Übernahme und Verwertung von vorbehandelten Restabfälllen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von vorbehandelten Restabfälllen
Übernahme und Verwertung von vorbehandelten Restabfällen.
In der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage in Mertesdorf werden Abfälle zerkleinert und getrocknet. Die vorbehandelten Abfälle sind in Mertesdorf zu übernehmen und in entsprechenden Verwertungsanlagen zu verwerten.
Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoff 2 (8-60 mm)
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 2.000 - 4.000 Mg/a von getrockneten Siedlungsabfällen. Der Abfall wurde zerkleinert, getrocknet und maschinell behandelt. Die Fraktion EBS 2 (8-60 mm) hat einen Heizwert von ca. 11.000 - 14.000 kJ/kg.
Der Auftrag kann einmalig um ein Jahr bis zum 30.06.2024 verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoff 2 (8-60 mm)
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 2.000 - 4.000 Mg/a von getrockneten Siedlungsabfällen. Der Abfall wurde zerkleinert, getrocknet und maschinell behandelt. Die Fraktion EBS 2 (8-60 mm) hat einen Heizwert von ca. 11.000 - 14.000 kJ/kg.
Der Auftrag kann einmalig um ein Jahr bis zum 30.06.2024 verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Biomasse (0-8 mm)
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 3.000 - 5.000 Mg/a von getrockneten Siedlungsabfällen. Der Abfall wurde zerkleinert, getrocknet und maschinell behandelt. Die Biomasse (0-8 mm) hat einen Heizwert von ca. 9.000 - 11.000 kJ/kg.
Der Auftrag kann einmalig um ein Jahr bis zum 30.06.2024 verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-ausgefüllte Eigenerklärung zur Versicherung
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
-ausgefüllte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB
-ausgefüllte Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
-ausgefüllte Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweist, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sach- und Vermögensschäden (einschl. Umweltschäden) muss mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall betragen sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit haben. Diese Deckungssummen wird der Auftragnehmer auch bei eventuell eingeschalteten Unterauftragnehmern/Erfüllungsgehilfen verlangen. Der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung durch den Unterauftragnehmer/Erfüllungsgehilfen schränkt die Haftung des Auftragnehmers nicht ein.
-gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage
-ausgefüllte Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit inkl. Verlängerungsoptionen
-bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung gem. der EG-Abfallverbringungsverordnung besteht
-ausgefüllte Nachunternehmerverzeichnis und –erklärung (wenn zutreffend)
-inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Restabfalls sowie der vorgesehenen Transportfahrzeuge
-Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Verwertung der Abfälle
gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage
-ausgefüllte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB
-ausgefüllte Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
-ausgefüllte Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
-Bankbürgschaft muss vier Wochen nach Zuschlagserteilung dem Auftragsgeber zugesandt werden
-Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es sind keine Personen der Bieter zur Teilnahme berechtigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 25.03.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.