Leerung u. Reinigung von Halbunterflurabfallbehältern an Rastanlagen 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4015n

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f4adc89c9-799945c0602b9255
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leerung u. Reinigung von Halbunterflurabfallbehältern an Rastanlagen 2022-2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4015n
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistung umfasst die Leerung und Reinigung der vorhandenen Halbunterflurabfallbehälter (3 m³) auf den bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen der Autobahnmeisterei Langenselbold und Reiskirchen.

Des Weiteren umfasst die Leistung die vollständige, ordnungsgemäße Verwertung des Abfalls einschließlich des Transports zur Verwertungsstelle, der Verwertung der Abfälle und der Übernahme der Entsorgungsgebühr.

Im Weiteren umfasst das vorliegende Leistungsverzeichnis die jährliche UVV-Prüfung des Halbunterflurbehälters durch eine "befähigte Person" sowie die halbjährliche Reinigung der Behälter.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AM Langenselbold, BAB 45 und BAB 66

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der auf den Rastanlagen eingesammelte Abfall ist abzutransportieren und der vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Es handelt sich hierbei um den Abfall "gemischte Siedlungsabfälle" mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 der Abfallverzeichnis- Verordnung. Über die durchgeführten Entsorgungstouren und die Anzahl der hierbei entleerten Sammelbehälter sind Berichte anzufertigen. Die Berichte sind dem zuständigen Leiter der Meisterei oder dessen Beauftragten vorzulegen und werden von diesem gegengezeichnet.

Beginn und Ende jeder Entsorgungstour bzw. Sammlung ist der zuständigen Meisterei telefonisch anzuzeigen.

Der zur Entsorgung ausgeschriebene gemischte Siedlungsabfall - Abfallschlüssel 20 03 01 nach Abfallverzeichnisverordnung - kann weder beim Sammeln noch im Zuge der Entsorgung getrennt werden, da der Abfall von Dritten, nämlich den Nutzern des öffentlichen Straßenraums, erzeugt wird.

Grundlegend ist der Abfallschlüssel AVV 20 03 01 vorgegeben. Dennoch kann es vorkommen, dass andere nicht gefährliche Abfälle über diese Behälter entsorgt werden. Daher ist ein Fremdanteil von 10% zu akzeptieren. Wird dieser Anteil überschritten, so hat der AN dies zur dokumentieren und die zuständige Autobahnmeisterei umgehend in Kenntnis zu setzen.

Sämtliche Leistungen sind jeweils in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr auszuführen. Sollten Leistungen ausnahmsweise außerhalb der v.g. Zeiten ausgeführt werden, so ist dies nur nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Meisterei zulässig.

Der Ausfall von Fahrzeugen oder Personal ist kein Grund dafür, die Arbeiten nicht termingerecht auszuführen. Bei nicht termingerechter Ausführung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen.

Werden im Sammelbereich oder in den Abfallbehältern nicht identifizierbare Flüssigkeiten o.ä. Sondermüll vorgefunden, so ist dieser an Ort und Stelle zu belassen. Die Fundstelle und die Art des Sondermülls sind sofort der zuständigen Autobahnmeisterei zu melden. Werden sperrige Gegenstände vorgefunden, wie z.B. Kühlschränke, Sofas, E-Herde o.ä. so ist dies ebenfalls umgehend der Autobahnmeisterei zu melden.

Aus betriebsbedingten Gründen (Bauarbeiten im betreffenden Streckenabschnitt etc.) können einzelne Rastanlagen geschlossen werden. Die Leerungen und Sammlungen würden dadurch entfallen.

Werden Beschädigungen an den vom AN gestellten Behältern oder Aufstellvorrichtungen festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beseitigen. Festgestellte Beschädigungen an den vorhandenen Halbunterflurbehältern sind dem AG unverzüglich zu melden.

Zur Überwachung der Leistung hat der AN ein Behälter-Identsystem zur Verfügung zu stellen, wodurch die Leerungen der Behälter digital erfasst werden. Mit Vertragsbeginn (erste Leerung) ist der Transponder/Barcode etc. an der äußeren Oberfläche des innenliegenden Stahlcontainers anzubringen und mit Vertragsende (letzte Leerung) ist der Transponder/Barcode zu entfernen. Die Ausstattung mit dem Behälter-Identsystem wird durch die jeweilige Meisterei überwacht. Die digitale Erfassung der Leerung dient als Abrechnungsgrundlage.

