Polysomnographieanlage mit 13 Plätzen und Anbindung an das Krankenhausinformationssystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polysomnographieanlage mit 13 Plätzen und Anbindung an das Krankenhausinformationssystem
13 Polysomnographiesysteme 6 Polygraphiegeräte Anbindung an das Krankenhausinformationssystem Servicevertrag für 120 Monate Verbrauchsmaterialien für 60 Monate
Weinstraße 100 76889 Klingenmünster
13 Polysomnographiesysteme 6 Polygraphiegeräte Anbindung an das Krankenhausinformationssystem Servicevertrag für 120 Monate Verbrauchsmaterialien für 60 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung nach § 3 LTTG Rheinland-Pfalz Eigenerklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei derzuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.