Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arzfeld
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54687
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arzfeld.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58145761
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E58145761
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld auf dem Grundstück Luxemburgerstraße 3, 54687 Arzfeld.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung – Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hauptort der Ausführung:

54687 Arzfeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld auf dem Grundstück Luxemburger Straße 3, 54687 Arzfeld.

Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:

„Neue Mitte Arzfeld“ Die „Neue Mitte“ wird zwischen dem neuen Ortsteil mit großen Gebäuden und dem alten Ortsteil mit der historischen Kirche, zwischen der neuen Durchgangsstraße und der alten Hauptstraße verortet. Es entsteht ein Ortsmittelpunkt, der multifunktional und flexibel nutzbar ist. Im Südwesten wird der Platz durch die bestehende Baumreihe als grüne Seite begrenzt. Im Süden liegt die Kirche St. Maria Magdalena. Als Abgrenzung des Platzes im Nordosten ist das neue Dorfgemeinschaftshaus geplant. Das Gästehaus soll als Solitär auf dem großen Platz stehen. Es unterstützt den Platz mit den beiden Aufenthaltssituationen. Den ruhenden Teil mit der Außengastronomie, der gegenüber der Luxemburger Straße leicht erhöht liegt und den multifunktionalen Teil mit Außenbühne, Festplatz und Parkierung. Der Haupteingang zum Dorfgemeinschaftshaus und der Spielplatz liegen an der Schnittstelle zwischen beiden Bereichen. Vielfältige Blickbeziehungen ergänzen die Aufenthaltsqualitäten, sorgen für eine gute Orientierung und vernetzen die „Neue Mitte“ mit dem Ort.

Dorfgemeinschaftshaus Das „Neue Haus“ ist als eingeschossiges Langhaus geplant. Alle Nutzungen stehen gleichberechtigt am Platz. Das Dorfgemeinschaftshaus begleitet den Platz mit einer großzügig öffenbaren Glasfassade und seinen unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Zur Luxemburger Straße bildet der Gastronomiebereich den Auftakt. Die Räume der Dorfgemeinschaft sind so angeordnet, dass der unabhängige Gastronomiebetrieb und die direkte Versorgung der Gemeinschaftsküche bzw. der Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus gewährleistet sind. Direkt am Haupteingang wurde mit einem kleinen Vorbereich das Dienstzimmer des Oberbürgermeisters angeordnet. Daran angrenzend befinden sich die drei großen Veranstaltungsräume, die über flexible Trennwände miteinander verbunden werden können.

Konstruktion Das Satteldach wird von vorgefertigten unterspannten Holzfachwerkträgern als Dreigelenkstabsystem getragen. Zwischen den Bindern werden vorgefertigte und gedämmte Pfetten-/ Schalungselemente montiert, die als Platte in Längsrichtung die Konstruktion aussteifen. Die offene Konstruktion gibt den großen Veranstaltungsräumen eine besondere Qualität. Das Dach und die Fassade sollen mit ortsbildtypischem Schiefer gedeckt werden. Als Kontrast zum dunklen Schiefer werden die Innenräume hell und lichtdurchflutet gestaltet. Die Fassade ist als Holzständerbaukonstruktion geplant. Leichte Flurtrennwände mit Oberlichtern und Möbeln bilden die Raumabschlüsse. Die Verkleidungen der raumseitigen Dachfläche mit akustisch wirksamen Gipsplatten sorgen für ein angemessenes akustisches Raumklima. Oberlichter auf der Nordseite versorgen den offenen Dachraum mit Tageslicht und ermöglichen eine natürliche und zugfreie Belüftung der Veranstaltungsräume. Auf der Südseite wird eine in die Dachfläche integrierte PV-Anlage vorgeschlagen. Nur für die gewerbliche Küche und die WC-Anlagen ist eine mechanische Lüftung geplant.

