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
***Durchführung des Verfahrens***
Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung bei dem e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts und Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen.
Die Abgabe eines Angebots erfolgt, entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, über das Vergabeportal.
Zugelassene Kommunikationswege im Rahmen der Angebotseinholung sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
Die Angebote sind in der vorgeschriebenen Form einzureichen.
***Verfahrensterminplan***
a. Absendung der Bekanntmachung 08.03 2022
b. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 01.04.2022
c. Abgabeschluss Angebote 08.04.2022; 12:00 Uhr
d. Bietergespräche/ Aufklärung bei Erfordernis ca. KW 15, 2022
e. Mitteilung gem. § 134 GWB ab ca. KW 16, 2022
f. Zuschlags- u. Bindefrist 31.05.2022
***Ausschlusskriterien***
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnehmeranträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der Unterschriften (die Anerkenntnis) der Teilnehmeranträge bzw. Angebots-Unterlagen (jeweils inkl. Anerkennung der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).
(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB
***Sonstiges***
Alle durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der vereinbarten Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss
möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,
verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig,
sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt
wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland