Erweiterung Grundschule Lingenfeld- Ingenieurleistung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingenfeld
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 67360
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-lingenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Lingenfeld- Ingenieurleistung HLS
Das vorliegende Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zielt auf die Vergabe der Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagegruppen 1-3 und 8 für die Erweiterung der Grundschule Lingenfeld ab. Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungsleistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagegruppen gem. § 55 HOAI, LPH 1-9. Neben der Berücksichtigung städtebaulicher, architektonischer und funktionaler Aspekte hat der Auftragnehmer dieser Planungsleistung insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einer energieeffizienten Bauweise zu beachten.
Durch die Größe des Lehrerkollegiums soll das Lehrerzimmer erweitert werden. Außerdem soll das Bestandsgebäude mit Betreuungsbereichen für den Ganztag durch 2 GTS-Räume ergänzt werden. Durch die Ganztagesbetreuung wird das Hinzufügen einer Mensa und einer angemessenen Küchenfläche (keine Frischküche) erforderlich.
Außerdem sollen neue Räume für die betreuende Grundschule sowie Räume für Schulsozialarbeit und Differenzierung geschaffen werden.
Die in den Jahren 2003 /2004 neu errichtete Grundschule in der Ortsgemeinde Lingenfeld stößt durch den Zuzug von Familien mit Kindern an ihre Grenzen. Ab dem Schuljahr 2022 (ca. 250 Schüler) wird es voraussichtlich in einzelnen Klassenstufen zur 4 Zügigkeit kommen. Ferner ist die Anzahl der Ganztageskinder auf mittlerweile 100 SchülerInnen, welche mit einem Mittagessen (wird von einem Caterer geliefert) versorgt werden müssen, angestiegen. Dadurch fehlen nicht nur Plätze im Bereich der Mensa, sondern auch Räumlichkeiten für den Ganztagesbetreib mit Nebenräumen.
Durch die Anerkennung als "Schwerpunkt Schule" im Jahre 2015, fehlen auch Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit sowie die zusätzlichen Lehrkräfte und SchulsozialarbeiterInnen. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld als Schul-Trägerin beschäftigt sich deshalb mit der Erweiterungsmöglichkeit der bestehenden Einrichtung. Im wesentlichem sind dies: Erweiterung der Mensa zur Verköstigung von derzeit ca. 100 SchülerInnen in maximal zwei Schichten, Erweiterung der Schule um Räumlichkeiten zur Verbesserung der Raumsituation (teilweise 4- zügig, Schulsozialarbeit, Ganztagesbetreuung und Nebenräume.
Durch die Vielzahl an Grundschülern in der Gemeinde Lingenfeld, sind teilweise Klassenzüge vierzügig. Zurzeit prüft die Gemeinde zusammen mit der ADD, ob die dreizügige Grundschule entsprechend auf eine Vierzügigkeit erweitert werden soll. Bis Ende des Kalenderjahres 2022 soll über die zusätzliche Erweiterung der Grundschule auf Vierzügigkeit entschieden werden. Eine dann erforderliche erweiterte Planungsleistung soll bis Ende des Jahres 2022 an den Bieter, der den Zuschlag für diese Ausschreibung erhält, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Baukostensteigerung nachbeauftragt werden.
Die Vergabe der Elektroplanungsleistung ist Anfang August 2022 vorgesehen, danach ist binnen vier Monaten die Leistungsphase 4 abzuschließen. Baubeginn wird nach Bewilligung durch den Zuschussgeber sein. Die Bauzeit soll ca. 12 Monate betragen und abschnittsweise durchgeführt werden. Neben der hier vorliegenden Ausschreibung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8, wird zeitlich parallel in separaten Vergabeverfahren auch die Fachplanung der technischen Ausrüstung (Anlagen-gruppen 4-6) ausgeschrieben. Veröffentlicht wurden bereits die Fachplanungen für Gebäudeplanungsleistungen sowie die Tragwerksplanung.
Verbandsgemeinde Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Die hier vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beziehen sich auf die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8. Die in der Angebotsphase des Vergabeverfahrens zu erstellenden Angebote müssen sich auf die Leistungsphasen 1 - 9 erstrecken. Es sollen grundsätzlich alle Teilleistungen des Grundleistungsbilds der HOAI sowie die v.g. besondere Leistung Vertragsgegenstand werden. Die Gemeinde Lingenfeld hat eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Erweiterung der Grundschule beauftragt. Die Unterlagen liegen der Bekanntmachung bei. Die von der Gemeinde bevorzugte Planungslösung ist die Variante 3 (Anlage 5: Machbarkeitsstudie).
Die Gemeinde als Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-4 zu vergeben. Die Vergabe auch der LPH 5-9 an den gleichen Bieter ohne erneute Ausschreibung behält sie sich vor. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden daher als Option der Auftraggeberin für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 vergeben werden. Es sollen grundsätzlich alle Teilleistungen des Grundleistungsbilds der HOAI der genannten Leistungsphasen Vertragsgegenstand werden. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden auf maximal 3,25 Mio. EUR, einschl. MwSt., geschätzt. Die Kostenangabe bezieht sich auf die aktualisierte Kostenschätzung vom 11.01.2021. Im Vergleich zur Machbarkeitsstudie wurde eine Kostensteigerung aus 2021 von 20% eingerechnet. Die Kostenschätzung ist in Anlage 8 beigefügt.