Der geschliffene Estrich als einheitlicher Bodenbelag soll im Farbton dem Platzbelag angepasst werden. Der Heizestrich temperiert mit seiner Strahlungswärme die Räume und sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Wärmeversorgung und Kühlung könnten über eine Erdwärme Sole/Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Der notwendige Strom wird über die Photovoltaikmodule auf dem Dach erzeugt.

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind.

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind Kostenschätzung (Anlage A) zu entnehmen.

Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.

Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Objektplanung wurden bereits im Rahmen eines Planungswettbewerbs an das Büro H III S (Stuttgart) vergeben.

Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung nach dem festzulegenden Bauablaufplan, welchen der bereits beauftragte Objektplaner mit dem Bauherrn festlegt, bis November 2022 vollständig erbracht werden, die Leistungsphasen 5 bis 6 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis Mai 2023 erbracht werden.

- Geplanter Baubeginn ist August 2023, das Bauende ist spätestens für Dezember 2024 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer für die zweite Phase des Verfahrens zu beschränken. Maßgeblich dafür ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.

b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.

Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung – Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hauptort der Ausführung:

54687 Arzfeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld auf dem Grundstück Luxemburger Straße 3, 54687 Arzfeld.

Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:

„Neue Mitte Arzfeld“ Die „Neue Mitte“ wird zwischen dem neuen Ortsteil mit großen Gebäuden und dem alten Ortsteil mit der historischen Kirche, zwischen der neuen Durchgangsstraße und der alten Hauptstraße verortet. Es entsteht ein Ortsmittelpunkt, der multifunktional und flexibel nutzbar ist. Im Südwesten wird der Platz durch die bestehende Baumreihe als grüne Seite begrenzt. Im Süden liegt die Kirche St. Maria Magdalena. Als Abgrenzung des Platzes im Nordosten ist das neue Dorfgemeinschaftshaus geplant. Das Gästehaus soll als Solitär auf dem großen Platz stehen. Es unterstützt den Platz mit den beiden Aufenthaltssituationen. Den ruhenden Teil mit der Außengastronomie, der gegenüber der Luxemburger Straße leicht erhöht liegt und den multifunktionalen Teil mit Außenbühne, Festplatz und Parkierung. Der Haupteingang zum Dorfgemeinschaftshaus und der Spielplatz liegen an der Schnittstelle zwischen beiden Bereichen. Vielfältige Blickbeziehungen ergänzen die Aufenthaltsqualitäten, sorgen für eine gute Orientierung und vernetzen die „Neue Mitte“ mit dem Ort.

Dorfgemeinschaftshaus Das „Neue Haus“ ist als eingeschossiges Langhaus geplant. Alle Nutzungen stehen gleichberechtigt am Platz. Das Dorfgemeinschaftshaus begleitet den Platz mit einer großzügig öffenbaren Glasfassade und seinen unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Zur Luxemburger Straße bildet der Gastronomiebereich den Auftakt. Die Räume der Dorfgemeinschaft sind so angeordnet, dass der unabhängige Gastronomiebetrieb und die direkte Versorgung der Gemeinschaftsküche bzw. der Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus gewährleistet sind. Direkt am Haupteingang wurde mit einem kleinen Vorbereich das Dienstzimmer des Oberbürgermeisters angeordnet. Daran angrenzend befinden sich die drei großen Veranstaltungsräume, die über flexible Trennwände miteinander verbunden werden können.