Die Entleerung der Halbunterflurbehälter erfolgt wöchentlich jeweils freitags. Vom 01. November bis 31. März erfolgt die Leerung an der T&R Langen-Bergheim Ost u. T&R Langen-Bergheim West jeweils alle zwei Wochen freitags. Eine Leerung an einem anderen Kalendertag ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorzunehmen und der Meisterei umgehend mitzuteilen. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so sind die Leerungen bereits donnerstags durchzuführen.

Bei jeder Abfallbehälterleerung ist der anfallende Müll in einem Radius von 2 Meter um die Müllbehälter bzw. in angrenzende Grünflächen sowie ein Radius von 5 Meter um die vorhandenen Sitzgruppen abzusammeln. Dieser Aufwand wird nicht besonders vergütet und ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.

Der AG behält sich vor, den Leerungsturnus der Halbunterflurbehälter entsprechend dem Abfallanfall anzupassen.

Während der Vertragslaufzeit sind die Halbunterflurabfallbehälter halbjährlich durch den AN zu reinigen und warten. Jeweils im April und Oktober sind die Reinigungen der Halbunterflurflur mittels einem Hochdruckreiniger (inkl. Stahlinnenbehälter) vollständig zu reinigen (inkl. Graffitis, Aufkleber etc.). Das durch den Reinigungsvorgang verschmutzte Wasser ist aufzunehmen, zu befördern und der vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen.

Während der Vertragslaufzeit unterliegen die Halbunterflurbehälter der jährlichen UVV Prüfung, die durch eine befähigte Person durch den AN bzw. durch dessen Unterauftragnehmer durchzuführen sind. Die UVV-Prüfungen sind im Oktober/November durchzuführen. Vor der Ausführung hat der AN die UVV-Prüfungstermine rechtzeitig der jeweiligen Autobahnmeisterei mitzuteilen. Am Tag der UVV-Prüfung hat sich der AN bei der jeweiligen Autobahnmeisterei an- und abzumelden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
90918000 Entleerung von Abfallbehältern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE72 Gießen
Hauptort der Ausführung:

Rastanlagene im Zuständigkeitsbereich der AM Reiskirchen, BAB 45

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der auf den Rastanlagen eingesammelte Abfall ist abzutransportieren und der vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Es handelt sich hierbei um den Abfall "gemischte Siedlungsabfälle" mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 der Abfallverzeichnis- Verordnung. Über die durchgeführten Entsorgungstouren und die Anzahl der hierbei entleerten Sammelbehälter sind Berichte anzufertigen. Die Berichte sind dem zuständigen Leiter der Meisterei oder dessen Beauftragten vorzulegen und werden von diesem gegengezeichnet.

Beginn und Ende jeder Entsorgungstour bzw. Sammlung ist der zuständigen Meisterei telefonisch anzuzeigen.

Der zur Entsorgung ausgeschriebene gemischte Siedlungsabfall - Abfallschlüssel 20 03 01 nach Abfallverzeichnisverordnung - kann weder beim Sammeln noch im Zuge der Entsorgung getrennt werden, da der Abfall von Dritten, nämlich den Nutzern des öffentlichen Straßenraums, erzeugt wird.

Grundlegend ist der Abfallschlüssel AVV 20 03 01 vorgegeben. Dennoch kann es vorkommen, dass andere nicht gefährliche Abfälle über diese Behälter entsorgt werden. Daher ist ein Fremdanteil von 10% zu akzeptieren. Wird dieser Anteil überschritten, so hat der AN dies zur dokumentieren und die zuständige Autobahnmeisterei umgehend in Kenntnis zu setzen.

Sämtliche Leistungen sind jeweils in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr auszuführen. Sollten Leistungen ausnahmsweise außerhalb der v.g. Zeiten ausgeführt werden, so ist dies nur nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Meisterei zulässig.

Der Ausfall von Fahrzeugen oder Personal ist kein Grund dafür, die Arbeiten nicht termingerecht auszuführen. Bei nicht termingerechter Ausführung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen.

Werden im Sammelbereich oder in den Abfallbehältern nicht identifizierbare Flüssigkeiten o.ä. Sondermüll vorgefunden, so ist dieser an Ort und Stelle zu belassen. Die Fundstelle und die Art des Sondermülls sind sofort der zuständigen Autobahnmeisterei zu melden. Werden sperrige Gegenstände vorgefunden, wie z.B. Kühlschränke, Sofas, E-Herde o.ä. so ist dies ebenfalls umgehend der Autobahnmeisterei zu melden.