Die Planungsaufgabe wird in Honorarzone II eingestuft. Im späterem Angebot nach Angebotsaufforderung ist das Gesamtplanungshonorar für die Grundleistungen gem. den genannten Rahmenbedingungen einschließlich aller Nebenkosten und mit Ausweisung der gesetzlichen MwSt. Anzugeben. Da die Preisbindung der HOAI aufgehoben ist, wird in der späteren Angebotsaufforderung die Möglichkeit gegeben, einen prozentualen Auf- oder Abschlag auf das Basishonorar (Grundleistungen) gemäß HOAI anzubieten. Neben den Grundleistungen sind ebenso im späteren Angebot nach Angebotsaufforderung ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen durch die Angabe eines einheitlichen Stundensatzes (Mischkalkulation) einschl. Nebenkosten zu bepreisen.
Verzögerung der Baumaßnahme
1.1 Projektreferenzen: 45% Gewichtung; 1.1.1 Abgeschlossene Durchführung der Leistungsphasen 1-8, Anlagengruppen 1-3 und 8 gem. § 56 HOAI: Gefordert ist der Nachweis von mindestens einem abgeschlossenen Bauprojekt der Honorarzone II (§ 56 HOAI) als Hauptauftragnehmer (mind. 80 % Umsatzanteil am Auftrag) in den Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 HOAI i.V.m. § 53 Abs. 2 HOAI für die Anlagengruppen 1-3 und 8 mit einer Honorarsumme pro Projekt von insgesamt 75.000,00 € netto in den letzten 6 Jahren (2015-2021). Es zählt das Jahr, in dem das Projekt schlussgerechnet wurde. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung (Anlage VI des Teilnahmeantrags) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft zu führen. Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber oder die Bestätigung der Referenzen durch diese werden nicht gefordert, können jedoch optional mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen: 1 Referenzprojekt und mehr : 30 Punkte; 1.1.2 wie 1.1.1, jedoch Projektreferenz im Projektreferenzbereich "Schulbau": 1 Referenzprojekt und mehr: weitere 15 Punkte; 1.2 Anzahl Mitarbeiter/-innen: 25% Gewichtung; 1.2.1 Eigenerklärung des/der Bewerber:in bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ), einschl. Büroinhaber:in bzw. Geschäftsführung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) in der Berufsgruppe "Ingenieurwesen" (Berufsträger mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden): mehr als durchschn. 2,5 VZÄ (1 VZÄ entspricht einer durchschnittlichen Tätigkeit von 40,0 Wochenarbeitsstunden): 15 Punkte; 1.2.2 Eigenerklärung des/der Bewerber:in bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ), einschl. Büroinhaber:in bzw. Geschäftsführung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) in der Berufsgruppe "Ingenieurwesen" (Berufsträger mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) mit Projektleitungsfunktion im Projektreferenzbereich Schulbau: durchschn. 1 VZÄ und mehr (1 VZÄ entspricht einer durchschnittlichen Tätigkeit von 40,0 Wochenarbeitsstunden): 10 Punkte; 1.3 Büro-Umsatzgrößen: 20% Gewichtung; 1.3.1 Durchschnittlicher Jahreshonorarumsatz (netto) im Bereich Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 und 8 in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021): 75.000-[Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte; 1.3.2 Durchschnittlicher Jahreshonorarumsatz (netto) im Bereich Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 und 8 in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021): mehr als [Betrag gelöscht] EUR: weitere 10 Punkte; 1.4 Redaktionelle und inhaltliche Ausgestaltung: 10% Gewichtung: Qualität, Vollständigkeit und Gesamteindruck des Teilnahmeantrags: Volle Erwartung = 10 Punkte, Überwiegend Erwartung erfüllt= 6 Punkte, Erwartung kaum erfüllt = 3 Punkte; insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar
Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-4 zu vergeben. Die Vergabe auch der LPH 5-9 an den gleichen Bieter ohne erneute Ausschreibung behält er sich vor. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden daher als Option des Auftraggebers für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufszulassung gem. §§ 44, 75 Abs. 1 VgV:
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens muss nach dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG) Rheinland-Pfalz die Berechtigung bestehen, die Berufsbezeichnung " Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Die Berechtigungen sind für die/den von dem Bewerber oder der Bewerber-gemeinschaft zu benennende/n für die Leistungserbringung verantwortliche/n Projektleiterin / Projektleiter sowie eine/n verantwortliche/n stellvertretende/n Projektleiterin/ Projektleiter mit dem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle behält sich die An-forderung entsprechender Nachweise (Nachweis Kammereintragung oder Hochschulabschlusszeugnis; vergleichbare Berufszulassung; aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausgestellter Nachweis) nach Eingang der Teilnahmeanträge vor.
Angaben zur Rechtsform des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Nachweises nach dem Recht des Herkunftsstaats des Bewerbers bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens muss nach dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG) Rheinland-Pfalz die Berechtigung bestehen, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de