Stilllegung und Oberflächenabdichtung der Deponie Nauroth: Fremdprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: K-AK-AWB-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-ak.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stilllegung und Oberflächenabdichtung der Deponie Nauroth: Fremdprüfungen
Stilllegung und Oberflächenabdichtung der Deponie Nauroth: Fremdprüfung Geotechnik und Kunststofftechnik beim Bau der Oberflächenabdichtung
Fremdprüfung Geotechnik
Deponie Nauroth, Zum alten Sand, 57583 Nauroth
Die fremdprüfende Stelle muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau sowie gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, 2. Berichtigung 2007-05 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) als Prüflaboratorium akkreditiert sein. Die Anforderungen nach BQS 9.1 sind einzuhalten. Für alle mineralischen Bauteile gelten die Anforderungen der jeweils relevanten BQS in der aktuellen Fassung der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik". Ebenso ist die GDA-Empfehlung E 51 in der aktuellen Fassung (3. Auflage 1993, S. 289, Überarbeitung 12/2016) zu berücksichtigen.
Die geforderte Mindeststärke der verwendeten Materialien darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dies ist flächendeckend von der FP zu überprüfen.
Fremdprüfung Kunststofftechnik
Deponie Nauroth, Zum alten Sand, 57583 Nauroth
Die fremdprüfende Stelle muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau sowie gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, 2. Berichtigung 2007-05 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) als Prüflaboratorium akkreditiert sein. Die Anforderungen der BAM-Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle für Kunststoffkomponenten im Deponiebau sind einzuhalten. Für alle Geokunststoffe, Rohre und Schächte gelten die Vorgaben der BAM-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung.
Die geforderte Mindeststärke der verwendeten Materialien darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dies ist flächendeckend von der FP zu überprüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister.
- Die fremdprüfende Stelle muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau sowie gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, 2. Berichtigung 2007-05 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) als Prüflaboratorium akkreditiert sein.
- Umsätze der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Vergleichbare Projekte in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Durchnittliche Anzahl an Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).