Konstruktion Das Satteldach wird von vorgefertigten unterspannten Holzfachwerkträgern als Dreigelenkstabsystem getragen. Zwischen den Bindern werden vorgefertigte und gedämmte Pfetten-/ Schalungselemente montiert, die als Platte in Längsrichtung die Konstruktion aussteifen. Die offene Konstruktion gibt den großen Veranstaltungsräumen eine besondere Qualität. Das Dach und die Fassade sollen mit ortsbildtypischem Schiefer gedeckt werden. Als Kontrast zum dunklen Schiefer werden die Innenräume hell und lichtdurchflutet gestaltet. Die Fassade ist als Holzständerbaukonstruktion geplant. Leichte Flurtrennwände mit Oberlichtern und Möbeln bilden die Raumabschlüsse. Die Verkleidungen der raumseitigen Dachfläche mit akustisch wirksamen Gipsplatten sorgen für ein angemessenes akustisches Raumklima. Oberlichter auf der Nordseite versorgen den offenen Dachraum mit Tageslicht und ermöglichen eine natürliche und zugfreie Belüftung der Veranstaltungsräume. Auf der Südseite wird eine in die Dachfläche integrierte PV-Anlage vorgeschlagen. Nur für die gewerbliche Küche und die WC-Anlagen ist eine mechanische Lüftung geplant.

Der geschliffene Estrich als einheitlicher Bodenbelag soll im Farbton dem Platzbelag angepasst werden. Der Heizestrich temperiert mit seiner Strahlungswärme die Räume und sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Wärmeversorgung und Kühlung könnten über eine Erdwärme Sole/Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Der notwendige Strom wird über die Photovoltaikmodule auf dem Dach erzeugt.

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind.

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind Kostenschätzung (Anlage A) zu entnehmen.

Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.

Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Objektplanung wurden bereits im Rahmen eines Planungswettbewerbs an das Büro H III S (Stuttgart) vergeben.

Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung nach dem festzulegenden Bauablaufplan, welchen der bereits beauftragte Objektplaner mit dem Bauherrn festlegt, bis November 2022 vollständig erbracht werden, die Leistungsphasen 5 bis 6 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis Mai 2023 erbracht werden.

- Geplanter Baubeginn ist August 2023, das Bauende ist spätestens für Dezember 2024 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer für die zweite Phase des Verfahrens zu beschränken. Maßgeblich dafür ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.

b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.

Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;

2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);

3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);

4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;

5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;

Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.

1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;

2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technische Ausrüstung.

Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1):

Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.

Zu 2):

Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 1) bzw. [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 2) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technischen Ausrüstung betreffend die ausgeschriebenen Anlagengruppen (vgl. Anlage 4 der Anlage zum Teilnahmewettbewerb TGA_TNW_Anlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.

1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsstätten, Kulturzentren oder vergleichbaren öffentlich zugängigen Gebäuden gemäß Anlage 7.

Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise einer/eines Dritten/Nachunternehmerin/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweis für die/den Dritte:n/Nachunternehmer:in gesondert beizufügen. In diesem Fall muss die Bewerberin eine Verpflichtungserklärung der/des Dritte:n/Nachunternehmerin/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen;

2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1): Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:

Es muss mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung (alle ausgeschriebenen Anlagengruppen) vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:

- Inhalt des Referenzprojektes ist die technische Ausrüstung der Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsstätten, Kulturzentren oder vergleichbaren öffentlich zugängigen Gebäuden

- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI für die für das jeweilige Los relevanten Anlagengruppen:

Los 1:

1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI;

2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI;

3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI sowie 4. Gebäudeautomation gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI.

Los 2:

1. Starkstromplanung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI sowie 2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI.

Das Projekt wurde nach dem 01.01.2017 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.

Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:

Es muss über den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens 1 beratende/r Ingenieur:in dem Unternehmen angehören. Die Projektleitung sowie stellvertretende Projektleitung müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung (Beratende:r) Ingenieur:in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Personen nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratende:r Ingenieur:in zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei entsprechende (beratende) Ingenieur:innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer:innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Formelles:

a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.

b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.

c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.

e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.

2) Bewerbergemeinschaften:

a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.

b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.

c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

d) Es ist eine Projektleitung/Stellvertretung zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.

3) Eignungsleihe, § 47 VgV:

a) Beabsichtigten Bewerber/innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.

b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.

c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

4) Unteraufträge, § 36 VgV:

a) Beabsichtigt der Bewerber/innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber/in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer/in zu benennen.

b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2022

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