Aus betriebsbedingten Gründen (Bauarbeiten im betreffenden Streckenabschnitt etc.) können einzelne Rastanlagen geschlossen werden. Die Leerungen und Sammlungen würden dadurch entfallen.

Werden Beschädigungen an den vom AN gestellten Behältern oder Aufstellvorrichtungen festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beseitigen. Festgestellte Beschädigungen an den vorhandenen Halbunterflurbehältern sind dem AG unverzüglich zu melden.

Zur Überwachung der Leistung hat der AN ein Behälter-Identsystem zur Verfügung zu stellen, wodurch die Leerungen der Behälter digital erfasst werden. Mit Vertragsbeginn (erste Leerung) ist der Transponder/Barcode etc. an der äußeren Oberfläche des innenliegenden Stahlcontainers anzubringen und mit Vertragsende (letzte Leerung) ist der Transponder/Barcode zu entfernen. Die Ausstattung mit dem Behälter-Identsystem wird durch die jeweilige Meisterei überwacht. Die digitale Erfassung der Leerung dient als Abrechnungsgrundlage.

Die Entleerung der Halbunterflurbehälter erfolgt in der Regel alle 2 Wochen jeweils donnerstags in den Monaten von November bis April. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so sind die Leerungen mittwochs durchzuführen. Im Zeitraum von Mai bis Oktober erfolgt die Leerung wöchentlich, jeweils donnerstags. Sollte der Donnerstag ein Feiertag sein, so ist mittwochs zu leeren. Bei jeder Abfallbehälterleerung ist der anfallende Müll in einem Radius von 2 Metern um die Müllbehälter bzw. in angrenzende Grünflächen sowie ein Radius von 5 Meter um die vorhandenen Sitzgruppen abzusammeln.

Dieser Aufwand wird nicht besonders vergütet und ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Der AG behält sich vor, den Leerungsturnus der Halbunterflurbehälter entsprechend dem Abfallanfall anzupassen.

Während der Vertragslaufzeit sind die Halbunterflurabfallbehälter halbjährlich durch den AN zu reinigen und warten. Jeweils im April und Oktober sind die Reinigungen der Halbunterflurflur mittels einem Hochdruckreiniger (inkl. Stahlinnenbehälter) vollständig zu reinigen (inkl. Graffitis, Aufkleber etc.). Das durch den Reinigungsvorgang verschmutzte Wasser ist aufzunehmen, zu befördern und der vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen.

Während der Vertragslaufzeit unterliegen die Halbunterflurbehälter der jährlichen UVV Prüfung, die durch eine befähigte Person durch den AN bzw. durch dessen Unterauftragnehmer durchzuführen sind. Die UVV-Prüfungen sind im Oktober/November durchzuführen. Vor der Ausführung hat der AN die UVV-Prüfungstermine rechtzeitig der jeweiligen Autobahnmeisterei mitzuteilen. Am Tag der UVV-Prüfung hat sich der AN bei der jeweiligen Autobahnmeisterei an- und abzumelden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich beträgt bei Angebotsabgabe für

ein Los: 400.000,00 €*

zwei Lose: 5.000.000,00 €*

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* abschließen werde(n).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenenaus Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

* Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens

Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Für diese Maßnahme wurde bereits bei einem offenen Verfahren (Veröffentlichung am 21.12.2021 und Angebotsöffnung am am 25.01.2022) eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen konnte ein Angebot abgeben.

Die Prüfung der Angebote hatte das Ergebnis, dass keine wirtschaftlichen Angebote vorgelegen haben. Aus diesem Grund wurde die Maßnahme gemäß § 63 VgV aufgehoben.

Leistungsbeginn für diese Maßnahme ist der 1.04.2022. Aus diesem Grund liegt in diesem Fall eine hinreichend begründete Dringlichkeit nach § 15 VgV Abs. 3 vor, die Einhaltung der Frist gemäß Absatz 2 unmöglich macht. Dies gerechtfertigt die festgelegte Frist von 15 Tagen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Ab 2022

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/03/2022

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Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
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Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
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Kruft
Kusel
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Landstuhl
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Lauterecken
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Lingenfeld
Linz am Rhein
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
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Schwabenheim an der Selz
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Sinzig
Speicher (Eifel)
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