Wasserkonzession
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unkel
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53572
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgunkel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unkel
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgunkel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserkonzession
Die VG Unkel beabsichtigt, mit einem hierzu befähigten Unternehmen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 einen neuen Wasserkonzessionsvertrag abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines solchen Vertrages interessiert sind, werden im Rahmen der sich aus dieser Bekanntmachung ergebenden Frist aufgefordert, eine schriftliche Interessensbekundung gegenüber der VG Unkel abzugeben. Dies umfasst ggfls. die Übernahme des Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der VG Unkel nach Maßgabe des Alt-Konzessionsvertrages. Der Konzessionsnehmer übernimmt die Betriebspflicht für diese Anlagen einschließlich der Versorgungs- und Lieferpflicht an Haus- und Grundeigentümer sowie Gewerbebetriebe (gem. AVBWasserV) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nebst Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz im erforderlichen Umfang. Dem Konzessionsnehmer obliegt in eigener Verantwortung die Bereitstellung und Lieferung des erforderlichen Wassers aus gesichertem Bezug.
Hauptort der Ausführung ist das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel, konkret die unter II.2.4. genannten Ortsgemeinden.
Der bestehende Konzessionsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde (VG) Unkel und dem aktuellen Konzessionsnehmer endet zum 31.12.2023. Die Verbandsgemeinde Unkel beabsichtigt, mit einem hierzu befähigten Unternehmen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 einen neuen Wasserkonzessionsvertrag abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines solchen Vertrages interessiert sind, werden im Rahmen der sich aus dieser Bekanntmachung ergebenden Frist aufgefordert, eine schriftliche Interessensbekundung gegenüber der VG Unkel abzugeben.
Die VG Unkel ist als Trägerin der Aufgabe der Wasserversorgung im Verbandsgemeindegebiet zur Sicherstellung der Wasserversorgung dort verpflichtet. Diese Sicherstellung soll durch Abschluss eines Konzessionsvertrages gewährleistet werden. Mit der Konzession soll dem Konzessionsnehmer die Durchführung der Aufgabe der Wasserversorgung im Verbandsgemeindegebiet ganz übertragen werden. Dies umfasst im Fall des Wechsels des Konzessionsnehmers die Übernahme des Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der VG Unkel nach Maßgabe des Altkonzessionsvertrages. Der Konzessionsnehmer übernimmt die Betriebspflicht für diese Anlagen einschließlich der Versorgungs- und Lieferpflicht an Haus- und Grundeigentümer sowie Gewerbebetriebe (gem. AVBWasserV) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nebst Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz im erforderlichen Umfang. Dem Konzessionsnehmer obliegt in eigener Verantwortung die Bereitstellung und Lieferung des erforderlichen Wassers aus gesicherter Bezugsmöglichkeit im Rahmen der wasserrechtlichen Voraussetzungen. Das verfahrensgegenständliche Versorgungsnetz auf dem Gebiet der VG Unkel verfügt über keine eigene Wassergewinnung. Gesetzliche Voraussetzung der Konzessionierung ist, dass durch den Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit eine ordnungsgemäße Wasserversorgung gewährleistet wird und Gründe des Gemeinwohls nicht entgegenstehen.
Das Wassernetz hat (Stand 31.12.2020) eine Gesamtlänge von 164,43 km mit 4.368 Netzanschlüssen (Stadtgebiet Unkel: 54,26 km – 1.561 Netzanschlüsse; OG Rheinbreitbach 62,33 km – 1.554 Netzanschlüsse, OG Erpel: 32,79 km – 914 Netzanschlüsse; OG Bruchhausen: 15.05 km – 339 Netzanschlüsse). Die Netzabsatzmenge Wasser zum 31.12.2020 betrug 796.461 m³ (OG Bruchhausen: 51.971 m³, OG Erpel: 120.860 m³, OG Rheinbreitbach: 278.501 m³, Stadt Unkel: 345.129 m³).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit Textabschnitte dieser Bekanntmachung bearbeitet sind, die möglicherweise ein anderes Verständnis als eine nicht vergaberechtspflichtige Dienstleistungskonzession zulassen könnten, so beruht dies ausschließlich auf der elektronischen Bearbeitung des vorgegebenen Online-Textformulars, das teilweise obligatorische Pflichtfelder zur Bearbeitung vorsieht.
Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.
Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der VG Unkel mit einer Laufzeit von 20 Jahren interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse im Rahmen der sich aus Ziff. IV.2.2 ergebenden Frist schriftlich gegenüber der VG-Verwaltung Unkel zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr berücksichtigt. Nach Abgabe von Interessensbekundungen erfolgt die Information über das weitere Verfahren unter Angabe von Eignungs- und Auswahlkriterien.
Die VG Unkel hat bei dem bisherigen Konzessionsnehmer Informationen über das Wasserversorgungsnetz im VG-Gebiet angefordert. Die vom bisherigen Konzessionsnehmer übermittelten Informationen sind auf das Gebiet verbandsangehöriger Ortgemeinden bzw. der Stadt bezogen und werden auf Aufforderung gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung übermittelt. Die VG Unkel übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
Sollten Bewerber der Auffassung sein, dass die von der VG Unkel beim bisherigen Konzessionsnehmer angeforderten Informationen oder die den Bewerbern tatsächlich zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichend sind, werden diese aufgefordert, der verfahrensleitenden Stelle unverzüglich mitzuteilen, welche zusätzlichen Informationen sie benötigen. In der Mitteilung ist zu begründen, warum diese zusätzlichen Informationen benötigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Rechtsverstöße, die aus dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Interessensbekundungsfrist gegenüber der Verbandsgemeinde Unkel zu rügen. Werden bis zum Ablauf der Interessensbekundungsfrist keine Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung ergeben geltend gemacht, sind Unternehmen mit entsprechenden Einwänden präkludiert.