Flachdachabdichtungs-, Abbrucharbeiten, Lichtkuppeln/RWA, Klempnerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Flachdachabdichtungs-, Abbrucharbeiten, Lichtkuppeln/RWA, Klempnerarbeiten
Sanierung (Abbruch bestehende Dachaufbauten, neue Gefälledämmung, Abdichtung, Entwässerung, Lichtkuppeln) der Flachdächer des Technikgeschosses und der Dächer über dem 1., 2. und 3.Obergeschoss im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen. Die Sanierung der Flachdächer wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Die Arbeiten finden während der einzelnen Bauabschnitte mit Ausnahme der Schulferien während des laufenden Schulbetriebes statt.
66540 Neunkrichen - Wiebelskirchen, Prälat Schütz Str. 15
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoß und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoß) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3.OG) und ein Technikgeschoss.Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Die Flachdacharbeiten finden innerhalb der Gesamtsanierungsmaßnahme, die aus insgesamt 3 Bauabschnitten besteht, im 2. Und im 3. Bauabschnitt statt.
Im 2. Bauabschnitt werden die Flachdächer des Technikgeschosses und des 3. Und 2. Obergeschosses saniert.
Im 3. Bauabschnitt wird das Dach über dem 1.Obergeschoss saniert.
Im Einzelnen handelt es sich im 2. Bauabschnitt um den Rückbau der vorhandenen Dachaufbauten (Kiesschüttung, Abdichtung, Dämmung) auf den Flachdächer des Technikgeschosses und des 3. Obergeschosses ( ca. 750 m²), den Rückbau des vorhandenen Gründachaufbaues auf dem 2. Obergeschoß (ca. 350 m²), den Abbruch von bestehenden Lichtkuppeln/RWA-Lichtkuppeln ( ca. 18 Stück), den Neuaufbau der o.g. Flachdächer mit Dampfsperre, Grund- und Gefälledämmung, 2 lagige bituminöse Abdichtung (ca. 1115 m²), ca. 220 m Attikaabdeckungen, ca. 10 Stück Dachabläufe, ca. 17 Stück Notabläufe, den Einbau von 19 Stück neuer Lichtkuppeln/RWA-Lichtkuppeln sowie die Installation von ca. 120 m Fallrohrleitungen.
Im 3. Bauabschnitt handelt es sich im Einzelnen um den Rückbau der vorhandenen Dachaufbauten (Kiesschüttung, Abdichtung, Dämmung) auf den Flachdächer des 1. Obergeschosses ( ca. 250 m²), den Neuaufbau des o.g. Flachdaches mit Dampfsperre, Grund- und Gefälledämmung, 2 lagige bituminöse Abdichtung (ca. 250 m²), ca. 55 m Attikaabdeckungen, ca. 3 Stück Dachabläufe, ca. 3 Stück Notabläufe, sowie die Installation von ca. 24 m Fallrohrleitungen.
zur Erläuterung von II.2.7 Ausführung in insgesamt 3 Bauabschnitten. Die Arbeiten sind im 2. Bauabschnitt ab dem 30.05.2022 und im 3. Bauabschnitt ab dem 04.09.2023 zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens innerhalb der vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Mindestumsatz von Euro 300.000,-- p.a.
Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren in Bezug auf Aufgabenstellung und Größenordnung.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber
dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132