Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen und einer Außenstelle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheimbolanden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen und einer Außenstelle
Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Hauskonferenz vom 27.02.2012 sowie Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 22.03.2021.
Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2026.
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Los 1 & Los 2
Schulsozialarbeit an 4 Grundschulen & einer Außendienststelle
Grundschule Bolanden, Im Goschental 3, 67295 Bolanden Außenstelle Dannenfels, Bastenhauser Straße 11, 67814 Dannenfels Grundschule Kriegsfeld, Hinter Kirch 8, 67819 Kriegsfeld Grundschule Marnheim, Kirchstraße 17, 67297 Marnheim Grundschule Stetten, Hohlstraße 6, 67294 Stetten
Schulsozialarbeiten mit folgenden Arbeitsstundenzeiten (Stunden/Monat):
Grundschule Bolanden: 11 Stunden Außenstelle Dannenfels: 7 Stunden Grundschule Kriegsfeld: 7,5 Stunden Grundschule Marnheim: 7,5 Stunden Grundschule Stetten: 7,5 Stunden
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Ergänzend zu II.2.5: Die einzelnen Zuschlagskriterien und die Punktvergabe sind der Wertungsmatrix zu entnehmen. Bewertet werden die Qualifikation und die Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals und das einzureichende Konzept.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Schulsozialarbeit an der Grundschule Kirchheimbolanden
Grundschule Kirchheimbolanden, Linsenpfad 4, 67292 Kirchheimbolanden
Schulsozialarbeiten mit folgenden Arbeitsstundenzeiten (Stunden/Monat):
Grundschule Kirchheimbolanden: 32 Stunden
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Ergänzend zu II.2.5: Die einzelnen Zuschlagskriterien und die Punktvergabe sind der Wertungsmatrix zu entnehmen. Bewertet werden die Qualifikation und die Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals und das einzureichende Konzept.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (schriftlicher Nachweis).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/