Rahmenvertrag über die Lieferung von Wechselpritschen mit Schnittstelle 10ft
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Verschiedene Dienststellen der Bundesrepublik
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Sollten bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen durch eine entsprechende Haushaltsmittelzusage vorliegen, so wird in der Angebotsaufforderung eine Abnahmeverpflichtung für eine der Haushaltsmittelzusage entsprechende Anzahl von Wechselpritschen vorgesehen
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Angebote sind möglich für alle Lose
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1 - Wechselpritschen 400 Stück34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage verlgeichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:- Die unterschriebene "Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §§23 und 24 VSVgV" (Formular BAAINBw B-V 034) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Sataates ausgestellte Bescheinigung.- ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug, oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,- ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlussachen gem. Formular BAAINBw B-V 031 und ggf. BAAINBw B-V 032- sofern zutreffend: die ausgefüllte und unterschriebene Bieter-/ Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw - B-V 047)Die Formulare sind im Internet abrufbar unter: www.baainbw.de>Vergabe> Unterlagen zur Angebotsabgabe
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:a) eine formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Hierfür existiert kein spezielles Muster oder Format. Die Bankerklärung muss Informationen zu folgenden Punkten enthalten:
1.) Kundenverbindung/ Kontoführung
2.) finanzielle Verhältnisse
3.) Kreditbeurteilung/ Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache, deutsche Übersetzung ausreichend. Einer Beglaubigung bedarf es nicht. Jedoch ist die fremdsprachige Bankerklärung beizufügen.
b) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist durch die Bewerber wie folgt zu erbringen:
- Durch eine Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbaren Vorhaben/ Projekten (zivile Wechselpritschen, aber auch insbesondere militärspezifische Wechselpritschen) mit Angabe der Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen und Fotografien der gelieferten Produkte.
- Durch eine Beschreibung der technischen Ausrüstung und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang, der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
- Nachweise über entsprechendes Know-how im militärischen Bereich (klimatische Bedingungen, Dekontamination, Ergonomie)
- Nachweise über Erfahrungen im Umgang mit militär-spezifischen Normen/ Vorschriften (z.B. MIL-STD, STANAG)
- Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems nach AQAP 2110, Ausgabe D, Juni 2016 - Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion (aktuelle Ausgabe) oder vergleichbar.
- Darstellung der Befähigung zur Erstellung Technischer Dienstvorschriften in elektronischer Form (IETD) nach AECMA Spec 1000D (aktuelle Version) und AECMA Spec 2000M (aktuelle Version)
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen/ Dritter bedient, hat er diese zum Nachweis der Eignung im Teilnahmeantrag zu benennen. Die unter Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten, Angaben, Erklärungen, Nachweise sind auch für diesen Dritten in dem Unfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für die Erbringung der Leistung (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wechselpritschen handelt es sich um austauschbare Ladungsträger, die auf allen Bundeswehr-Fahrzeugen mit 10ft- Schnittstelle einsetzbar sein müssen, um umfangreiche Transportaufgaben bei den Einsätzen der Bundeswehr wahrzunehmen. Die Wechselpritschen müssen im wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:
- Trennung/ Verbindung mit dem Trägerfahrzeug über 10ft-ISO-Schnittstelle
- Basierend auf Vorgaben der DIN EN 284
- Außenlänge 3.350 mm
- Innenlänge min. 3.220 mm
- Außenbreite max. 2.550 mm
- Innenbreite min. 2.460 mm
- Höhe über alles max. 1.900 mm
- zulässige Fahrzeug-Gesamthöhe beim Tranpsort der unbeladenen Pritsche max. 4.000 mm bei einem Fahrzeug mit Twistlock-Oberkante von 1.600 mm
- Transport von 8 Europaletten (ordnungsgemäß verzurrt)
- Heckbordwand und seitliche Bordwände, Höhe 600 mm
- Zulässiges Gesamtgewicht, 4.100 kg, technische Nutzlast 3.000 kg
- Spriegelgestell mit Planenverdeck (absenkbar auf Höhe Bahnverladung) und Plane mit Zollverschlussfähigkeit
- Bahnverladung (unter einhaltung des nationalen Bahnlademaßes) auf dem Trägerfahrzeug (Spriegelgestell und Planenverdeck abgesenkt); hierbei Verwendung eines 800 mm hohen Waggons und eines Fahrzeuges mit Twistlock-Oberkante von 1.600 mm
- Zurrösen entsprechend DIN EN 12640 und 12642
- Zurr-/ Hebeösen zum Auf- und Absetzen der WPr mittels Kran, sowie die zum Kabinentransport erforderlichen Kabineneckschuhaufnahmen
- Gabelstaplertaschen im Wechselpritschenunterbau
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit