Massendatenanalyse Referenznummer der Bekanntmachung: Port Sol 19 - EU 5/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.portsol19.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Massendatenanalyse
Entwicklung eines technischen Konzeptes für die Massendatenanalyse von ärztlichen Befunden und anschließende Umsetzung in eine konkrete Anwendung.
Dies umfasst insbesondere
- die Strukturierung und Analyse von medizinischen Texten für die weitere Datenverarbeitung
- Konzeption und Entwicklung eines Algorithmus zur Klassifikation von medizinischen Texten mit ICD-10 und -11 Codes
- Entwicklung eines Übersetzers von Klartexten nach ICD-10 und Weller
Port Sol 19 GmbH Lortzingstraße 2 55127 Mainz
Die Port Sol 19 GmbH ist ein IT-Dienstleister im Verbund der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger erhalten im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsfällen umfangreiche textliche Darstellungen der behandelnden Ärzte (z.B. Befunde, Arztbriefe usw.). Die in diesen Texten enthaltenen Diagnosen müssen zu verschiedenen, u.a. auch statistischen Zwecken den Codes der Internationalen stati-stischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10 bzw. 11) zugeordnet werden.
Innerhalb der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger hat Port Sol 19 die Aufgabe übernommen zu eruieren, ob auf der Basis von Open Source-Produkten eine IT-Anwendung konzeptioniert und entwickelt werden kann, die automatisiert und massenhaft die bisherigen textualen Inhalte der Dokumente hinsichtlich der darin beschriebenen Befunde analy-siert und den Vorgängen die jeweils einschlägigen Codes der ICD-10 bzw. 11 zuordnet. Diese Zuordnung soll dann die Grundlage für eine weitere Verarbeitung im Rahmen der Weller-Tabelle bilden.
Port Sol 19 hat hierzu bereits erste Überlegungen angestellt, auf die der Auftragnehmer zurück-greifen kann. Endziel der Beauftragung ist es eine entsprechende IT-Anwendung zu entwickeln und betriebsbereit einzurichten.
Hierzu wird ein Rahmenvertrag über entsprechende Entwicklungs-leistungen vergeben werden. Darunter soll in Zusammenarbeit mit dem AG zunächst ein technisches Konzept für die Umsetzung erarbeitet werden, welches anschließend in eine konkrete Anwendung umgesetzt werden soll. Dies umfasst insbesondere
- die Strukturierung und Analyse von medizinischen Texten für die weitere Datenverarbei-tung
- Konzeption und Entwicklung eines Algorithmus zur Klassifikation von medizinischen Tex-ten mit ICD-10 Codes
- Entwicklung eines Übersetzers von Klartexten nach ICD-10 und Weller
Konkrete Leistungen sind durch den Auftragnehmer ausschließlich nach entsprechendem Ab-ruf seitens des AG zu erbringen. Die Abrufe erfolgen nach eigenem Ermessen des AG u.a. auch im Hinblick auf die zuvor erzielten Entwicklungsfortschritte. Der Auftragnehmer hat keinen An-spruch auf konkrete Leistungsabrufe. Der AG sagt keine Mindestabnahme zu. Die Vergütung sowie die Leistungsabrufe erfolgen auf Basis von Personentagen. Der AG geht derzeit von ei-nem Abruf von ca. 100 Personentagen pro Vertragsjahr aus. Der maximale Leistungsumfang des Rahmenvertrages (einschließlich Optionszeiträume) beträgt 900 Personentage. Im Hinblick auf den Pilotcharakter des Projektes ist ein werkvertraglicher Erfolg seitens des Auftragnehmers grundsätzlich nicht geschuldet.
Der AG kann durch einseitige Erklärung die Laufzeit zweimal für jeweils ein (1) Jahr verlängern (Option).
Siehe Beschaffungsunterlagen Anlage TWB 1 - Eignungs- und Bewertungsmatrix - Ziffer 5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E-1.1 - Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft zu Mitgliedern, Vertretung und Gesamthaftung (nur für Bewerbergemeinschaften)
E-1.2 - Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben zu Name der Firma, Rechtsform, Hauptsitz mit Anschrift, Angaben zu Niederlassungen, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse z.B. Stamm-/Grundkapital, Gesellschafterstruktur, Konzernzugehörigkeit)
E-1.2 - Formblatt Unternehmensbeschreibung (Im jährlichen Mittel festangestellte Berater im Bereich Massendatenanalyse)
E-1.3 - Berufs- oder Handelsregisterauszug als Nachweis, dass der Bewerber dort eingetragen ist
E-1.4 - Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB geführt haben, nachzuweisen
E-1.7 - Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz; Eigenerklärung dass, die Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das jeweils ein-schlägige Landesdatenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie alle sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zum Datenschutz beachtet werden
- über alle während oder im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren und dem abzuschließenden Vertrag bekannt werdenden Informationen des Auftraggebers, insbesondere den Auftragsinhalt und sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren und diese ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden und
- alle bei dem Bewerber beschäftigten Personen sowie alle von ihm oder einem seiner Nachunternehmer sonst zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten und dafür Sorge zu tragen, dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird; Eigenerklärung, dass bei Zuschlag alle eingesetzten Personen schriftlich entsprechend Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit zu verpflichten und die Nachweise dem Auftraggeber vorzulegen.
E-1.5 - Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftagnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.6 - Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.8 - Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als sechs Monate)
E-1.9 - Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögenschäden je Schadenfall (mindestens 2-fach maximiert)
E-1.5 - Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.6 - Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
Mindestanforderungen an die Eignung:
Der Bewerber ist grundsätzlich geeignet, wenn er mindestens 20 Eignungspunkte der maximal erreichbaren 83 Eignungspunkte erreicht hat.
Ausschlusskriterien:
E-2.1 - mindestens einen seit 01.01.2019 durchgeführten Auftrag im Bereich Massendatenanalyse mit einem zu analysierenden Datenvolumen (netto) von mindestens 10 GB (reine Textdaten)
E-2.5 - mindestens eine seit 01.01.2019 durchgeführte IT-Dienstleistung im Bereich Softwareerstellung und/oder Datenanalyse für Auftraggeber aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
E-2.6 - mindestens einen seit 01.01.2019 durchgeführten Auftrag mit Bezug zum ICD 10 und/oder ICD 11
E-2.8 - mindestens ein seit 01.01.2019 abgenommenes Softwareerstellungs-Projekt mit einem Projektvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto).
E-2.9 - mindestens einen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Berater im Bereich Massendatenanalyse
E-2.10 - Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
E-2.11 - Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Zusätzlich werden auch folgende weitere Kriterien bewertet:
E-2.2 - Seit 01.01.2019 auf der Basis von Open Source-Produkten durchgeführte Aufträge im Bereich Massendatenanalyse mit einem zu analysierenden Datenvolumen (netto) von mindestens 10 GB (reine Textdaten)
E-2.3 - Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge zur automatisierten inhaltlichen Auswertung von Textdateien
E-2.4 - Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge zur automatisierten inhaltlichen Auswertung von Textdateien auf Basis von Open Source-Software
E-2.7 - Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge mit Bezug zur Weller-Tabelle
E-2.12 - Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge mit Auftragsverarbeitung sensibler Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO und Sozialdaten im Sinne des § 67 Abs. 2 SGB X
- Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
-Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0URXHV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.